Beiträge von huth10

    § 26 Dauer der Wartefrist Spo DHB


    (2) Für den Einsatz in Jugendspielen der kommenden Spielsaison können Jugendspieler in dem Zeitraum vom 15.03. bis 31.05 eines Jahres den Verein ohne Wartefrist einmal wechseln.


    Da du in der kommenden Saison keine Jugendspiele mehr bestreiten darfst gilt die normale Wartefrist von 2 Monaten.

    Jede Mannschaft die in einen Zeitz in der Form der Saison 2004/ 2005 bekommt wird sich freuen können (ich hoffe ja dass es Göppingen wird). Lövgren, Hagen und Zeitz haben damals im Rückraum fast alle Spiele gemacht und sind mit 6 Minuspunkten deutscher Meister geworden. Danach kam mit Kim Andersson ein Spieler der in seinen ersten 2,5 Jahren schlichtweg besser war als Zeitz.


    Im übrigen ist es wahnsinnig schwer als zweiter Mann (wie Zeitz ) von der Bank zu kommen. Man darf sich zum einen weniger Fehler erlauben als der Stammspieler und zum anderen wird man häufig in Spielsituationen eingewechselt wo es in der Mannschaft besonders gut oder schlecht läuft was noch einen zusätzlichen Druck bedeutet.


    Ob es für Zeitz noch mal zum Führungsspieler in einem Team des oberen Drittels reicht wird man erst sehen wenn er wirklich zur neuen Saison wechselt.

    @ Lord


    Liegt hier wirklich ein Veräußerungsvorgang vor, wenn der Datendieb nur eine Kopie der Daten verkauft ?



    Gottfried


    Wie kommst du über das Merkmal der Nachhaltigkeit (bei einmaligem Verkauf) aus § 15 Abs. 2 EStG hinweg.


    Teddy


    Du hast recht. Der BGH würde anhand seiner Grundsätze zu 99 % zu einer Verwertbarkeit der Daten im Strafprozess kommen. Zu einem anderen Ergebnis kommt man nach den Grundsätzen des BGH wohl erst, wenn der Staat einen "Dienstleister" zum Datendiebstahl in der Schweiz beauftragen würde.

    Zitat

    Original von Teddy



    Komisch nämlich, dass bisher die Daten ohne weiteres genutzt wurden und noch niemand ein Beweisverwertungsverbot entschieden hat, gelle ... war nämlich alles schon klar.


    Könnte es nicht eher sein dass es auf das Beweisverwertungsverbot in 98 % der Fälle schlichtweg nicht ankam (Geständnisse, andere Beweisemittel aufgefunden). Meines Wissens ist die Frage des Beweisverwertungsverbotes obergerichtlich noch nicht entschieden. Interessant wird die Frage doch erst werden, wenn der erste Steuersünder zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt werden soll und die Verurteilung sich nur auf die angekauften Daten stützen könnte.


    Warum ist eigentlich noch kein Politiker auf die Idee gekommen, dass alle deutschen Banken ihre Kontodaten auf Servern in der Schweiz zu spiegeln haben, weil nur dort die Daten wirklich sicher sind. Diese Maßnahme würde der Steuerehrlichkeit in Deutschland bestimmt noch mehr Vorschub leisten. ;)

    Dir ist klar was bei deinem Entwurf passiert wenn der Spieler sich mitten in der Saison verletzt und trotzdem sein Geld sehen will ohne zu trainieren und zu spielen ???


    Du hast auch an die Sozialversicherungsbeiträge gedacht ???


    Im Ergebnis: Der Verein sollte sich dringend von einem Anwalt beraten lassen bevor er eine solche oder änlich lautende Spielvereinbarung unterzeichnet.

    HSG Fan


    Es geht doch hier gar nicht darum ob Heiner die richtigen Torhüter für die EM ausgewählt hat. Es ging um die Art und Weise des Umgangs gegenüber den Spielern.


    Wage mal die These, dass wenn Hens sich in der Nationalmanschaft wohler fühlen würde trainierte er derzeit nicht in Hamburg sonder wäre in Österreich auf dem Spielfeld. Und wären die meisten Nationalspieler wirklch rücksichtslose Profis dann würden sie ihr Kapital (Gesundheit) schonen und daheim bei den Vereinen trainieren.

    Außerdem sind die ganzen Nationalspieler nur bei ihren Vereinen Profis oder zahlt der DHB neuerdings seinen Nationalspielern ein regelmäßiges Gehalt.

    Der Bundestrainer sollte einfach seine 16 Spieler nominieren und die Sache wäre in Ordnung. So wie er es bisher handhabt gibt es immer den einen Deppen auf der Tribüne.
    Und das Interview zum Thema Lichtlein "...ich hätte ihn ja in der Hauptrunde nominiert....." ist eher noch ein zusätzlicher Arschtritt vom Bundestrainer. Hier wäre schweigen (nicht zum ersten mal) einfach besser gewesen.

