Beiträge von Lothar Frohwein

    Das ist in der Tat überraschend, da die Richterin in der Verhandlung das von der HBL aufgeworfene Problem nicht sah. Auf den ersten Blick überraschend.
    Auf den zweiten Blick ist die Verneinung des Verfügungsgrundes eine prima Möglichkeit, um die Prüfung der eigentlichen Fragen herumzukommen.

    Zitat

    [...]Nach der rund 100-minütigen mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag hatte sich Richterin Bons-Künsebeck eine Woche Zeit genommen, um die Argumente sorgfältig abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Die fiel nun gegen GWD aus. Die Gründe nannte der stellvertretende Pressedezenent des Landgerichts, Dr. Christian Amann, gegenüber dem Mindener Tageblatt: GWD habe zu lange gewartet. Der Klub hätte bereits während der Saison gegen die Abstiegsregelung vorgehen müssen. Bons-Künsebeck sah die Dringlichkeit des Antrags - Voraussetzung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - daher nicht mehr als gegeben an. Erstaunlich, denn noch in der mündlichen Verhandlung am Freitag hatte die Richterin erklärt: „Mir fällt nichts ein, was GWD 2014 hätte machen können.“ Das sah sie nun offenbar anders.[...]

    Kein Glück vor Gericht: GWD Minden muss aus der Bundesliga absteigen! | Mindener Tageblatt - GWD Minden

    Es ist jedenfalls auch nicht ausgeschlossen, dass sich die Richterin ihr eigenes Urteil (vom 21.06.2001, 13 O 88/00 (Kart.), veröffentlicht in SpuRT 2001, 24ff), das letztlich die Aufstockung auf 20 Vereine zur Folge hatte, noch einmal durchliest und schaut, ob sie Parallelen zum aktuellen Fall sieht.

    Zitat

    „[…]Letztlich kann die Benachteiligung nur behoben werden durch Beseitigung der bestehenden Planungsunsicherheit. Dies kann nur durch eine umfassende, alle Eventualitäten berücksichtigende Regelung geschehen… Zu fordern sind konkrete Vorgaben und Fristen bzw. Ausschlussfristen, die mit den übrigen Richtlinienvorgaben abgestimmt sind. Es ist nicht die Aufgabe dieses Gerichtes, die erforderlichen Regelungsinhalte im Einzelnen vorzugeben. Dies bleibt Sache des Verfügungsbeklagten im Rahmen seiner Satzungsautonomie. Solange aber eine die Gleichbehandlung aller Mitgliedsvereine gewährleistende Auf- und Abstiegsregelung nicht vorliegt, kann nur durch vorläufige Zulassung des durch Regelungslücke benachteiligten Verfügungsklägers dessen Benachteiligung kompensiert werden.[…]“

    @ Borah: Das ist alles graue Theorie. In der Praxis wird dies aufgrund der Zeitknappheit bis Saisonbeginn keine Rolle spielen.

    Grundsätzlich ist durch die zwischen Vereinen und Verband geschlossene Schiedsvereinbarung der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen. An Stelle des ordentlichen Gerichts tritt das Schiedsgericht. Das gilt aber nicht für das einstweilige Verfügungsverfahren, § 1033 ZPO. Der staatliche einstweilige Rechttschutz müsste in der Schiedsvereinbarung gesondert ausgeschlossen werden, was vorliegend nicht der Fall ist. Dabei ist es allerdings höchst umstritten, ob ein solcher Ausschluss des staatlichen einstweiligen Rechtsschutzes mittels Schiedsvereinbarung überhaupt zulässig wäre. Wahrscheinlich eher nicht.

    Dann kommen die weiteren "Aber": Wie TCLIP schon vorher mal berechtigt eingeworfen hat, ist es derzeit auch umstritten, ob und wie ein Monopolist wie die HBL die Vereine überhaupt "zwingen" kann, Schiedsvereinbarungen zu unterschreiben, denn ohne Schiedsvereinbarung gibt es keine Lizenz. Hier haben wir das Problem der Freiwilligkeit und die Frage, ob und wenn ja unter welchen Umständen im Ergebnis "erzwungene" Schiedsvereinbarungen überhaupt wirksam sind.

    Schiedsvereinbarungen bzw. der den ordentlichen Rechtswegs ersetzende Schiedsrechtsweg sind in der ZPO nicht für Monopolisten oder Sportverbände geschaffen worden. Schiedsgerichte können Streitigkeiten zwischen Parteien zweckmäßig entscheiden, wenn die Parteien das so wollen und gewisse Regeln eingehalten werden. Vorteile gegenüber staatlichen Gerichten können die Verfahrensdauer und auch die Besetzung des Schiedsgerichts mit absoluten Experten in einer ganz speziellen Materie sein.

