Da bin ich voll bei Dir, aber es nicht zu tun, ist dann eine Schwäche (extreme) der Schiedsrichter und nicht des Videobeweises.
Ich war ja auch noch nicht fertig (aber das kannst du ja nicht wissen).
Den Videobeweis kann man übrigens aus 11 Gründen anwenden. Und dabei könnten hier 3 Möglichkeiten in Betracht kommen.
- Fand eine schwerwiegende / unfaire Aktionen außerhalb des Blickwinkels der Schiedsrichter statt?
- Welcher Spieler beging ein disqualifikationswürdiges Vergehen (Also Rückennummer-Identifikation des Spielers)?
- Oder war die Aktion eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation? Und wenn es eine Disqualifikation ist, welche Art der Disqualifikation hat zu erfolgen? Rot nach 8:5, 8:9 oder sogar Rot/Blau nach 8:6 und 8:10 a) und b) (8:10 c) und d) sind ja extra unter 30 Sekunden geführt, was auch zu den 11 Gründen gehört)
Aber dazu muss er genutzt werden, sonst braucht man nicht jammern, dass der Videobeweis nichts bringt. Der ist schon gut. Aber dann muss man auch die richtige Entscheidung daraus finden, dass liegt in der Urteilskraft des Menschen, nicht in der Technik.