Freundschaft!
Ich bin bei "Optionen" nicht so firm: Reicht es da nicht schon, wenn Pekeler sagen würde, er möchte bleiben und dann hat der Verein gar keine andere Wahl?
Solche Klauseln sind arbeitsrechtlich nur wirksam, wenn sie beiden Parteien die gleichen Rechte einräumen. Das warja der Knackpunkt damals bei Narcisse und Gummersbach. Allerdings wissen wir nicht, wie die Klausel formuliert ist.
Wenn es eine Verlängerungsoption ist, dann reicht es, wenn eine Partei die Verlängerung will. Wenn es aber einen Vertrag bis 2027 gibt, der eine Ausstiegsoption hat, dann reicht es, wenn eine Partei raus will. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass es Bedingungen für die Verlängerung gibt - z.B. bei einer bestimmten Anzahl absolvierter Spiele. Dann haben das beide Parteien nur indirekt in der Hand.