Ich habe auch den Eindruck, dass gerade in so einer Situation der Videobeweis bemüht wird, um auf Nummer sicher zu gehen. Das ist nachvollziehbar, weil man ja keine falschen Entscheidung treffen möchte, die dann später mithilfe der Fernsehbilder kritisiert wird. Gleichwohl geben das die Regularien meines Erachtens eigentlich nicht her.
Im »Reglement für den Videobeweis« des IHF heißt es...
Aber die Schiedsrichter können/werden ja immer sagen, dass diese Voraussetzungen vorlagen.
Die SR haben sich hier auf die "letzte 30 s Regel bezogen"