Beiträge von Lothar Frohwein

    Als die eingleisige 2. Liga geschaffen wurde, bekamen die Zweitligisten den dritten Aufstiegsplatz. Auch ein wenig als Ausgleich dafür, dass sie sich per Beschluss zahlenmäßig fast halbiert haben (man stelle sich das mal in einem Landtag oder dem Bundestag vor :P ). Damals wurde gesagt: Wir schauen uns das fünf Jahre lang an, ob die Regelung sich praktisch bewährt und justieren dann, falls nötig. Daraus sind nun sechs Jahre geworden.

    Fakt ist, dass es lediglich Stuttgart als dritter Aufsteiger geschafft hat, nicht sofort wieder abzusteigen. Allerdings auch nur wegen der HSV-Pleite. Sportlich gesehen sind also alle Dritten sofort wieder abgestiegen, waren oft sogar "Schießbuden". Manche davon haben zudem einen riesigen wirtschaftlichen Schaden aus der Bundesligasaison davongetragen.

    Diese Tatsache wurde erkannt und entsprechend konsequent - und einstimmig - reagiert, weil die von allen favorisierte Relegationslösung nach Angaben der Spielleitung der HBL aus terminlichen Gründen nicht durchführbar wäre.

    An dieser Stelle reichen vielleicht die offenkundigen äußeren Umstände:

    Der Verein hat personell ordentlich durchgewechselt, einige Leistungsträger (z.B. Just, Zdrahalla, Orlowski, Mrkva) - um Geld zu sparen - abgegeben. Am schwersten wiegt aus meiner Sicht der Abgang von Tomas Mrkva, der in den vergangenen Jahren immer zu den Top-3-Keepern der Liga gehört hat und dessen zumeist weit überdurchschnittlichen Leistungen einen gehörigen Anteil an dem fünften Platz in der vergangenen Serie hatten.

    Der ASV hat in der aktuellen Runde bislang sechs Spiele mit einem oder zwei Toren Differenz verloren, also in einem Umfang, der alleine mit der (abgenommenen) Torhüterleistung erklärt werden könnte. Wenn die Liga zudem noch so ausgeglichen ist, wie gefühlt niemals zuvor, kann das schon als eine der Hauptsäulen der Erklärung ausreichen. Spaßeshalber mal sechs Siege draufgerechenet (also die knappen Niederlagen) und schon wäre der ASV auf Platz sechs.

    In dieser extrem ausgeglichenen Liga ist es verdammt schwer und für jeden (!) Trainer eine Herkulesaufgabe, mit reduziertem Geldeinsatz eine richtig gute Saison zu bestätigen. Wenn dann nicht alles passt (intern, extern, Verletzungen etc.), kann es zu dem aktuellen - nicht mal unbedingt überraschenden - Zwischenstand führen, zumal fortwährende Negativerlebnisse schnell in einer Abwärtsspirale münden. Ein Effekt, von dem der ASV unter umgekehrten Vorzeichen in 15/16 profitiert hat.

    Lustig war es stellenweise. Durchaus! Aber die Story war extrem schwach, übertrieben, unrealistisch und gespickt mit sachlichen Fehlern. Das macht unter dem Strich keinen Spaß!

    Meine Frage nach diesem Urteil ist dann aber auch: Wozu noch Pässe auf Papier, wenn die nichtmal das Papier wert sind auf die alles Gedruckt wird....

    Ahja, es gibt ja verbände bei denen Jeder Pass Geld kostet ....

    Also: Abschaffung der materiellen Pässe, alles auf die online-Passdatenbanken setzen. Ist das der Wunsch?

    Der Gedanke zwingt sich auf. Der Rechtsprechung konsequent folgend müssten künftig zur Identitätsfeststellung Schüler- bzw. Personalausweis ausreichen.

    Mal losgelöst von diesem Fal (FFB)l:

    Es kann doch nicht angehen, dass im SPORT und hier geht es um SPORT, Formalien in jedem Fall über sportliche Gesichtspunkte gestellt werden!

    Meiner Meinung nach bedarf die Rechtsordnung einer Generalüberholung! In vielen Bereichen ist sie nicht mehr zeitgemäß und schwer praktikabel.

    Z.B. sollte beim einschlägigen § 19 (Spielverlustwertung ohne jeden Ermessensspielraum bei Einsatz z.B. eines nicht spielberechtigten Spielers) unterschieden werden zwischen Fällen, in denen die Spielberechtigung nicht sofort hergestellt werden kann (z.B., weil noch eine andere Spielberechtigung besteht oder die Wechselfrist in der BL abgelaufen ist) und Fällen, in denen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielberechtigung vorliegen, diese allerdings z.B. aufgrund eines Formfehlers nicht erteilt worden ist.