    Im Fall GWD kommt das zweite Aber hinzu: Das Landgericht Dortmund, insbesondere die Vorsitzende der Handelskammer Marlies Bons-Künsebeck, hat in dem von Oko zitierten Urteil aus 2008 sinngemäß entschieden, dass der Kartellrechtsweg vor ein staatliches Gericht in einer Schiedsvereinbarung gesondert ausgeschlossen werden muss, ansonsten steht der Weg auch im Hauptsacheverfahren in kartellrechtlichen Fragen trotz entgegenstehender Schiedsvereinbarung offen. Das hat die Vorsitzende in der Verhandlung am vergangenen Freitag auch nochmals betont. Soweit ich weiß, ist dies aber noch nicht höchstrichterlich geklärt; aber immerhin die Auffassung der aktuell mit der Sache befassten Richterin (und somit frei nach Bruce "der Wahrheit" ;) ), sodass es hier auf die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung ("Zwang") im Ergebnis nicht ankäme.

    Wie gesagt, alles Theorie!

    Ich bin auf die Entscheidung morgen gespannt!

    Wie zu lesen war ist Lemgo auf die Idee gekommen und hätte im Falle des 16. Platz genauso gehandelt. Und ich bin davon überzeugt, dass andere Vereine auch so reagiert hätten.

    Jeder Verein hätte so gehandelt! Das ist die Geschäftsführung allein schon ihren Gesellschaftern, ggf. Aufsichtsrat und Sponsoren schuldig (es sei denn, die entscheiden sich dagegen, aber das ist doch eher ein unrealsitisches Szenario).

    Um Handball noch besser auf den Eventhandball zu konzentrieren bin ich dafür, dass ab der Saison 2017/18 die minimale Zuschauerkapazität bei 5000 Zuschauern liegen muss und auf allen vier Seiten Tribünen sein müssen.

    Falls das manche Vereine überfordern sollte gibt es eine Ausnahmegenehmigung bis einschließlich zur Saison 2019/20.

    Schafft das Gummersbach, Balingen, ...? Zeit genug wäre ja!

    Ich halte es nicht für abwegig, dass genau das oder Ähnliches passieren wird. Die Mehrheit der Erstligisten hat inzwischen 4 Tribünen und falls die TV-Rechte eines Tages zu SKY wandern sollten, steigt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass vier Tribünen zur Pflicht werden.

    GWD hat Argumente. Die HBL hat Argumente. Das LG Dortmund wird am 19.06, 9.00 Uhr. - nicht am 18.06. (Termin wurde verlegt) - eine vorläufige Regelung für GWD treffen oder auch nicht. Freitag werden wir diesbezüglich schlauer sein!

    Ob die dann unterlegene Partei die Entscheidung des LG vom 19.06. akzeptiert oder Rechtsmittel beim OLG Hamm einlegen wird, werden wir kurz danch erfahren.

    Jedenfalls sollte das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz noch im Juni abgeschlossen sein.

    Einem Hauptsacheverfahren stünde die Schiedsvereinbarung - die alle Vereine im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens mit der HBL unterzeichnen müssen und die besagt, dass ein Schiedsgericht nach den Vorschriften der §§ 1025 ff ZPO den ordentlichen Rechtsweg ersetzt - entgegen. (§ 1032 (1) ZPO)

    Die Verhandlung beim LG Dortmund ist übrigens - im Gegensatz zu der Verhandlung vor dem Schiedsgericht in Sachen Eisenach am 18.06. - öffentlich. Da kann also jeder Interessierte in den Saal kommen und zuschauen.

    @michaelb:
    Überraschend ist zumindest die Absage der Ausrichtung noch bevor die Gegner überhaupt bekannt sind. Der THW Kiel oder die SG Flensburg-Handewirtt wären sicherlich sehr attraktiv für diie Zuschauer. Ebensowenig verstehe ich die Kritik an den festgelegten Mindesteintrittspreisen. Im Vergleich zu den fast schon unverschämten Preisen, die der TV Emsdetten in seiner Erstligasaison aufgerufen hat sind 20€ für ein Pokalwochenende nun wirklich ein Schnäppchen.


    @Roter Teufel:
    Ja, Eisenach hat eine Lizenz für die erste Bundesliga, aber diese erlischt, falls die Bedingung an die die Lizenz gebunden ist nicht erfüllt werden kann.

    Nö, die Lizenz ist endgültig. Es gibt und gab keine Bedingung, sondern eine Auflage.

    Liebe Community,

    wäre jemand von euch bereit, in der kommenden Saison zuverlässig die Erstellung der Spieltage (Begegnungen) hier im Erstliga-Forum zu übernehmen?

    Dafür wäre ich sehr dankbar!

    Interessenten bitte eine PM an mich!

    Helge

    Das ist alles sehr traurig! Mir tun die wahren Fans des Traditionsvereins und die Betroffenen der Insolvenz ehrlich leid!

    Aber dieses Ende war seit Jahren vorhersehbar... Den Rest verkneife ich mir.

    Ich wünsche den Verantwortlichen des TV Großwallstadt 1888 e.V. ein gutes Händchen für einen hoffentlich echten Neuanfang!