    1. Unterhalb der vierthöchsten Spielklasse kann es keine Vertragsspieler im Sinne der DHB SPO geben. Das heißt egal was für einen Vertrag der Spieler mit dem Verein abschließt es gelten aus Sicht des Verbandes für die Spielberechtigung die Regelungen für Nicht-Vertragsspieler (Wartefrist,Abmeldung beim Verein usw.).


    2. Das hindert aber den Verein nicht daran mit einem Spieler einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Zum Handball spielen und trainieren bei euren Verein könntet ihren den Spieler trotz dem Arbeitsvertrag rechtlich nicht zwingen (ergibt sich aus 888 Abs. 3 ZPO).


    3. Abgesehen von den rechtlichen Überlegungen: Was willst du als Mannschaft mit einem Spieler anfangen der nicht für euren Verein spielen will.

    Ich hoffe für heute einfach mal auf eine Besserung gegen Slowenien.


    Entschieden hat das Spiel im Endeffekt das grottenschlechte Überzahlspiel unserer Mannschaft im Angriff und in der Abwehr. Es kann doch nicht Ziel einer Überzahlsituation sein Kaufmann oder Hens über den ein Mann Block werfen zu lassen. :rolleyes:


    Hinzu kam das Glandorf schlecht gespielt hat und Müller ihn in der ersten Halbzeit sogar noch unterboten hat


    Dafür dass unsere Außen nicht ins Spiel eingebunden werden können diese nichts. Aber auch wenn er kalt von der Bank kommt darf Sprenger den freien Wurf nicht so weit am Tor vorbeiwerfen.


    Als Schiedsrichter hätte ich Bitter beim 7 Meter wegen dem Abstand ermahnt und den verworfenen 7-Meter für die Polen erneut ausführen lassen.

    Wenn du Zeit und Geld hast, würde ich zusätzlich zweimal die Woche in Fitnessstudio gehen. Krafttraining + Intervalltraining (die ersten paar Wochen vielleicht doch lieber ein durchgehendes Tempo) auf dem Laufband. Zusätzlich würde ich die Ernährung umstellen.(Literatur z.b. Wolfgang Feil, Ernährungs-Coach Mehr Leistung im Sport)


    Da ganze bringt dich halt "nur" in Sachen Fitness weiter. Vielleicht habt ihr ja auch im Verein noch eine zweite Mannschaft die an einem anderen Tag trainiert und dich mitmachen lässt.

    goolmann


    Die interessante Frage ist doch, wann der von dir genannte Ertrag beginnt. Je nach Biographie hat ein Student 2 bis 6 volle Jahresbruttolöhne aufzuholen, bevor überhaupt an einen Ertrag zu denken ist. Angenommen der Arbeiter hat in 5 Jahren 25.000 € Brutto (16.000 € Netto) pro Jahr verdient, so hat der Student Netto 80.000 € aufzuholen. Nehmen wir für den Studierten einen Bruttoverdienst von 35.000 € Brutto (21.000 € Netto), so benötigt dieser bei gleichbleibenden Löhnen 16 Jahre um den Vorteil aufzuholen. Nach diesen 16 Jahren hat der Student in seinem Erwerbsleben 224.000 € Steuern und Sozialabgaben an den Staat abgeführt, der Arbeiter 189.000 €.




    Ein Streik von Studenten wird schon deshalb ohne Ergebnisse bleiben, weil die Studenten mit einem Streik nur sich und nicht dem jeweiligen Kultusminister schaden.

    zu hearsay wikipedia:
    Das bundesdeutsche Rechtssystem kennt den Begriff „Belastungszeuge vom Hörensagen“. Der Beweiswert eines solchen Zeugen ist besonders kritisch zu prüfen, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht am 19. Juli 1995 (im Zusammenhang mit dem fairen Verfahren nach § 261 StPO in Verbindung mit dem Art. 20, Abs. III, des Grundgesetzes) urteilte (Aktenzeichen 2 BvR 1142/93).
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    Ich bin mal gespannt wie lange die strafrechtlichen Ermittlungen noch dauern werden und welche Konsequenzen bei der EHF aus dem Ergebnis gezogen werden. (höchstwahrscheinlich keine)

    @ Däne


    seit wann gehen die Passanträge der Amateure beim DHB über den Schreibtisch ?(
    Halte ich für die unteren Klassen für Mythenbildung.


    Die pragmatische Lösung ist wohl im Ausland nen neuen Pass zu beantragen und über seinen alten Pass einfach stillschweigen bewahren. Wer aber für seinen neuen Verein wegen der Punkte aus den Spielen keine Risiken eingehen will und die Kohle hat, sollte den Weg über den internationalen Transfer gehen.

    Frankreich verdient Weltmeister.


    Balic ist nur noch ein Schatten seiner selbst bei diesem Turnier und mit der Hauptgrund warum Kroatien dieses Finale verloren hat.


    Und der Trainer darf sich auch fragen warum er Sprem solange auf der Platte gelassen hat.

    Ganz schwache Vorstellung der beiden Schiedsrichter (z.b. Tej ein ganz klares Tor aberkannt)


    Glandorf muss sich definitiv steigern. Von der Wurfauswahl nicht besser als ein C.Z. bei den vorherigen Turnieren!


