Beiträge von Lothar Frohwein

    BGH 5 StR 453/05 - Urteil vom 9. Mai 2006

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    2. Der Empfang von Schmiergeldzahlungen durch Abgeordnete kann umsatzsteuerpflichtig sein.

    Mehr Sanktionen fallen dem BGH derzeit nicht ein... :nein:

    Zitat

    6. Im Zusammenhang mit der ohnehin aufgrund internationaler Abkommen notwendigen Modifizierung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung sollte der Gesetzgeber deshalb nach Auffassung des Senats für entsprechende Abhilfe sorgen, insbesondere auch hinsichtlich einer Einbeziehung kommunaler Mandatsträger in strafbewehrte Verschwiegenheitspflichten

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/05/5-453-05.php

    Aus meiner Sicht gibt es nur festzustellen, dass "Beagle" über Jahre einen Bombenjob in WHV gemacht hat und dass überwiegend er dafür verantwortlich ist, dass der WHV heute gegen Kiel und nicht gegen Altenholz spielen darf. Dem zolle ich größten Respekt!

    Die Begleiterscheinungen der letzten Wochen kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Es gibt immer zwei Seiten, wahrscheinlich liegt die "Wahrheit" - wie fast immer - irgendwo in der Mitte.

    Es heißt immer: "Reisende soll man nicht aufhalten." Vielleicht hätte man sich eher an diese alte Volksweisheit halten sollen, möglicherweise wäre dann mancher Ärger gar nicht erst entstanden.

    Es ist aus meiner Sicht schade und unangemessen respektlos, dass "Beagle" bei einigen Fans innerhalb kürzester Zeit vom Messias zum Fußabtreter mutiert ist, wenn ich mir einige (und das sind nicht wenige) Meinungen bei whv-fans.de so durchlese und diese mit den Einträgen von vor zwei Jahren vergleiche...

    Aber auch hier kommt wohl eine Volksweisheit zum Tragen: "Nichts ist so vergänglich wie der Erfolg von gestern."

    Nur mal so als Einwurf:

    Warum wird es eigentlich nicht zum Wahlkampfthema gemacht, lieber Herr Koch, dass die Bestechung/Bestechlichkeit von deutschen Abgeordneten nicht strafbar ist, wohl aber die ausländischer?
    Es ist lediglich unter Strafe gestellt, Stimmen zu kaufen/zu verkaufen. Nicht aber, für Kohle in einschlägigen Gremien z.B. bestimmte Gesetzesentwürfe oder Entscheidungen zu "beeinflussen"...

    Wenn Strafgesetze verschärft werden solln, dann doch bitte da, wo Lücken sind und wo es Sinn macht! Bislang hat es (warum auch immer ;) ) keine Bundestagszusammensetzung hinbekommen, die eigene Korrumpierbarkeit unter Strafe zu stellen.

    Ich möchte nicht wissen, wieviele hunderte von Milliarden das unter dem Strich den Steuerzahler schon gekostet hat.

    Auch dieses Wahlkampfhema wäre volksnah, aber .... ;)

    ... zumal die dafür notwendigen Etats immer höher werden ... Unter 2 Mios braucht man doch gar nicht mehr anzutreten. 3 bis 3,5 braucht man schon, um schon vor dem ersten Spieltag sicher sein zu können, den Klassenerhalt zu schaffen. Summen, mit denen man vor fünf Jahren noch Meister wurde. Es ist aus Vereinssicht schon erschreckend, wie sich die Gehälter in den letzten Jahren entwickelt haben.
    Die "Großen" drehen an der Preisschraube, zahlen beinahe jeden Preis für Wunschspieler und das schlägt sich letztlich bis in die Regionallien durch.

    Aber das ist ein anderes Thema.

    Ich glaube, dass der WHV für Pitti ein guter Einstieg in das Geschäft ist, auch wenn der Verein finaziell sicher nicht auf Rosen gebettet ist. Aber immerhin ist der WHV mittlerweile in der Bundesliga etabliert. Unter den Voraussetzungen, die Wielland aufgeführt hat, eine große Leistung, wie ich finde.

    Als Neueinsteiger ins Trainergschäft, darf man nicht wählerisch sein. Dafür gibt es zu wenige freie Stellen in der ersten Liga. Top-Klubs werden es in den seltensten Fällen wagen, ein "Greenhorn" auf die Bank zu setzen, selbst wenn es als Spieler einen riesigen Namen hat und bei Noka über die Schulter geschaut hat.

