Beiträge von f21dirk

    Ja Rheiner, so hast du dich ja schon im Beitrag Nr. 2 geäußert (habe ich in meinen Beitrag Nr. 3 mit aufgenommen/zitiert).

    Was aber sind dann für dich Abstandsverletzungen ohne Störung (mit Weiterspielen lassen)?
    - Nach dem Pfiff (und bevor der Ball die Hand des Ausführenden verlassen hat), stürmt ein Abwehrspieler nach vorne: Also ohne Bestrafung?
    - Mein Beispiel oben im Beitrag Nr. 2: Drei Abwehrspieler stehen direkt hinter der Mauer und machen nichts: Also ohne Bestrafung?

    - Was ist mit dem weiteren Beispiel im Beitrag Nr. 4? Der Abwehrspieler steht neben dem Spieler, der nach dem Zupass einen Sprungwurf ausführen soll.

    Nach dem Anpfiff erhält er dann Ball vom Mitspieler.

    Der Abwehrspieler stört dabei nicht die unmittelbare Ausführung des Freiwurfs.

    Als der "Sprungwurf-werfer" den Ball zB bei 11m gefangen hat, "packt der Verteidiger zu".

    Wenn in den letzten 30sec die Abstandsverletzung ausschl. nach der Sonderregelung 8:11a abzuurteilen ist

    (und ein reines passives "Danebenstehen" bei der Freiwurfausführung nicht zu betrafen ist),

    zu welchen Entscheidungen kommst du denn in diesen drei Varianten?

    Oder wie lange (Anzahl Pässe oder Zeit) muss ein bei der Freiwurfausführung zu nahe stehender Verteidiger warten, bis er wieder aktiv werden darf?

    Gruß

    Hallo Dany, das ist alles weiterhin nicht so einfach in der Praxis, wenn man sich in verschiedene Beispiele verläuft.

    Verstehe ich den ersten Teil deiner Antwort (auf mein Beispiel) dergestalt, dass du "meinen drei Abwehrspielern",
    die direkt hinter der Mauer stehen und NICHTS machen,

    zumindest einem von denen nach Regel 8:11a Rot geben würdest und zusätzlich auf 7m entscheidest,

    weil "sie sich einen Vorteil" verschafft haben (auch wenn sie nichts machen als nur so dazustehen gegen die Mauer und nicht den Ball/Werfer blocken/stören)?

    Von einem "nur sich einen Vorteil verschaffen" sagt Regel 8:11a aber nichts.

    Da müsste man wohl den Begriff/die Aktion "der Abwehrspieler stört" eingehender und besser definieren.
    Die Regel 8:11a/Guidelines benennen Beispiele, die immer von einem aktiven Stören (erster Wurf/erster Pass) ausgehen.
    Denn dort steht auch:

    Steht ein/e Spieler*in näher als drei Meter an dem bzw. der Werfer*in,

    stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung.

    Die Guidelines führen zudem aus:

    Das „Nichteinhalten des Abstandes“ führt dann zur Disqualifikation + 7m,
    wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden (!) nicht ausgeführt werden kann.

    Meiner Meinung kann mit "Wurf" nur der eigentliche Freiwurf gemeint sein,

    nicht wenn Spieler "meiner Mauer" zum anderen Mitspieler werfen und dessen Wurf geblockt wird.

    Ansonsten: wieviele Pässe will/muss ich dann warten bis zur Entscheidung, ob "ein Wurf geblockt wurde"?

    Zu deinem Gegenbeispiel habe ich selbst noch keine überzeugende Antwort mit Regelbezug.

    Gruß

    Ich greife das Thema “Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden“ hier kurz noch einmal in einer Zusammenfassung auf,
    weil der Auffassung vom Kollegen ‚Rheiner‘ im Forenthema >Regelverstöße der 2. HBL 2024/2025<, dort Beitrag Nr. 24
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.
    keiner widersprochen hat
    und formuliere danach noch Fragen.

    Danach müsste man bei einer Abstandsverletzung bei einem auszuführenden Freiwurf u. a. wie folgt unterscheiden:
    1) Freiwurfausführung mit Abstandverletzung im laufenden Spiel
    2) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung in den letzten 30 Sekunden
    3) Freiwurfausführung mit Abstandsverletzung nach Spielende

    (die Variante Freiwurfausführung ohne Abstandsverletzung aber mit Fußabwehr durch den Abwehrspieler lasse ich mal draußen vor)

    Zu 1) Hier befinde ich mich als Schiri im normalen/allgemeinen Bereich der Regel 15:9 (Ausführung von formellen Würfen). Hier müssen keine
    besonderen Voraussetzungen (wie aktive Wurfverhinderung) vorliegen. Die reine Abstandsverletzung reicht für eine progressive Bestrafung.
    Die Bestrafung erfolgt in der Praxis meist mit „böser Blick“, Ermahnung, Verwarnung, 2min bis hin zu Rot wenn 3x2min)

