2. Gleichzeitig im selben Verband Mitglied des Vorstands und Richter des verbandseigenen Gerichts zu sein, erweckt die Besorgnis der Befangenheit. (Meine Leitsätze zum Urteil)
Oder kurz: Richter in eigener Sache zu sein, geht auch im Handball nicht!
Das kommt ja nun wirklich echt überraschend. Nicht!
Manchmal fragt man sich, schon sich so manche Leute denken - oder vielleicht eher nicht denken.