Folgefrage: kann der BHC jetzt zum Beispiel eine Ablöse von Hannover für Stutzke fordern? Er hat streng genommen genauso Vertrag wie Persson (SCM), Andersen, Ladefoged usw…
Um bei einem neuen Verein eine Spielberechtigung durch die HBL zu bekommen, benötigt es der „Freigabe“ durch den bisherigen Verein, also dem BHC. Alleine dadurch wurde ja einer Vertragsauflösung quasi zugestimmt und die Frage stellt sich nicht mehr.
Aber hätte ein Spieler nach dem Abstieg den BHC trotz noch laufenden Vertrag verlassen müssen auf Grund der Erstligaklausel und hätte noch keinen neuen Verein gefunden, dann könnte er wohl auf ein weiterhin bestehendes Vertragsverhältnis beim BHC pochen/klagen, sofern hierfür nicht bereits Fristen (ggf. 3 Wochen Kündigungsschutzklage) verstrichen sein sollten
Tatsache ist, dass auch gute Spieler, die solch eine Erstligaklausel haben und nicht in die 2.Liga wollen, durch dieses Urteil dann doch mit in die 2. Liga müssten.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, daher mal noch warten und es ist natürlich auch keine höchstrichterliche Entscheidung, also auch nicht bindend
Denke aber Lothar Frohwein könnte da qualifizierter antworten 