    Gemäß den Bestimmungen der Regel 15:9 Abs. 1 sind Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z. B. eine nicht korrekte
    Position einnehmen
    oder diese vor der Ausführung verlassen, zu bestrafen (siehe hierzu auch IHF Guideline zu Regel 2:5 und 8:10c).
    Richtigerweise leitet sich aus den genannten Hinweisen aber ab, dass die Bestrafung entsprechend Regel 16:3, 16:6 oder 16:9 erfolgen muss.

    Eine Verwarnung (Regel 16:1) ist bei einer solchen Aktion schon aus diesem Grund nicht mehr möglich.

    Zu 2) und 3) Hier gilt es zu prüfen, ob die besonderen Folgen der (neuen) Regel 8:11a
    zum Tragen kommen, die andere Regeln „außer Kraft setzen“.

    Zu 3) Hier fand z. B. ein Foul innerhalb der letzten 30 Sekunden statt, jedoch erfolgt die Ausführung erst nach dem Schlusssignal.
    Hier gilt es zu beachten, dass die „Folgen“ der Regel 8:11a (alt 8:10c; Rot und 7m) NICHT zum Zuge kommen.


    Zu 2) (nachfolgend aus anderen Beiträgen zitiert)
    Zitatanfang:
    Bei einer Spielzeit von z. B. 59:36 laufen die letzten 30 Sekunden eines Spiels noch. Insofern kommt bei einer Freiwurfausführung innerhalb der
    Spielzeit die Anwendung der Regel 8:10c (alt) für regelwidriges Abwehrverhalten durchaus in Betracht.

    Allerdings wird nicht jedes regelwidrige Verhalten von den Kriterien der Regel 8:10c erfasst.
    Eine zentrale Bedingung ist, dass die Aktion eines gegnerischen Spielers die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft verzögert oder behindert.
    In dieser Frage ist es regeltechnisch von entscheidender Bedeutung, ob durch die Abstandsverletzung die Wurfausführung der angreifenden Mannschaft
    verzögert oder behindert wurde
    .
    Da es hierzu in der Vergangenheit zu fehlerhaften Interpretationen durch die Schiedsrichter gekommen war, wurden die Bestimmungen mit den 2019
    erlassenen Guidelines leicht modifiziert
    .
    Vor der besagten Korrektur endete die Anwendung der Regel 8:10c, wenn der Ball wieder im Spiel war.
    Gemäß Regel 15:2 Abs. 1 ist dies der Fall, wenn der Ball die Hand des ausführenden Spielers verlassen hat.
    Ab 2019 können die Bestimmungen der Regel 8:10c (neu 8:11a) auch angewendet werden, wenn ein Wurf ausgeführt,
    aber von einem Spieler geblockt wird, der zu nah steht und den Wurf aktiv verhindert bzw. den Werfer bei der Wurfausführung stört.

    Ein aktives Verhalten liegt vor, wenn der zu nah stehende Spieler seine Position nutzt, um den Wurf zu blocken bzw. einen Pass des Werfers abzufangen.
    Keine Bestrafung erfolgt jedoch, wenn ein zu nah stehender Spieler die Wurfausführung nicht aktiv stört.

    Ein klassisches Beispiel hierfür: Der Werfer passt den Ball ungehindert zu einem Mitspieler.
    Zitatende

    Hier in diesen Fällen meiner Nummer 2) ist wichtig, dass es zu einer aktiven Störung gekommen sein muss,
    um die Folgen des 8:11a auszulösen
    (entweder ja oder nein. Bei nein sieht die Regelung 8:11a keine Bestrafung vor, also auch nichts im Sinne Regel 15:9).
    Die „einfache“ Abstandsverletzung wie in der Spielzeit bis 59:30 reicht allein nicht (mehr) aus.
    Und da die Regel 15:9 durch die Sonderregelung Regel 8:11a in/für die letzten 30 Sekunden überlagert/außer Kraft gesetzt wird,
    kann man eine „einfache Abstandsverletzung nicht (mehr) mit 2min und Freiwurfwiederholung bestrafen.

    In diesem Sinne verstehe ich das Statement vom Kollegen Rheiner mit
    Falsch.
    Rot und Strafwurf bei Störung.
    Gar nichts bei keiner Störung.


