Der BGH mahnt hier doch nur die Untergerichte an, wieder nach den Spielregeln zu spielen.
Ich habe noch keine plausible Rechtfertigung gehört, warum ein Betrug gegenüber einem Unternehmen ab einem bestimmten Schaden üblicherweise in den Bau führt, die zehnfache Summe aber bei der Steuerhinterziehung einen Strafbefehl rechtfertigen soll. Im Endeffekt funktioniert das ganze doch wie beim Ablasshandel in Mittelalter, wenn ich das doppelte meiner Sünden(summe) an den Staat zahle sieht er von schlimmeren Strafen ab. Wenn der Täter eines einfachen Betruges vor dem AG in (setze eine beliebige Kleinstadt ein) damit rechtfertigen will er könne den Schaden sofort wieder gut machen, wird ihm der Richter einen Vortrag über Generalprävention und ihn danach dementsprechend verurteilen.
Dass schlimme ist doch, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften automatisch zu anderen Strafbarkeiten kämen, wenn die meisten Steuerhinterziehungen nicht jede für sich ein paar Leitz Ordner füllen würde.