Hiermal ein Auszug aus dem DfBs von der Seite des DHB.
6. Änderung des Modus, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen und problematische Straßenverhältnisse
6.1. Das DHB-Präsidium ist gemeinsam mit dem DHB-Vorstand berechtigt, den Modus zu ändern. Diese Änderungen sind sportgerichtlich nicht anfechtbar.
6.2. Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle.
Somit wäre das Einklagen schonmal ausgehebelt.
Aber irgendwie fehlt da komplett der Punkt B der den Ablauf zeigt. Bei der A-Jugend gab es den. Vielleicht wird daran noch geschrieben.