Gut, ich bin kein Schieri, aber Jurist.
Mit 8:5 kann man im juristischen Sinn ganz locker eine rote Karte für Zeitz begründen.
Zitat
8:5
Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b), insbesondere, wenn er:
a) einem in einer Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurückreißt;
b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird;
c) mit Fuß, Knie oder in anderer Weise den Gegenspieler absichtlich am Körper trifft; dazu gehört auch Beinsteilen;
d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft verlässt;
e) einen Abwehrspieler bei einem als Direktwurf aufs Tor ausgeführten Freiwurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass dieser sich nicht bewegte, oder gleichfalls den Torwart mit einem 7-m-Wurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass der Torwart sich nicht bewegte.
· Kommentar:
Auch kleine Vergehen mit geringem Körperkontakt können sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen, falls die Regelwidrigkeit in dem Moment erfolgt, wenn sich der Spieler im Sprung in der Luft befindet und schutz- und arglos ist.
Die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontaktes ist maßgebend für die Beurteilung, ob in dieser Situation eine Disqualifikation geboten ist.
Alles anzeigen
1. Die Auflistung ist nicht abschließend, was aus dem
Wort "insbesondere" hervorgeht. Es sind sog. "Regelbeispiele", von denen ich mir jederzeit "intern" selber eines "basteln" kann (sog. "ungeschriebenes Regelbeispiel"), wenn ich nur davon überzeugt bin, dass der Spieler den anderen gesundheitsgefährdend angegriffen hat.
Regelbeispiele sind nur Beispiele, aber für diesen Tatbestand nicht abschließend.
Wenn ich also eine rote Karte geben will, denke ich mir:
Angriff auf Gegenspieler (+)
Wurf = Angriff (+) Ist in diesem Fall meine Überzeugung, Zeitz war unbedrängt, Holpert hat sich minimal bewegt, nach meiner Wahrnehmung nach mit dem Kopf gar nicht.
keine Absicht (+), sonst Ausschluss, aber bedingter Vorsatz, was aber für 8:5 egal ist
Gesundheitsgefährdung (+), hat sich sogar realisiert
Eigentlich reicht das vom Wortlaut schon aus. Denn jetzt folgen bei 8:5 nur noch Beispiele.
2. Wenn ich unbedingt ein aufgeführtes Beispiel will, nehme ich:
Zitat
b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird;
Ich setze "Aktion ausführen" einfach mit "Wurf" gleich. Fertig ist die Laube.
3. Zudem ist aus dem Kommentar ersichtlich, dass Sinn und Zweck dieser Regel ist, schon die Gesundheitsgefährdung zu bestrafen. Wenn sich die Gefährdung wie hier realisiert, muss 8:5 erst recht anwendbar sein.
Ich weiß, dass das so nicht gehandhabt wird. Aber möglich wäre es und wenn man es als SR so begründet, kann man dem m.E. nichts entgegenhalten.