Beiträge von Lothar Frohwein

    Dass sich Frau Ypsilanti jetzt zur Wahl als Ministerpräsidentin stellt, finde ich nicht verwerflich. Das ist auch nicht im Ansatz ein Wortbruch, denn es ist schließlich eine geheime Wahl und niemand weiß definitiv nach der Wahl, wer wen gewählt oder nicht gewählt hat, gell Frau Simonis?! ;)

    Wer sich allein deshalb in die Öffentlichkeit stellt und von Wortbruch faselt, hat die Demokratie nicht verstanden und ist ebenso unglaubwürdig wie Frau Ypsilanti, die deshalb angreifbar ist, weil sie vor der Wahl aus meiner Sicht völlig ohne Not den Hals so weit aufgerissen hat, nicht mit den Linken die kooperieren. In der von ihr angestrebten Minderheitsregierung lässt sich eine solche Kooperation in einzelnen Fragen sicherlich nicht verhindern und darin liegt der (jetzt noch nicht vollzogene aber zwangsläufig mittelfristig bevorstehende) Wortbruch.

    Nach den (völlig unnötigen) Aussagen vor der Wahl gibt es aus meiner Sicht nur die Alternative Neuwahlen.

    Aber die gute Frau wird sich wie einst Adenauers Konrad denken: "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?" und loslegen. Denn eines ist mal sicher: Macht sie einen guten Job und hat bei der nächsten Wahl einigermaßen Glück mit der allgemeinen Stimmung im Land, wird sie locker wiedergewählt, egal ob sie jetzt wortbrüchig wird oder nicht und das weiß sie.

    Zitat

    24. Die Zeit der hinausgestellten Spieler Zeitnehmer/Sekretär müssen die aktuelle Spielzeit bei einer Hinausstellung von der angehaltenen Uhr ablesen.

    Sofern die Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von mindestens zwei Hinausstellungszeiten eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinausgestellten Spielers (bzw. bei Mannschaftsreduzierung gem. Punkt 15) in einen Zettel ein (auch wenn aufgrund des nahen Spielendes keine Ergänzung mehr möglich ist), der für beide Mannschaften deutlich sichtbar über eine Kunststoffvorrich-tung auf dem Zeitnehmertisch auf der Seite des fehlbaren Spielers bzw. seiner Mannschaft aufgestellt wird. Der Zeitnehmer prüft vor dem Aufhängen die Eintragung. Dieser Zettel wird nach Ablauf der Hinausstellungszeit wieder entfernt. Beide Möglichkeiten (Zeitmessanlage und allgemein einsehbarer Zettel) dürfen nicht parallel oder wechselnd angewendet werden. Bei einer „2`-2`“ – Strafe kann die öffentliche Zeitmessanlage nur dann verwendet werden, wenn dies entsprechend (s. obiges Beispiel) eingegeben werden kann.
    Die Mannschaft ergänzt sich in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Aufforderung oder Erlaubnis durch den Zeitnehmer. Dieser kontrolliert die Hinausstellungszeit und mit dem Sekretär das korrekte Eintreten. Beim Zufrühen Eintreten bzw. ergänzen muss der Z sofort pfeifen und die Uhr anhalten. Offensichtliche formelle Fehler des Sekretärs sind nach Signal des Zeitnehmers mit den SR zu korrigieren.


    Wenn ich 24. richtig lese, liegt die Verantwortung beim MV, das KG zu fragen, wann die Spieler wieder rein dürfen. Völlig wumpe, was auf der Uhr steht. Er hat - so wie ich das lese - das Recht auf korrekte Auskunft.

    Wir haben hier das Problem, dass der MV trotz der Gegebenheiten mit der Uhr nicht gefragt hat. Hätte er dann die falsche Antwort bekommen oder die Antwort: "Keine Ahnung!", dann hätte ein Einspruch wohl zumindest die Hürde des Regelverstoßes genommen, denn im Spielprotokoll muss die Zeit der Hinausstellung eingetragen sein. Egal ob Uhr oder nicht. Aber so?

    MV weiß, dass 2 Spieler draußen sind. MV weiß nicht, wann die wieder rein dürfen, weil die Uhr es nicht anzeigt. Die Uhr darf lt. Regel aber benutzt werden, ohne dass ein Zettel geschrieben werden darf (!).
    MV fragt nicht...

    Ich lege die Regel so aus, dass das ein Versäumnis des MV ist und ein Einsruch damit chancenlos ist.