    Der WHV ist da schon das richtige Kaliber. Der Verein bietet einem Neuling im Geschäft alle Möglichkeiten, sich für höhere Aufgaben zu empfehlen. Vielleicht überredet Pitti ja auch noch den einen oder anderen deutschen Nachwuchsspieler, beim WHV in die Bundesliga einzusteigen. Leute, die bei Top-Klubs allenfalls einen Tribünenplatz wärmen würden. So haben doch alle etwas davon.

    Schon sehr merkwürdig, die ganze Aktion...

    Die NRZ hat sich (vorerst) verzockt und ne lupenreine Ente produziert. Shargej ist noch nicht da, wusste (angeblich) von nichts und was noch niemand bedacht hat: Er darf den TuSEM nicht trainieren, denn er hat keine Trainer A-Lizenz.
    Und bezahlen muss man Pfänders Nachfolger neben Pfänder selber (und Bondar?) schließlich auch. Geld für ne Nachverpflichtung war nicht da...
    Ich bin mal gespannt, wen Edelmeier auch dem Hut zaubert. Er muss ja irgendjemanden finden (und bezahlen), ansonten hat er sich nach der NRZ-Veröffenlichung völlig zum Horst ;) gemacht...

    Neue Ruhr Zeitung

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    Tusem Essen: Shargy löst Pfänder ab

    Sport, 14.01.2008, 0 Kommentare, Trackback-URL
    ESSEN. Trainer-Turbulenzen bei Tusem Essen, dem derzeitigen Schlusslicht der Handball-Bundesliga. Gestern Morgen verkündete Jens Pfänder gegenüber der Mannschaft, er werde den Ruhrgebiets-Verein am Ende der Saison verlassen. ...

    ... Zu diesem Zeitpunkt waren hinter den Kulissen aber schon längst alle Vorbereitungen für einen erheblich schnelleren Trainer-Wechsel angelaufen. Schon zu Beginn der Rückrunde soll Kristof Shargy, erst Spieler und später Assistenztrainer beim Tusem, vom Regionalligisten Eintracht Hagen zu den Essenern zurückkehren und versuchen, das Team vor dem Abstieg zu bewahren.

    Stefan Krebietke, sportlicher Leiter beim mehrfachen Ex-Meister: "Kristof ist ein Mann der Praxis. Mit ihm können wir es schaffen. Unsere Mannschaft ist längst nicht so schlecht, wie sie momentan dasteht." (SaHa/wbr/NRZ)

    http://www.derwesten.de/nachrichten/sp…252/detail.html


    Kommt bestimmt bald eine offizielle Bestätigung und dann: Meteo, walte deines Amtes! ;)

    So lange wie beim TuS hat es Velco doch in den letzten Jahren nirgendwo ausgehalten, Heinrich. Weder bei GWD, noch in Gummersbach oder bei seinen Zagreber Frauen. Er ist mit 62 einfach müde, tagtäglich Trainer zu sein. Das hat er mir jedenfalls sehr glaubhaft versichert. Mag sein, dass er im Frühjahr 09 noch einmal irgendwo für ein paar Wochen Feuerwehrmann spielt, aber einen dauerhaften Trainerjob wird er sicher nicht mehr annehmen.

    "Was einmal genetisch versaut ist, kann man mit Prügeln allein nicht korrigieren." (Gerhard Polt, natürlich satirisch gemeint)

    Zitat

    § 1631 BGB - Inhalt und Grenzen der Personensorge

    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

    Das von Frau Miller geforderte Gesetz existiert schon seit Jahren. Über die pratischen Auswirkungen lässt sich streiten, wie auch über die Möglichkeiten, gegen Verstöße vorzugehen.

    Frau Miller macht es sich etwas zu leicht. Akzeptiert wird immer alles, was im gesamten Umfeld üblich ist ("Peer-Groups"). Wenn alle zuhause verprügelt werden, fühlt sich ein Verprügelter nicht ungerecht behandelt. So war es wohl früher. Ich glaube nicht, dass es bis 1950, als die "Züchtigung" zuhause und in der Schule noch anerkannt und gefordert wurden, aufgrund dessen mehr geschädigte Kinder gab als heute und dass damals bei allen "aggresives Verhalten, Lernschwierigkeiten, oder gar Drogensucht und Suicid" verursacht wurden.

    Anderes Beispiel: Kinder von Nomaden in der Sahara sind bestimmt nicht unglücklich, wenn sie täglich kilometerweit zum Wasser holen geschickt werden, weil es dort normal ist und es alle gleichaltrigen tun müssen. Jetzt schick mal hier ein Kind los... ;)


    Heute ist es (zum Glück) nicht mehr üblich, seine Kinder zu "züchtigen", dem folgt auch der Gesetzgeber. Werden Kinder misshandelt, haut das StGB schon mächtig rein.

    Also auch in diesem Bereich gilt: Die Gesetze sind vorhanden und ausreichend!