Werter Phunky oder auch Fankie!
Sicher kennst du diesen Trieb nicht. Wenn du wirklich schon mal diesen bitter-süßen Schmerz gefühlt hättest, würdest du es nicht so plump versuchen.
Ich könnte mich jetzt rausreden, z.B.: „Ich habe einfach schnell geschrieben“. Was zweifellos richtig wäre. Aber da du mir einen solchen Fehlpaß (wie Marcelinho am Jahresanfang) in die Füße oder auch Hände gespielt hast, muß ich ihn einfach aufnehmen, aus meinem Klugscheißer-Exil zurückkommen und den Ball ins Tor machen.
Im „Lexikon der populären Irrtümer“ steht unter dem Stichwort „Duden“ folgendes:
„Die Rechschreibung des Dudens ist verbindlich
Es gibt keine von der Duden-Redaktion in Mannheim überwachte „amtliche Kodifizierung der deutschen Rechtschreibung“.
Richtig ist: Es existiert eine „Vereinbarung“ der verbündeten Regierungen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1901, „eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung untereinander und mit Österreich abzuweichen“. Diese einheitliche Rechtschreibung sollte in den Schulen mit dem Beginn des Schuljahres 1903/04, in den Behörden per 1.1.1903 verbindlich werden.
Die Vereinbarung war kein Gesetz. Sie betraf auch nur die Schulen und den Schriftverkehr der amtlichen Behörden untereinander; eine irgendwie geartete Verpflichtung für das breite Publikum oder für die Parlamente und Gerichte ergab sich daraus nicht: Sowohl unsere eigenen Briefe als auch Gesetzestexte, als auch Urteile, Beschlüße und Verfügungen der Gerichte brauchen sich im Prinzip um den Duden nicht zu kümmern (und weichen auch tatsächlich öfters von ihm ab: Das Bundesverfassungsgericht schreibt „der Einzelne“, der Duden verlangt „der einzelne“, und andere Abweichungen mehr).
Das verbreitete Missverständnis von der Allgemeinverbindlichkeit der Duden-Rechtschreibregeln geht vermutlich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 19.11.1955 zurück, der so beginnt: „Die in der Rechtschreibreform von 1901 und den späteren Verfügungen festgelegten Schreibweisen und Regeln sind auch heute verbindlich für die deutsche Rechtschreibung“, gefolgt von dem Zusatz: „In Zweifelsfällen sind die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich.“
Dieser Beschluß ist aber größtenteils deklaratorisch und nur insofern konstitutiv, als er die Duden-Redaktion zum Schiedsrichter bestimmt. Und auch das nur für den amtlichen Schriftverkehr von einer Behörde zur anderen, auch wenn viele Germanisten das gern anders sehen; der Rest der Republik kann ohne Strafe schreiben, wie er will.“
Schade, daß ich dich KORREGIEREN mußte, Phunky!
Aber leider stehst du auch diesmal auf der Verliererseite.
Als kleine Anmerkung: Es ist nicht ungewöhnlich, daß mathematisch-naturwissenschaftlich Hochbegabte eine Rechtschreibschwäche haben. Von daher kann ich es auch zugeben, daß es bei mir auch der Fall ist und ich störe mich nicht weiter daran. So eine Rechtschreibschwäche ist wesentlich leichter zu ertragen als eine Charakterschwäche. Ja, genau – ich meine die von euch, die es nicht lassen konnten im Chat über mich zu lästern. Ihr könnt es ruhig offen tun, denn man ist bekanntlich nicht für die Dinge verantwortlich, die andere tun oder sagen. Also stört es mich nicht die Bohne. Ich habe hier im Forum noch niemanden beleidigt und möchte dies auch weiter so halten.
Meikel
Ich bin ja mal gespannt, ob du deinen 11:38-Post ein zweites Mal editierst.
Zum Handball:
Ich habe auch überlegt, Gummersbach ein zweites Mal hinein zu nehmen, aber es gibt ja nur zehn Antwortmöglichkeiten. Da sind noch einige Vereine, die jetzt schon nicht berücksichtigt werden konnten. Und klar, ein Vergleich ist schwer, aber es geht ja auch nur um euere Meinung.
Ich persönlich halte die Mannschaften von Mai Moskau, SCM, Sabac und Minsk für die größte, weil der Kern dieser Mannschaften auch für die Olympiasiege von 1976,1980,1984 und 1988 verantwortlich zeichnet. Das kann z.B. Barcelona nicht für sich beanspruchen.