Zitat
Original von Zwetschge
Wieso muss dann noch eine Mindeststrafe von 26 Jahren festgelegt werden, nach der er entlassen wird? Wieso muss ein Straftäter nicht seine komplette Haftdauer verbüßen? Das ist es, was ich nicht verstehe. Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein betrachtet.
Eine Frage, über diem man stundenlang diskutieren kann, ich versuche sie mal möglichst kurz und arg vereinfacht zu beantworten:
Es gibt grundsätzlich zwei Modelle, aufgrund derer Staaten bestrafen, Strafen begründen oder Strafen vollstrecken. Das "Rache (Auge-um-Auge) - Modell", wie es z.B. in den USA praktiziert wird und das "Resozialisierungsmodell", das hierzulande gilt.
Ziel des Strafvollzugs ist nicht die "Rache", sondern die
Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft. So steht es z.B. im Strafvollzugsgesetz.
Wenn man jetzt also jemanden tatsächlich lebenslang wegschließt, kann das Vollzugsziel nicht mehr erreicht werden.
Im Normalfall ist es so, dass zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilte nach 15 Jahren erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung (auf Bewährung) stellen können. Dieser Antrag wird dann angenommen oder abgelehnt.
In manchen Fällen stellt das Gericht bereits im Urteil die "besondere Schwere der Schuld" des Täters fest. Dann darf der Antrag nicht "schon" nach 15 Jahren gestellt werden, aber irgendwann eben doch, da auch für diese Täter das Resozialisierungsziel gilt. Wann sie den Antrag stellen dürfen, legt das Gericht fest, hier waren es 26 Jahre.
Ist dieser Antrag dann begründet, d.h. es wird einem Täter attestiert, dass er nicht mehr gefährlich ist, muss er (unter Auflagen) rausgelassen werden. Das Resozialisierungsziel, in der Gesellschaft straffrei zu leben, ist erreicht.
Das entgegenstehende System sagt: "Wir wollen die Tat rächen, auch als Genugtuung für die Opfer bzw. deren Angehörige".
In vielen Ländern hätte man den Klar demnach hingerichtet.
Welcher Ansatz gerechter ist, ob der Täter eine "zweite Chance" (und auch die Chance zur wenigstens finanziellen Wiedergutmachung) bekommt oder ob ein Staat das Recht hat, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und im Zweifel auch mit dem Risiko von nicht mehr korrigierbaren Fehlurteilen zu töten, das mag jeder für sich entscheiden.
Ich bin Verfechter unseres Modells.
Diskussionen kommen immer bei Härtefällen auf.
Hier, wenn Leute zu früh entlassen werden und erneut straffällig werden, wie es immer wieder vorkommt oder wenn Leute besonders schlimme Taten begangen haben.
Dort, wenn Unschuldige hingerichtet werden oder zig Jahre unschuldig in der "Todeszelle" saßen, wie es immer wieder vorkommt.
Ein perfektes System, das allen gerecht wird, von allen als gerecht empfunden wird und das keine Fehler macht, gibt es leider nicht.