    Strobel muss gegen Offensive Deckungsformationen mehr zug zum Tor finden.


    Das gebundene Spiel über die Außen findet praktisch nicht statt. Und sollte Hens einen schlechten Tag haben wird die Partie verloren gehen.


    Über unsere beiden Torhüter kann man dagegen nicht meckerns. Lichtlein ein starkes Spiel, ebenso wie Bitter gegen Russland.

    Folgender Sachverhalt:
    Schiedsrichter geben aufgrund einer Beleidigung eine 2 Min Zeitstrafe. Diese Beleidigung wird mit dem Wortlaut und dem Stichwort "Beleidigung" in den Spielberichtsbogen eingetragen.


    Kann die Spielleitende Stelle hier überhaupt noch eine Strafe nach § 17 der Spielordnung verhängen ?
    (Es erfolgte keine Disqualifikation und die "Beleidigung" erfolgte während des Spiels)

    Zitat

    Original von Teddy
    Absprachen im Strafprozess sind m.E. auch nicht rechtsstaatlich bedenklich, sondern ausdrücklich von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gerechtfertigt. Darüber hinaus ist juristisch eine "Absprache" oder ein "Deal" nur Ausfluß der gesetzlich normierten Strafzumessung (§ 46 StGB, das Nachtatverhalten, u.a. das Geständnis, haben Auswirkungen auf das Strafmaß). Im übrigen wünsche ich jedem, der sich über Absprachen aufregt, mal das "Vergnügen", den Versuch zu unternehmen, ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren mit - sagen wir mal - 250 Leitzordnern Akten zu je 250 Blatt aufzuklären ... und wer regt sich dann darüber auf, dass Strafverfahren über 3 Jahre mit insgesamt 150 Sitzungstagen Verschwendung von Steuergeldern sind?


    Wäre mir neu dass der Deal in der StPO normiert wäre. Er ist von den Gerichten jahrzehntelang praktiziert worden, bis der BGH versucht gewisse Richtlinien vorzugeben. Dass in der Praxis sich kein Amtsrichter oder Staatsanwalt daran hält ist natürlich die andere Seite der Medaille. Eine Normierung steht soweit ich weiß immer noch aus.


    Es sieht doch so aus. Hat der Prozess zu viele Verhandlungstage, die Beweislage ist vielleicht dünn,der Sachverhalt ist vielleicht rechtlich schwierig so gibt es beim Deal meist einen sehr großen Rabatt. Bei dem Geständnis einer Straftat mit normalem Sachverhalt gibt es einen Rabatt in dieser Größenordnung nicht. Der Aufwand den das Gericht bis zu einer Verurteilung hat (Verschwendung von Steuergeldern) ist aber noch nicht in § 46 II StGB als Grundsatz der Strafzumessung normiert.



    Zitat

    Original von Teddy
    Im übrigen sind m.E. nicht die Strafmaße im Bereich der Vermögensdelikte das Problem, sondern im Bereich der Gewaltdelikte. Vergleicht man die Strafmaße für Körperverletzungen (auch üblerer Machart) mit dem Strafmaßen bei Diebstählen oder Betrügereien oder so, dann könnte man zu dem Schluss kommen, dass Geld wichtiger ist als Leben oder Gesundheit ... aber das ist bereits in den gesetzlichen Strafrahmen angelegt und historisch bedingt.


    Sehe ich ähnlich.

    Der BGH mahnt hier doch nur die Untergerichte an, wieder nach den Spielregeln zu spielen.


    Ich habe noch keine plausible Rechtfertigung gehört, warum ein Betrug gegenüber einem Unternehmen ab einem bestimmten Schaden üblicherweise in den Bau führt, die zehnfache Summe aber bei der Steuerhinterziehung einen Strafbefehl rechtfertigen soll. Im Endeffekt funktioniert das ganze doch wie beim Ablasshandel in Mittelalter, wenn ich das doppelte meiner Sünden(summe) an den Staat zahle sieht er von schlimmeren Strafen ab. Wenn der Täter eines einfachen Betruges vor dem AG in (setze eine beliebige Kleinstadt ein) damit rechtfertigen will er könne den Schaden sofort wieder gut machen, wird ihm der Richter einen Vortrag über Generalprävention und ihn danach dementsprechend verurteilen.


    Dass schlimme ist doch, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften automatisch zu anderen Strafbarkeiten kämen, wenn die meisten Steuerhinterziehungen nicht jede für sich ein paar Leitz Ordner füllen würde.

    Ein Spieler war mit der falschen Trikotnummer auf dem Spielberichtsbogen eingetragen.
    Als es bemerkt wurde haben die Schiedsrichter das Spiel unterbrochen und der Bank eine 2 Minuten Strafe aufgebrummt.


    Weiß einer von euch den Regelbezug für diese Entscheidung ?


    (Meine Ansicht: Spielunterbrechung + Berichtigung der Nummer+ keine Strafe)