    In der ersten Fallgruppe kann die Rechtsfolge nur Spielverlust sein, wobei auch da (außer bei Vorsatz) eine zeitliche Grenze gelten muss, nach deren Überschreitung keine Umwertungen für die Vergangenheit mehr möglich sind. Einfach aus Gründen der Sicherheit im Spielbetrieb. Die Schwere der Rechtsfolge kann doch nicht ernsthaft von dem Zufall abhängen, wann der Fehler entdeckt wird. Nach dem ersten Spieltag ist der Schaden überschaubar, nach dem letzten eine Katastrohe.

    In der zweiten Fallgruppe sollte der Verein eine Geldstrafe bekommen (man kann auch über einen moderaten Punktabzug diskutieren) und gut ist. Schließlich wird der Wettbewerb nicht verzerrt, es wird niemand benachteiligt.

    Würden diese Fälle so behandelt, gäbe es eine Parallele zu dem Einsatz eines Spielers, der nicht auf dem Bogen steht und der (sofern noch Platz auf dem Bogen ist) nachgetragen werden kann. Der MV wird bestraft und die Sache ist erledigt.

    Die völlig restiktive Gestaltung des § 19 RO ist nach meiner Auffassung rechtswidrig, da die Norm auch für Fälle leichtester Verstöße keinen Ermessensspielraum eröffnet, wohl aber zu drastischen Auswirkungen führen kann. Es muss Raum fürVerhältnismäßigkeitserwägungen geben!

    Aus spieltechnischer Sicht - nur die Umwertungen betrchtet - sind nämlich folgende Sachverhalte gleichgestellt:

    1.) Ein Verein weiß, dass ein Spieler z.B. in Bulgarien noch eine Spielberechtigung hat, fälscht sogar die Vertragsauflösungsanzeige, beantragt beim zuständigen deutschen Verband die Spielberechtigung und setzt den Spieler ein.

    2.) C-Jugend-Quali. Ein Spieler wechselt zur Qualifikation von A nach B. Ehrenämtler B beantragt die Spielberechtigung für die Folgesaison, übersieht aber, dass im unübersichtlichen Online-System noch ein zusätzlicher Haken für die sofortige Spielberechtigung für die Quali zu setzen ist. Der Spieler wird eingesetzt, die Mannschaft hat das Potenzial, sich für die höchste Spielklasse zu qualifizieren, bleibt dann aber aufgrund der Umwertungen auf Kreisebene hängen. - Das ist im Sommer verbandsrechtlich von einem Bezirkssportgericht des BHV so besätigt worden; leider ist der Verein damals nicht weitergegangen.

    Das kann und darf nicht (ernsthaft) so gewollt sein!

    Beispiel: Wird ein Spieler beim Doping erwischt, gibt es erst dann eine Spielverlustwertung, wenn mindestens auch ein zweiter Spieler, der am entsprechenden Spiel teilgenommen hat, des Dopings in diesem Spiel überführt wird. Ein Gedopter alleine reicht nicht für den Spielverlust, selbst wenn der sich absichtlich über einen langen Zeitraum mit Wissen und Unterstützung des Vereins zugedröhnt hätte, vgl. § 19 (1) g RO.

    Leute! Den eben genannten Fall der C-Jugend-Quali spieltechnisch härter zu sanktionieren als einen bewusst und gewollten Doping"betrug": Das geht gar nicht!!

    Die Aussage: "Regel ist eben Regel!", lasse ich nicht gelten. Das ist mir viel zu einfach!

    Regeln kann (und muss) man einerseits ständig den tatsächlichen Gegebenheiten und der Zeit anpassen (und nicht seit gefühlt 1950 unverändert nach dem Motto: "Dat hävv wi jümmer zau mauket!" ins Jahr 2017 durchschleppen) und andererseits unterliegt auch die Regelgebung durch Verbände rechtstaatlichen Regeln!

    Gerade und erst recht im SPORT muss das so sein! - Es geht hier um SPORT, nicht um Baugenehmigungen für Kernkraftwerke!

    Oh, jetzt habe ich mich ein wenig in Rage geschrieben... - Sorry!

    In einem anderen Verfahren - einen Verein der Bayernliga betreffend, Sachverhalt in materieller Hinsicht identisch - hat das zuständige Bezirkssportgericht des BHV heute alle zehn Umwertungsbescheide wegen formeller Rechtswidrigkeit aufgehoben. Insofern musste das Gericht nicht auf die materiellen Rechtsfragen eingehen, die im Fall der Drittligamannschaft des TuS maßgeblich sein werden.

    Der Verband kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

    Die Konztanz, das Momentum, der nicht vorhandenene Druck und die personelle Situation sprechen aktuell für Hüttenberg.

    Das Gesetz der Serie für den TuS.
    Der ist in der zweiten Liga seit dem 20.03.1993 (> 8.700 Tage, mehr als viereinhalb Saisons) in 78 Heimspielen ungeschlagen bei 62 Heimsiegen in Serie, was gemessen an der Anzahl der Spiele (und dem Zeitraum) die längste Heimerfolgsserie der BL-Geschichte sein dürfte (korrigiere nicht bitte gegebenenfalls, Hereticus)!

    Ich sage mal, das könnte ein Unentschieden werden! :P