Es war wie im Spiel gegen Kiel: Minden wollte mehr, kämpfte mehr und spielte letztlich auch besser!
Dreimal Hut ab!
Es war wie im Spiel gegen Kiel: Minden wollte mehr, kämpfte mehr und spielte letztlich auch besser!
Dreimal Hut ab!
Nun, wenigstens die Fahrt im Fanbus hat Spaß gemacht. Vom Spiel her war es ein kollektives Versagen.
ZitatOriginal von Tsubasa
Metallica - Whiskey In The Jar
Ist die einzige Coverversion, die mir einfällt, die okay ist. Obwohl: Ein Volkslied kann man eigentlich nicht covern, das ist Allegemeingut.
Das gleiche Gericht hat einen Hallensprecher eben so lange wie den betroffenen Trainer gesperrt, weil dieser "Drecksack" zu einem SR gesagt hatte.
http://www.hessen-handball.de/praesidium/pin…vspg09_2005.htm
Da passt mir die Verhältnismäßigkeit nicht, denn ein tätlicher Angriff - nichts anderes ist ein gezielter und beabsichtigter Flaschenwurf mit potenzieller Verletzungsgefahr - wiegt in meinen Augen schwerer als eine unschöne, aber vergleichsweise harmlose Beleidigung... ![]()
ZitatOriginal von Massas
Zudem hat der TBV Lemgo auch Steffen Weinhold,Juniorennationalspieler in Diensten des HC Erlangen unter Vertrag genommen!
Das ist nach den Infos und Recherchen unserer Presse eine lupenreine Ente.
Warum habe ich bei dieser Thematik (Eigenproduktion durch die HBL) so ein mulmiges Gefühl im Bauch?
Aber warten wir doch erst einmal ab, welches Konzept vorgestellt wird.
ZitatOriginal von Oliver
Schwalb will ihn.
Plötzlich ist er also doch gut, der Yoon... ![]()
Man darf gespannt sein. Kommt noch was oder hat sich der TBV aus dem Kreis der Spitzenmannschaften ins obere Mittelfeld verabschiedet?
Es sollte mich überraschen, wenn Holmgeirsson fehlt. Vielleicht gibt Immel ja seinen Einstend... Aber wir wir es ja sehen.
ZitatOriginal von daabefuggeler
Desweiteren hoffe ich doch mal Waldorf/Lothar Frohwein zu treffen!
Gerne! Du findest mich auf den Presseplätzen am Notebook.
Es würden doch sicherlich nur Spitzenspiele produziert, nicht etwa Begegnungen wie TuS-Wetzlar, Pfullingen-Minden oder Melsungen-Göppingen.
Das wird bestimmt spannend! Das Viertelfinale mit Verlängerung dürfte sich bei der SG kräftemäßig auswirken. Pfullingen hat den Druck gegenüber Minden nachziehen zu müssen...
Ich bin mal gespannt! Ich glaube aber nicht, dass GWD noch einmal so eine Halbzeit auf die Platte bekommt, wie die 2. Hälfte gegen den THW.
Flensburg dürfte gewarnt sein und sich auch ein wenig regeneriert haben.
Juristisch gesehen stecken in dem Urteil einige Böcke:
Zitat[...] dass er es zumindest billigend und somit fahrlässig in Kauf genommen hat, wenn die SR getroffen worden wären.
Billigend in Kauf nehmen = bedingter VORSATZ
Fahrlässigkeit ungleich Vorsatz
Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen sich aus.
Die wollten sagen, dass zumindest damit gerechnet wurde, dass die SR getroffen werden könnten und dass wenn dies geschieht, es dem Werfer Wurscht ist = bedingter Vorsatz
So spart man sich den Nachweis der Absicht.
Auch der Tenor
Zitat[...]
4. Sachverhalt und Begründung siehe unten
ist Kappes.
Nur mal so am Rande, ohne auf den Inhalt einzugehen...
Welch süßes Foto vom Zebra, Jenny! ![]()
Sieh es so: Wenn man sämtliche Namen aller verfügbaren Spieler veröffentlicht, MUSS irgendwann zwangsläufig ein Treffer dabei sein!
![]()
Na ja, wir wissen ja nicht, ob nicht noch wer dazukommt.
ZitatAlles anzeigenKarlsruhe verbietet Abschuss entführter Flugzeuge
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es hätte den Verteidigungsminister zum Abschuss eines von Selbstmordattentätern entführten Zivilflugzeuges ermächtigt.
Karlsruhe - Damit hatte die Verfassungsbeschwerde der früheren FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum sowie weiterer vier Beschwerdeführer im entscheidenden Teil Erfolg. Sie hatten das Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz als Preisgabe fundamentaler Rechtssätze kritisiert.
Die Abschussermächtigung verstößt nach dem Urteil des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die verfassungsrechtliche Einschränkung des Bundeswehreinsatzes im Inneren. Das Grundgesetz beschränke diesen auf Hilfe bei Naturkatastrophen sowie schwere Unglücksfälle und erlaube nicht den Einsatz militärischer Waffen. Diese Voraussetzung sei in dem angegriffenen Punkt des Luftsicherheitsgesetzes nicht erfüllt.
