Das leitet sich aus dem Auswechselraum-Reglement ab. In älteren Versionen gab es explizit einen Passus, dass sich Spieler und Offizielle, die den Auswechselraum verlassen möchten, vorher beim Kampfgericht ab- und nach ihrer Rückkehr wieder anmelden müssen. In den aktuell gültigen Regeln steht das nicht mehr explizit drin. Aber es gilt:
"Spielbeeinflussung" öffnet einen riesigen Interpretationsraum und da die Spieler stehts der Aufsicht der Schiedsrichter unterstehen, leitet sich daraus gewissermaßen auch ab, dass sie im Zugriffs- oder Wahrnehmungsbereich der Schiedsrichter verbleiben müsssen.