    Und nun noch zu meiner Frage (Ausführung noch innerhalb der letzten 30 Sekunden):
    Oft stehen die Angreifer zu zweit/zu dritt an der Freiwurflinie und bilden eine „Mauer“.
    Einer soll noch schnell einen Sprungwurf in den letzten 30 Sekunden machen.
    Der Freiwurf ist schon ausgeführt, wenn der Ball die Hand verlassen hat (und die Abwehr darf sich dann vorwärtsbewegen).
    Das Rückwärtsgehen der Mauer (um noch mehr Raum zu verschaffen) ist nicht Bestandteil der Freiwurfausführung.

    Wenn sich jetzt drei Abwehrspieler (sogar noch vor dem Anpfiff) „direkt hinter der Mauer bei 8,5m hinstellen und nichts Aktives machen
    (sondern nur um das Rückwärtsstreben der Mauer zu verhindern und den Werfer auf Distanz zu halten.
    Die anderen drei bleiben bei 6m stehen und versuchen den Wurf zu blocken),
    dann haben die ersten drei die Freiwurfausführung nicht aktiv behindert (der Ausführende konnte den Freiwurf ungehindert zum Mitspieler passen)
    und es findet bei einer derartigen Abstandsverletzung innerhalb der letzten 30 Sekunden KEINE Bestrafung statt.
    Richtig???

    Hallo, darf ich an die Ausführungen im Beitrag #92 anknüpfen und fragen, ob ich den § 19 Abs. 3 richtig verstehe/auslege

    (Einsatz nur im eigenen Verein)?

    (3) Das Zweit- und Drittspielrecht kann wahrgenommen werden:

    a) im Erstverein,

    b) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    c) im Zweitverein in der eigenen Altersklasse

    d) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    e) im Zweitverein in der nächsthöheren Altersklasse

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandesbzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Wie ist nun der § 19 (3) zu lesen?

    Für mich besteht der § 19 Abs. 3 aus zwei Sätzen, wobei Satz 1 fünf Unterpunkte hat

    (keiner der ersten vier “Unterpunkte endet mit einem Punkt“).

    Folglich bezieht sich der Satz 2

    - mit seinen beiden Varianten auf alle (Unter)Punkte des Satzes 1

    - und die Ausnahme gilt für beide Varianten.

    Ich schreibe den Satz 2 mal so:

    Zitat:

    Das Zweit- und Drittspielrecht kann

    - nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes

    - bzw. nicht in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden,

    es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.

    Zitatende

    In der Variante 19(3) Satz 1 Buchst. a ist die Altersklasse bzw. die Liga (zunächst) „egal“

    wird aber eingeschränkt durch 19(3) Satz 2

    Beispiel: eine Spielerin wD darf (grundsätzlich) in der wD1 und wD2 spielen

    Beide Mannschaften dürfen aber nicht in derselben Liga Kreisklasse spielen

    Aber zulässig, wenn die wD1 in der Kreisklasse1 und die wD2 in der Kreisklasse 2 spielen.

    (...unterschiedliche Staffeln derselben Spielklasse...)

    Liege ich mit meiner Auffassung zur Spielerin der wD bzw. zur Lesart des § 19 (3) Satz 2 richtig?

    Und was gilt, wenn die beiden Mannschaften eine in der Liga Kreisklasse bzw. Kreisliga spielen?

    Das müsste doch auch gehen, oder?

    Und über allem steht dann noch der § 55 (Festspielen in der höheren Mannschaft)

    Soweit meine Spielerin wD ihr Zweit- und/oder Drittspielrecht im eigenen Verein in anderen Altersmannschaften

    (also die Spielerin wD spielt auch in der wC mit Zweitspielrecht) ausübt/erspielt/festlegt,

    spielt sie ja sowieso nicht in der gleichen Altersklasse.

    Die anderen Varianten b-e beziehen sich auf Spieleinsätze in einem Zweitverein.

    Danke für euere Unterstützung/Aufklärung.

    Hallo, oh man, eine sehr hitzige Debatte.

    Ich konnte mir bisher die Szene nicht anschauen (habe keinen Sportlongue-Zugang oder dgl).

    Hat jemand einen frei zugänglichen Link?

    Im Nachgang zu den Beitragen Nr. 6 und 8 des Kollegen Veteran:

    Wenn also vom Feldschiedsrichter ein Angreiferfoul VOR dem Ballwurf/Torerfolg gesehen und geahndet werden sollte,

    - dann kann das nachfolgende Tor nicht zählen (hat Torschiedsrichter vorher nicht erkannt/nicht so wahrgenommen;

    ist auch nicht primär sein Beobachtungs- bzw. Entscheidungsbereich),

    - dann kann das zunächst gegebene Tor wieder rückgängig gemacht werden (ich kann mir vorstellen, dass die Schiris das auch so untereinander besprochen/abgestimmt haben)

    - dann muss es mit Freiwurf weitergehen.