Das noch unter Rot-Grün vom damaligen Innenminister Otto Schily eingebrachte Gesetz sah als letzte Möglichkeit vor, zur Abwehr eines Terroranschlags im Extremfall auch ein voll besetztes Passagierflugzeug abzuschießen, wenn nur so das Leben anderer Menschen gerettet werden kann. Die Kläger hielten eine derartige Abwägung - Leben gegen Leben - für einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Leben und auf Menschenwürde. Dem folgten die Richter insofern, als sie den Schutz der Menschenwürde für strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich erklärten.
Politisch brisant ist auch, dass die Richter einen Verstoß gegen die Beschränkung der Bundeswehraufgaben im Inneren sahen. "Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden", betonte Papier in der Urteilsverkündung.
Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Günter Beckstein (CSU) dringen seit geraumer Zeit auf einen Einsatz der Bundeswehr auch zur Sicherung der Fußball-Weltmeisterschaft, den SPD, Grüne und FDP dagegen strikt ablehnen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD im Bund vereinbart, nach dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu prüfen.
Schönbohm und Beckstein für Grundgesetzänderung
Beckstein, Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) und Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) fordern jetzt eine Änderung des Grundgesetzes. Ein präventiver Einsatz der Bundeswehr müsse verfassungsrechtlich möglich sein, sagte Beckstein auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin. Beckstein ist derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz.
Schönbohm fügte hinzu, dass der im Grundgesetz vorgesehene Spannungs- und Verteidigungsfall, der einen Bundeswehreinsatz im Inneren ermöglicht, kaum noch wahrscheinlich sei. Daher müsse die Verfassung geändert werden, damit die Bundeswehr schon zur Abwehr einer terroristischen Bedrohung herangezogen werden könne.
"Ich kenne niemanden, der die Bundeswehr zu einer Billigpolizei machen will", betonte Beckstein. Doch gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werde eine "klare Rechtsgrundlage" gebraucht, um die Fähigkeiten der Streitkräfte auch zum Schutz der Bevölkerung einsetzen zu können. Hier sei in den vergangenen Jahren eine "falsche Weichenstellung" erfolgt: "Der Schutz von Hannover und Hindelang hat Vorrang vor dem Schutz der Sicherheit am Hindukusch", hob der CSU-Politiker hervor. Die Entscheidung der Karlsruher Richter habe gezeigt, dass eine "mutige Auslegung des Grundgesetzes" nicht genügt, um die notwendige Rechtssicherheit für einen Einsatz der Streitkräfte bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft zu schaffen", sagte Beckstein.
Schönbohm räumte ein, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr notwendig seien. Aber es müsse darauf geachtet werden, dass die deutschen Interessen nicht nur "im Himalaya oder Katmandu" verteidigt werden, sondern in erster Linie in der Bundesrepublik selbst. Daher werde eine "rechtliche Klarstellung im Grundgesetz gebraucht. Der Schutz der eigenen Bevölkerung müsse Vorrang haben. Denn, so fügte Schönbohm hinzu, "in der Katastrophe können wir nicht Laienschauspieler zusammenbringen".
Auch Stoiber forderte eine Änderung des Grundgesetzes. "Gut drei Monate vor der Weltmeisterschaft in Deutschland muss hier jetzt Klarheit geschaffen werden", sagte Stoiber.
Ähnlich argumentierte Hamburgs Innensenator Udo Nagel (CDU. Jetzt sei der Bundesgesetzgeber gefordert. Denn eine von Schäuble angeregte Abordnung von Soldaten zur Bundespolizei sei zwar "praktikabel, aber rechtlich kaum zulässig".
Des is mol a Watschen!
Typisch die Reaktionen: Dann müssen wir eben das Grundgesetz ändern...
Das gekippte Gesetz hätte wesentliche Grundsätze unseres Staates zunichte gemacht... Der Vorsotzende Papier war damals als Ö-Rechts-Prof an der Uni Bielefeld schon gut! Einer der wenigen...
Glückwunsch an die Kröten! Toller Kampf!
Ich gehe davon aus, dass Brack und Holmgeirsson spielen werden. Was ist mit Hofmann?
Die Verletztensituation ist bei beiden Vereinen vergleichbar. Uns fehlen mit Fölser, van Olphen und Torwart Friedrich drei ganz wichtige Leute.
Der Heimvorteil liegt beim TVG, daher ist die Mannschaft auch klar favorisiert. Aber unmöglich ist nichts und der TuS hat ja schon des Öfteren mal beim TVG gewonnen. Mal sehen.
Erfreulich ist jedenfalls, dass der Fanclub auch zu diesem Spiel einen Bus einsetzt. Es werden also auch ein paar Nettelstedter nach Elsenfeld kommten.