Sorry, beim 2. Teil meinte ich auch die Vereine.
Beiträge von Funkruf
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Das wird bis in die untere Spielklasse gehen. Nur gültig für den Bereich des DHB bedeutet, dass diese Zusatzbestimmung nur innerhalb des DHB gilt und nicht zum Beispiel bei der österreichischen ÖHB oder bei der SHV aus der Schweitz.
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Ich glaube auch ehr, dass die NFL mehr Fans hat, als die HBL. Aber man kann es nicht vergleichen. Denn American Football, Basketball, Eishockey und Baseball sind die Lieblings-Sportarten in der USA, die dort verbreitet sind. Selbst die Fußball steht hinter diesen Sportarten, auch wenn sie natürlich verbreitet ist.
Und ich oute mich mal: Ich schaue natürlich auch die NFL. Aber auch College Basketball und NBA und natürlich die NHL. MLB ist nicht so mein Ding.
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War in der Tat nicht anders zu erwarten und hatte sich auch schon während der Saison angedeutet. Aber die haben auch einen sehr guten Trainer.
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Das gilt auch für Kreis und Bezirk, wie sie das lösen. bleibt ihnen überlassen.
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couglyn In meiner Gegend hast du vielleicht 10 Prozent Vereine mit eigener Halle. Rest kommunale Schulsporthallen. Da wird man den Mittelkreis nicht anfassen dürfen.
Normalerweise wird immer bei der Hallenvermietung eine Absprache mit dem Hallenvermieter gehalten. Dort wird natürlich auch abgesprochen, wie es mit Haftmittel aussieht (wenn ja, wird selber gereinigt oder übernimmt stattdessen die Reinigungskosten). Und genauso ist es mit der Werbefolie, die im Mittelfeld aufgeklebt wird. Das wird selbst bei uns in Oranienburg gehandhabt. Wir haben aber auch den Mittelkreis (aber eine Drittliga-Mannschaft macht natürlich auch Werbung auf den Boden). Muss man absprechen.
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Kann heißt entweder so oder so. Aber habt ihr denn schon eine neue DfB, da wird dies nämlich vermerkt.
Ansonsten gilt wie bisher Regel 10:3 und 10:4, ist eine Anwurfzone gemäß Regel 1:9 vorhanden gilt Regel 10:5.
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Korrekt, das wird in den Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Landesverband festgeschrieben.
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Es gibt Neuigkeiten von Seiten des DHB bezüglich der neuen Regel mit dem Anwurfkreis.
Das heißt, ein bereits vorhandener Basketballkreis ist im Amateurbereich zugelassen, sofern er sich in der Mitte des Spielfeldes befindet.
Quelle: Amtliche Bekanntmachung des DHB vom 15.5.22
Diese Amtliche Mitteilung wurde auch im Schiedsrichter-Portal veröffentlicht.
Es gibt drei DHB-Zusätze zu den Regeländerungen:
- Der erste Zusatz betrifft die Anwurfzone. Nach den Zusatz für Regel 1:9 ist die Anwurfzone für den Spielbetrieb der Ligen und des DHB verpflichtend umzusetzen. In den Bereich der Landesverbände sind vorhandene Kreise in der Mitte der Mittellinie, mit einem Durchmesser von 3 bis 4 Meter als Anwurfzone anzusehen. Ist kein Kreis vorhanden, ist eine entsprechende Fläche zu kennzeichnen (es ist kein vollständiger Kreis und keine vollständige Fläche erforderlich).
- Der zweite Zusatz betrifft die Dauer der Halbzeitpause. Bisher dürfen gemäß dem Hinweis von Regel 2:1 IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Halbzeitpause zu treffen. Der DHB gibt nun mit dem DHB-Zusatz den Landesverbänden das Recht, in ihren eigenen Bereich darüber zu bestimmen, wie lange die Halbzeitpause gehen soll. Allerdings gilt weiterhin die IHR-Regel 2:1 der IHF. Die Halbzeitpause darf also maximal 15 Minuten gehen und ist normalerweise 10 Minuten.
- Und der dritte Zusatz betrifft die Ballgröße und das Gewicht. Dort sollen im Spielbetrieb Handbälle der Kategorie a) (also mit Harz) verwendet werden. Dabei gelten im Jugendbereich folgende Regelung:
- 50-52 cm und 290-330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (10 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (10 bis 12 Jahre).
- 46-48 cm und bis zu 260 g (IHF-Größe 0) für weibliche und männliche Jugend (8 bis 10 Jahre).
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Wenn sowas als Beweismittel gemäß DHB-Rechtsordnung als Beweismittel verwendet werden darf. Und das ist anscheinend der springende Punkt.
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Beim Kampfgericht, die hätten hier nicht pfeifen dürfen, wenn er keine TTO mehr verfügbar hat.
Zum Buzzer: Dieser muss ja mit der Zeitmessanlage kompatibel sein. Und soweit ich weiß, wird sie ja auch dort eingesetzt, wo Technische Delegierte sind. DIe können das ja überwachen und bei Missbrauch des Buzzers eine Progression des schuldigen Offiziellen veranlassen.
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Da hast du bei einem TTO / Halbzeit trotzdem nur eine Grüne Karte. Hast du die Grüne Karte nicht in der ersten Halbzeit benutzt, benutzt du diese Karte in der zweiten Hälfte. Oder die Karte wird von T1 in T2 ausgetauscht.
