Springe. Die HF Springe sind bislang die drittbeste Rückrundenmannschaft der 2. Liga und auf einem guten Weg, den Klassenerhalt sportlich noch zu schaffen. Absteigen müssten sie nach derzeitigem Stand trotzdem, weil die Handball-Bundesliga (HBL) den Springern, wie berichtet, die Lizenz verweigert. Was sagt die HBL zu der ganzen Sache und was kann der Verein jetzt noch tun?
Warum genau wurde der Springer Lizenzantrag abgelehnt? Am 1. März, 15.30 Uhr, endete die Frist, um den Lizenzantrag und die zugehörigen Unterlagen bei der HBL einzureichen. Die Unterlagen der HF waren zu dem Zeitpunkt aber nicht vollständig.
Empor Rostock hat die Unterlagen fristgerecht abgegeben, den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aber nicht erbracht. Warum bekommen die Rostocker noch einen Aufschub nachzubessern, Springe aber nicht? „Wir sind sehr stark daran interessiert, den Vereinen entgegenzukommen“, sagt HBL-Pressesprecher Oliver Lücke. Es habe auch viel Kommunikation mit den Springern gegeben, „aber von den HF kam letztlich nichts“. Die fehlenden Dokumente sind laut Lücke erst in der vorigen Woche bei der HBL eingegangen. „Das ist jenseits von Gut und Böse, was die Wahrung von Fristen angeht.“
Was können die Springer jetzt noch tun? Der offizielle Bescheid, dass die Beschwerde gegen die verweigerte Lizenz abgelehnt wurde, geht den HF Anfang dieser Woche zu. Von da an haben sie eine Woche Zeit, das Schiedsgericht anzurufen. Dazu müssen sie 10 000 Euro hinterlegen.
Wer gehört dem Schiedsgericht an? Das Gremium besteht aus drei Personen: Je ein Vertreter des Vereins – in der Regel ein beauftragter Anwalt – und der HBL sowie ein gemeinschaftlich zu bestimmender unabhängiger Richter.
Wann tagt das Schiedsgericht? Die Gremiumsmitglieder einigen sich auf einen Termin. „Erfahrungsgemäß geht das zügig“, sagt Lücke, der damit rechnet, dass in zwei bis drei Wochen Klarheit herrscht.
Entscheidet das Schiedsgericht über die Lizenz? Das kann es nicht, da der Antrag der HF nicht geprüft wurde – bislang fehlten ja die Unterlagen. Das Schiedsgericht muss also entscheiden, ob der Antrag noch geprüft werden muss. Falls ja, „hätte Springe quasi Recht bekommen“, sagt Lücke. Für ihn gibt es aber „keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das Schiedsgericht die Entscheidung der Lizenzierungskommission bestehen lässt“.
Falls die HF die Lizenz nicht erhalten – ist dann auch die 3. Liga in Gefahr? Nein, die Springer haben den Meldebogen für die 3. Liga, die unter dem Dach des Deutschen Handballbundes (DHB) und nicht der HBL läuft, pünktlich abgegeben. Ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist für die 3. Liga nicht erforderlich, hier reicht eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“ gegenüber dem DHB in Höhe von 10 000 Euro.
(Quelle: ndz.de)