    EDIT:
    Man kann sich aber auch auf (durchaus nachvollziehbar und vertretbar) den Standpunkt stellen und sagen:

    Die Eigenverantwortlichkeit der Mannschaften für den Zeitpunkt des Wiedereintritts gem. Punkt 24 setzt logisch zwingend voraus, dass die MAnnschaften auch von dem Zeitnehmer über den Zeitpunkt des Wiedereintritts korrekt informiert werden.
    Das kann durch Zettel oder die besagte Uhr geschehen, muss aber logischerweise jedenfalls so geschehen, dass die Mannschaften bevor das SPiel wieder aufgenommen wird wissen, wann der Spieler wieder drauf darf! Erst mit dieser Info werden die Mannschaften in die Eigenverantwortlichkeit gelassen!

    Wenn man dem folgt, hätten wir hier möglicherweise einen Regelverstoß (wobei sich noch die Frage der Beweisbarkeit stellt), aber jedenfalls nach der (m.E. dringend überholungsbedürftigen) ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichts (höchste Instanz des DHB) keinen spielentscheidenden Regelverstoß, so dass auch hier im Ergebnis ein Einspruch ohne Aussicht auf Erfolg ist.

    Ein handbschriftlicher Lebenslauf ist in meinen Augen absolut nicht geeignet, eine Vorauswahl unter Bewerbern zu treffen. Vorsintflutliches Kriterium.
    Was soll der Blödsinn überhaupt?
    Heutzutage muss man in den meisten Jobs verbal gut mit der Sprache umgehen können. Wenn das der Fall ist, ist es mir völlig wumpe, ob diejenige/derjenige eine Sauklaue hat oder nicht. Das meiste wird eh getippt. Wenn das dann halbwegs fehlerfrei ist, ist doch alles perfekt...


    Auswahlkriterien sind ohnehin absolut subjektiv und als Bewerber blickt man da kaum durch. Ein Beispiel:

    Ein Freund von mir hat eine Festanstellung als Anwalt gesucht und sich mit einem relativ schwachen Examen quer durch Deutschland beworben. Eingestellt wurde er in Bayern (!). Er hatte im Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck gemacht, man war sich sympathisch. Ihm wurde der Grund offenbart, weshalb man ihn trotz des recht schlechten Examens überhaupt eingeladen hat und da wäre er fast vom Stuhl gefallen: Es war eine Religionsnote, die im Abizeugnis auftauchte. Dort hatte er meist eine Fünf. Ein ganz wesentliches Kriterium für juristische Arbeit sei es, Wesentliches von Unwesentlichem trennen zu können. Er habe mit seiner Religionsnote bewiesen, das konsequent zu können. (Und das bekommt man in Bayern gesagt... :lol:)

    Ein Kollege von mir aus dem hiesigen Raum sieht es umgekehrt. Er sagt, dass er bei Bewerbern zwar auf die Examina schaue, zuerst aber auf die Religionsnoten der Zeugnisse, denn Religionsnoten seien Fleißarbeit und er brauche nur fleißige Mitarbeiter...

    Ein sehr gut anzusehendes Handballspiel mit einem mehr als glücklichen Sieger. Der SCM (Kabengele und Vasilakis) nahmen sich am Ende ein paar überhastete Würfe. Super Spielführung von Tønnesen.
    Der Siegtreffer war meiner Meinung nach absolut regulär.

    Und wer bezahlt die Jungs? Der DHB oder der Verein? Und wer behält die Erlöse der WM? Der DHB oder der Verein? Und wer bekommt Stress mit den Sponsoren, wenn aufgrund einer Verletzung des wichtigen Nationalspielers beim Testspiel gegen Burkina Faso das Saisonziel nicht erreicht wird?

    Zitat

    Original von Heinrich
    Mein Tipp: Essen muss wech, Nettelstedt spielt und gewinnt als Vorletzter die Relegation und Minden kommt wieder mit einem blauen Auge davon.

    Gruß Heinrich.

    Ich setze dagegen, Heinrich!

    Der Vorletzte - wer auch immer das sein wird - wird in keinem Fall Relegation spielen, denn inzwischen (seit 2005/2006) werden Vereine, denen die Lizenz entzogen wird, nicht mehr auf die Absteiger angerechnet. Bekäme z.B. der Neunte keine Lizenz, steigen trotzdem der 17. und 18. ab und der Drittletzte spielt Relegation. Es käme dann ein Verein mehr von unten hoch.

    Es immer leicht, den "Boten zu köpfen". Irgendwer muss ja schließlich den Schlamassel zu verantworten haben! ;) Da ist es gaaanz schlimmen, wenn mal der Name einer dubiosen Firma, die nie was gezahlt hat, falsch geschrieben wird. Viel schlimmer als der Rest der Botschaft... :lol:

    Mein Tipp: Selbstverständlich geht es weiter. Selbstverständlich wird die Lizenz beantragt.

