Beiträge von Lothar Frohwein
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Wie kann ein Karabatic, der erst seit drei Jahren hier spielt, seriöserweise vor einem Yoon stehen, der auf der RR-Position über zehn Jahre Weltklasse war? Geht gar nicht. Hätte Yoon auch nur drei Monate für Kiel gespielt, wäre er sicher unter den ersten drei
Die Reihenfolge Lövgren, Yoon, Christiansen ist Geschmackssache. Bei den Torhüter fällen mir vor Omeyer noch einige ein, die über die Jahre prägender waren. Omeyer ist unbestritten Weltklasse. Aber noch nicht lange genug in der BL. Stojanovic, Gentzel, Djordjic usw. prägten weitaus mehr Jahre. -
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Na der Trainerwechsel hat es ja gebracht! Immerhin einen von vier Pflichtpunkten eingefahren...
Glückwunsch in den Süden, Balingen ist doch immer wieder mal für eine Überraschung gut!
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Eine nicht wirklich böse gemeinte Wahrnehmung von außen (Es gibt noch andere Vereine, die an ähnlichen Symptomen leiden, einer ist nicht weit weg von meinem Wohnort)

Es fehlt ein Gesicht, das man mit der MT in Verbindung bringt. Die MT ist überregional betrachtet gesichtslos und steht für nichts, hat keine Stars, die man mit der MT automatisch in Verbindung bringt. Auch keinen polarisierenden Manager, der für die MT steht.
Keine außergewöhnliche Taktik (mehr). Vor allem wird keine Geschichte erzählt: Die MT steht für nichts außer dem Selbstzweck. Keine überdurchschnittliche Halle, keine Tradition im klassischen Sinn. Kein Abgrenzungsmerkmal wie z.B. "David gegen Goliath" (wie z.B. Balingen) oder eigene Jugend bzw. regionaler Bezug/Verankerung (z.B. Minden). Kein definiertes Ziel (Zukunft) und kein roter Faden, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
Die Maus ist standardgrau, nicht einmal grau schattiert.
Von außen wahrgenomen wird eine Anhäufung ausländischer Spieler. Provokativ (wiederum nicht böse gemeint, sondern nur als Denkanstoß zugespitzt formuliert): Wozu braucht die Liga Melsungen?
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Jeder schreibt mal ein paar Namen auf, die ihm einfallen und wir basteln einen Artikel daraus. Fertig ist die Kröten-Story für morgen
Hatten wir Omeyer (als 2. Keeper hinter Sterbik) schon? 
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Die Abschaffung von Weihnachten!

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Oha!

Man könnte das Geld dann auch für den Ausbau der alternativen Energien nutzen, denn der Tropfen auf den heißen Stein (Zwangsanleihe) würde kurzzeitig Dampf verursachen, den man mit einem eigens dafür entwickelten Dampfrad mit Tubine aufnehmen könnte. Der so gewonnene Strom könnte dann für 1 ct pro kw/h an Arme und für 1 € pro kw/h an Reiche (hier zwangsweise mit Midnestabnahme) abgegeben werden...

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http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…1&auswahl=18131
Die Diskussion bitte in diesem Thema!
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halbe stunde vor spielbeginn. Kein Schalter für reservierte karten. Lange schlangen. Jede Dorfhalle hat das besser organisiert.
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Geld allein reicht auch nicht.
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Gewinnen kann er nur Geld. Die Gefahr, seinen Nimbus zu verlieren ist allerdings riesig.
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Gnadenbrot-Vertrag?

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Die Konkurrenz vom Abendblatt "enthüllte" das bereits am 25. November 2008. Da hat jemand kalten Kaffee aufgewärmt, etwas ganiert und als neu erfundenes Getränk verkauft!

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Mich wundert immer wieder, dass eine Regierung absolut offensichtlich verfassungswidrige Dinger raushaut. W. Schäuble musste das ja nun auch schon erfahren...
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Es macht wirklich Spaß, dem SCM zuzusehen.
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Für alle Hardliner hier ein Auszug aus "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 5. Februar 1794"
ZitatMord.
§. 826. Derjenige, welcher mit vorher überlegtem Vorsatze zu tödten einen Todschlag wirklich verübt, soll als ein Mörder mit der Strafe des Rades von oben herab belegt werden.§. 827. Wenn jemand, mit dem Vorsatze zu tödten, einem andern eine Verletzung zufügt, welche zwar an sich nicht tödtlich ist, aber in der Folge durch einen Zufall tödtlich wird: so soll er mit dem Schwerdte hingerichtet werden.
§. 828. Wenn die mit dem Vorsatze, zu tödten, zugefügte Verletzung an sich tödtlich war, das Leben des Beschädigten aber durch besondere Umständeoder Zufälle noch gerettet worden: so findet gegen den Thäter Staupenschlag, nebst lebenswieriger Festungs- oder Zuchthausstrafe statt.
§. 829. Grausamkeiten und Mißhandlungen, welche vor, bey, oder nach Verübung des Mordes an dem Getödteten begangen worden, wirken allemal Schärfung der verwirkten Todesstrafe.
(§. 47.)§. 47. Die im Gesetze bestimmten Arten der Todesstrafen werden durch Schleifung zur Richtstätte, oder durch öffentliche Ausstellung des Leichnams geschärft.
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@ Handba11: Klar, gerade bei den §§ 211, 212 (Mord, Totschlag) giibt es einige theoretische (rechtswissenschaftliche) Probleme. Zur Verbesserung der Transparenz könnte man einiges ändern, z.B. (auch offiziell zum Nachlesen) den 211 streichen und in den 212 als "besonders schweren Fall" integrieren.
In der Praxis würde sich aber nichts ändern. Und was hätten dann die Strafrechtsprofessoren zu tun und die Studenten zu lernen, wenn man die Sache einfach machen würde?

Ich sehe nach wie vor kein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit unseres Strafrechts.