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Wieso kann der Offizielle nochmal ein TTO in der selben Halbzeit beantragen, wenn nur eine TTO / Halbzeit möglich ist? Die Grüne Karte verbleibt doch beim gewährten TTO beim Kampfgericht bis zum Ende der Halbzeit und wird zur 2. Halbzeit wieder rausgegeben.
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Außerdem bist du als Zeitnehmer nach Regel 18:1 grundsätzlich für die Zeitnahme verantwortlich (die Schiedsrichter haben diese nach Regel 17:9 zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten eine gemeinsame Entscheidung zu treffen). Er ist also auch für das Schlusssignal verantwortlich. Wenn gemerkt wird, dass das Signal nicht bemerkt wird, fehlt oder ausgefallen ist, hast du als Zeitnehmer dafür selber zu sorgen, dass du durch ein Signal (oder Pfiff) das Spiel stoppst.
Es muss übrigens nicht immer eine defekte oder fehlende akustische Signalisierung ein Problem sein. Es gibt leider auch Zeitmessanlagen (hier fällt mir gerade SCHAUF ein), die statt die Hupe eine "Vogelgezwitscher"-Sirene drin haben. Die kannst du schnell mal überhören. Ich hatte leider selber mal dass Missvergnügen, dass bei einem Spiel das Signal nicht gehört wurde, weil es so laut war. Da musste ich selber pfeifen (und zwar wo die Zeit um war). Aber das sollte man wirklich nur machen, wenn man weiß, dass dieses Hupsignal einfach nicht laut ist. Deshalb hast du auch vor dem Spiel eine Funktionskontrolle der Zeitmessanlage (da gehört auch die Hupe dazu) durchzuführen. So kann man sich einige unliebsame Überraschungen ersparen.
Die Streitfrage ist halt einfach, wann war nun die Zeit wirklich abgelaufen, dass können wir leider nicht klären. Der Zeitnehmer hat ja das Bedienteil mit der Anzeige vor sich und wird genau beim Ablauf reagiert haben. Aber dann muss der Zeitnehmer sich auch sofort bemerkbar machen und nicht verzögert.
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Lief doch eigentlich, denn jeder Verein ist dazu gemäß DfB Punkt 11 der 3. Liga verpflichtet.
Zitat von 11. Videoaufzeichnung11.1 Der Heimverein hat sicherzustellen, dass die einzelnen Spiele aufgezeichnet und binnen 48 Stunden nach dem Spiel auf den Server (Sportlounge-Portal) hochgeladen werden (d.h. das Spiel muss in kompletter Länge zur Verfügung stehen). Die Videoaufzeichnungen dürfen nur in der Halbzeitpause angehalten werden. Der Beginn der ersten und zweiten Halbzeit ist im Video jeweils zu markieren.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden; ggf. kann im Wiederholungsfall der Zugang zum Videoportal für den fehlbaren Verein gesperrt werden.
11.2 Die technischen Richtlinien hinsichtlich Qualität, Hard- und Software, die vor der Saison bekannt gegeben werden, sind Teil dieser DfB und entsprechend zu beachten. Bei Fragen/ Problemen ist zunächst der Support der Fa. Sportlounge direkt zu kontaktieren. Gleichzeitig erteilen die Vereine dem DHB ihr Einverständnis, dass diese Videos zu Zwecken der Schulung und Öffentlichkeitsarbeit weiterverwendet werden können.Die Frage ist hier halt, wird dieses Sportlounge-Video (was ja auch bei der 3. Liga-Übertragung als Hauptkamera läuft) genommen. Ich befürchte aber, das dieses Video für den DHB nicht brauchbar ist. Es ist halt nicht die Spielzeit zu sehen und man kann das genaue Einsetzen des Signals nicht exakt bestimmen. Klar, es ist immer noch hochgradig sicher, das es ein Tor ist. Hier ist aber in der Tat die Wahrnehmung der Beteiligten ausschlaggebend.
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Revision würde 1.000 Euro kosten. Ein Einspruch hat schon 500 Euro gekostet.
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Ach, die Geschichte. Jetzt weiß ich endlich wieder, worum es da ging.
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Ja, das ist in der Tat eine gute Lösung. So kann man den Kreis als Anwurfzone benutzen ohne erst einen einzufügen (muss aber wie gesagt in der Mitte des Spielfeldes sein).
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Übrigens, hatten wir bei Aue gegen Rostock nicht so einen ähnlichen Fall, der wegen Tatsachenentscheidung abgewiesen wurde?
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Auch wenn 59:52 auf der Uhr waren und es sofort nach Anpfiff 59:53 wären, hat es zwischen dem Anpfiff nach dem TTO und dem Torpfiff (Arm heben) 6,9 Sekunden gedauert. Von daher dürfte dies ein gültiger Treffer gewesen sein. Ich habe mal genau hingehört und kein Signal raushören können. Erst nach dem Pfiff und dem Jubelschrei war das Signal da.
Der ZN ist ja grundsätzlich gemäß Regel 18:1 für die Spielzeit verantwortlich. Aber wenn es Unklarheiten gibt, müssen die Schiedsrichter gemäß Regel 17:9 entscheiden, wie die Spielzeit war oder ist. Da muss Pfullingen viel Glück haben, um den Regelverstoß eindeutig belegen zu können.