    Jetzt mal laienhaft ausgedrückt, so wie ich es in Erinnerung habe

    Wenn Tätlichkeit (dafür gibt es keinen Anhaltspunkt im Ausgangsposting), dann Ausschluss --> Sperre

    Ansonsten maximal rote Karte, die deshalb keine Sperre nach sich zieht.
    Wenn klare Torgelegenheit, dann Siebenmeter.
    Wenn keine klare Torgelegenheit, dann darf sich die angreifende Mannschaft mit einem Freiwurf aus z.B. 25 Metern versuchen. Pech.

    Wenn bei bei formalem Wurf gestört (nur in der HBL), dann 1 Spiel Sperre, wenn es um um Punktgewinn -verlust ging.

    --> Hier "darf" man einen Gegner in solchen Situationen praktisch ungestraft "ummachen" (Rot = Matchstrafe, bei 59:59 gespielten Minuten also völlig wumpe), Gesundheit oder Sportsgeist hin oder her. Interessiert nicht.
    Aber wehe, ein formaler Wurf (z.B. Anwurf), wo niemand in Gefahr gerät verletzt zu werden, wird gestört. Dann wird´s böse! :pillepalle:

    @ Experten: Berichtigt mich bitte, wenn das sachlich falsch ist.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc…,538061,00.html


    Ich bin mal gespannt auf die Details, es schein aber so, als könne man grundsätzlich damit leben. Die Möglichkeit grundsätzliche Möglichkeit einzuräumen ist heutzutage unanbdingbar. Insgesamt wegen der hohen Hürden ist das jedenfalls ne ziemliche Ohrfeige für den Innenminister...

    Für die Terrorbekämpfung ist das eh praktisch irrelevant, denn es wird wohl niemand von zuhause aus am Rechner nen terroristischen Anschlag planen.

    Lübbecker Kreiszeitung

    Diente wohl zur Absicherung, diesmal wirklich gehen zu dürfen...

    Weiter zum Thema "Mehrausgaben":

    Zitat

    Erstens: Die Tusem HSB verlor den Rechtsstreit mit Ion Bondar und musste sich mit dem ehemaligen Trainer finanziell vergleichen. Laut WAZ-Infos handelte es sich dabei um eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich.

    Bondar war Trainer. Man hat - letzte Saison - den Vertrag verlängert und ihn ein paar Wochen später an die Sonne getan. Dass er bezahlt werden muss, dürfte klar sein. Dass es ne Abfindung gibt, wenn man nicht monatlich schucken will auch.
    Dass man den Prozess auf Zahlung der Bezüge verlieren muss (!), muss (!) in die Etatplanung einfließen! Das kam (s. Überschrift) nun wirklich nicht überraschend.

    Zitat

    Drittens: Auch der lange verletzte Spieler Dennis Tenberken erstritt vor Gericht die Zahlung ausstehender Gelder.

    Meine Güte, welch Überraschung!!!! Ein Gericht spricht einem Arbeitnehmer ihm zustehende rückständige Bezüge zu! Damit ist nun wirklich nicht zu rechnen! ;)

    Ich frage mich nur, warum dort alle klagen müssen, um zu ihrer Kohle zu kommen? Soviel ich weiß, hat die HSB auch einen Prozess gegen den Ex-Betreuer verloren... Gezahlt werden muss doch eh, zudem entstehen Gerichts- und Anwaltskosten zzgl. Zinsen. Schlechte Taktik...

    Ebenso wenig überraschend ist der Umstand, dass die Heimspiele nicht ausverkauft sind. Die Standortproblematik der Halle (in Essen) ist nicht neu, auch nicht die Tatsache, dass Essen in den letzten zehn Jahren noch nie überdurchschnittlich viele Zuschauerr gezogen hat. Auch das muss man einplanen, war also keine Überraschung.

    Also: Die Überschrift über dem Artikel ist falsch! Nichts war überraschend, es waren auch keine Mehrausgaben!

    Entweder schlecht recherchiert, nbeim Schreiben icht nachgedacht oder entsprechende Aussagen des TuSEM nicht hinterfragt!

    Zitat

    Original von OsloStar

    Zweitens: Bondars Nachfolger Jens Pfänder sortierte in der Hinrunde der Saison 07/08 in Halldor Sigfusson und Eryk Kaluzinski zwei Spieler mit laufenden Verträgen aus dem Erstliga-Kader aus. Beide verließen kurz darauf den Verein, mussten jeweils finanziell abgefunden werden.

    Mehrausgaben? Die beiden Spieler wären doch eh auf der Gehaltsliste gewesen! Wieso mehr?
    Wenn es die Führung nicht hinbekommt, mit dem neuen Verein eine Regelung zu treffen, dass die Ausgaben für die beiden Spieler sinken, ist was schief gelaufen bzw. man hat was falsch gemacht.

    Aber Mehrausgaben, die das Etatloch mit verursacht haben? Das kann schlicht und ergreifend nicht sein! Wenn dann hat das Geld schon vorher gefehlt!