das müsste doch im Ermessen des AG liegen. Er kann den AN sowohl bezahlten als auch unbezahlten Sonderurlaub gewähren.
Im ÖD gibt es zB bezahlten Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten wie Feuerwehrlehrgänge oder auch Betreuung von Kinder-Freizeitgruppen. Ob Einsätze für Nationalmannschaften auch so behandelt werden weiß ich spontan nicht, könnte ich mir aber gut vorstellen.
Die Anstellung im öffentlichen Dienst unterscheidet sich schon von einer Anstellung in einem Profi-Verein.