Es stimmt, dass Graf keine Selbstanzeige abgegeben hat. Ich meine mich aber zu erinnern, dass er sehr wohl sich jedenfalls im Prozess weitgehend geständig eingelassen hat (muss er eigentlich, denn dadurch wurde Steffi entlastet und das Verfahren gegen Steffi eingestellt). Parallele übrigens, dass auch gegen Graf ein Haftbefehl bestand, der auch zeitweise vollstreckt wurde, dann aber auch gegen eine Millionenauflage außer Vollzug gesetzt wurde (wie bei Ulli auch).
Bei Graf war es Steuerhinterziehung in 12 selbstständigen Fällen, Gesamthöhe 12,3 Millionen Mark. Gesamtstrafe 3 Jahre 9 Monate - die Liste der Einzelstrafen kenne ich nicht.
Bei Uli ist es Steuerhinterziehung in 7 selbstständigen Fällen gewesen, Gesamthöhe 27,2 Millionen Euro (plus/minus ein paar Millionen, weil die Summe nicht endgültig festgesetzt sind), Gesamtstrafe 3 Jahre 6 Monate - auch hier ist mir die Liste der Einzelstrafen nicht bekannt.
Letztlich gilt für beide: Eine Verurteilung durch das Landgericht wäre nicht erforderlich gewesen, die Strafgewalt des Amtsgerichts reicht bis zu 4 Jahren (gehörte aber natürlich wegen Bedeutung der Sache schon zum Landgericht).
Ich denke, Uli ist - trotz geständiger Einlassung, trotz missratener Selbstanzeige, trotz der übrigen strafmildernden Gesichtspunkte - mit 3,5 Jahren ganz gut weggekommen. Ich hatte für mich den Korridor zwischen 4 und 7 Jahren gesehen, mit einer Tendenz zu 5+. Die meisten Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, haben ebenfalls auf 4,5 Jahre plus getippt.
Übrigens - da man ja die "Lebensleistung" von Uli derzeit als strafmildernd aufführt - bei Graf damals hat man, wenn ich mich recht erinnere, ebenfalls die Lebensleitung strafmildernd anerkannt ... wobei als Lebensleitung galt, dass er Deutschland den Tennisstar Steffi Graf "geschenkt" hat.