    Sollten sich die beiden Spieler NACH dem Foul noch “beharkt haben“, bekommen sie eben noch jeweils eine 2min Strafe.

    Das ändert aber nichts an der zeitlichen Reihenfolge der Ereignisse und dem zu gebenden Freiwurf.

    Dann geht es für den ausführenden Freiwurf noch um den zutreffenden/zu tolerierenden Ausführungsort. Dazu zitiere ich aus der Regel 13:6:

    “Ungeachtet vorstehend festgelegter grundsätzlicher Bestimmungen darf ein Freiwurf niemals im eigenen Torraum oder zwischen Freiwurf- und Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft ausgeführt werden. Müsste er nach den vorstehenden Absätzen eigentlich dort ausgeführt werden, so ist Ausführungsort die nächstgelegene Stelle außerhalb des eigenen Torraums bzw. der Freiwurflinie der gegnerischen Mannschaft.

    Kommentar:

    Wie tolerant die SR bei der Frage des Ausführungsorts für einen Freiwurf sein sollten, hängt von der Entfernung zum Tor der nicht ausführenden Mannschaft ab. An deren Freiwurflinie muss die Ausführung grundsätzlich genau an der Stelle des geahndeten Regelverstoßes erfolgen. Je weiter aber der Ort des Regelverstoßes von der Freiwurflinie der abwehrenden Mannschaft entfernt ist, desto toleranter sollten die SR sein, was den Ausführungsort angeht.“

    Hierzu meine ich gibt es auch eine Frage/Situation im RFK, wo der Torwart bei einem von ihm ausgeführten Freiwurf noch mit einem Bein im Kreis steht.

    Diese Ausführung sei zu tolerieren (kann ich aber nicht finden/benennen).

    Ohne die Szene selbst gesehen zu haben, verstehe ich nicht, warum man hier sich so daran “festbeißt“, es habe ein Abwurf stattgefunden.

    Das Tor zählt nicht (und sollte nicht zählen).

    Kann es sich nicht ebenso “nur“ um einen falschen Freiwurf-Ausführungsort handeln (den die Schiris offenbar zu großzügig toleriert haben;

    bedingt durch die 2min Strafen war das Spiel sowieso unterbrochen/Spielzeit stand. Konter mit Vorteil nicht möglich.

    Also war der Freiwurf "irgendwo" dort auszuführen mit Wiederanpfiff, wozu der Torwart nicht zwingend hätte wieder eingewechselt werden mußte),

    auch wenn der eingewechselte Torwart scheinbar einen Abwurf für sich angezeigt hat?

    Wer kann mir die Szene zur Verfügung stellen?

    Ja, genau das meine ich:

    Variante_1: Ich bekomme den Ball in der Luft fremd zugespielt und lande zB mit beiden Füßen gleichzeitig = Nullschritt (Landung mit beiden Füßen gleichzeitig zählt nicht als Schritt)

    (kennen wir schon lange; wie bisher)

    Variante_2: NEU, nun kann ich mir den Ball im Prellen "selbst in der Luft zuspielen", lande mit beiden Füßen, und das soll nun ebenfalls kein Schritt sein.

    Oder wie ist das zu verstehen?
    Kann irgendjemand im Training mal diese Variante aufnehmen (mit Zustimmung der Beteiligten) und hier zeigen/hochladen?

    Thanks

    Hallo,

    bei diesen ganzen Diskussionen über das Auslegen/die Neuerung zur Regel 7.3:

    a) Wann gibt es wohl mal eine ganz eindeutige Stellungnahme vom DHB (hat die SchiriFortbildung Halberstadt schon stattgefunden?),

    und zwar bitte öffentlich auf der Homepage und nicht nur in mündlichen Anweisungen/Auslegungen auf internen Fortbildungen,

    was nun genau gewollt und beabsichtigt ist mit der Neuerung

    (einschl. warum Streichen Guidelines und Interpretationen, wenn sie in der IHF-Ausgabe noch drin sind),

    zumal der DHB vielleicht im Vorfeld auch eine Stellungnahme zur Ansicht des Verbandes abgegeben hat,

    bevor die Änderung ins IHF-Regelwerk übernommen wurde?

    b) Hat jemand irgendwo her schon Videomaterial, dass die beiden Varianten des Nullschritts visuell erläutert?

    Das wäre toll und für viele (Trainer, Eltern, Schiris, Fernsehkommentatoren usw.) extrem lehrreich.

    Gruß an die Experten

    OK, ein sehr wichtiger Hinweis vom Kollegen Zickenbändiger, wenn man sich hier in “ggf. hitzige“ Diskussionen verläuft:

    Vor dem welchen Hintergrund, bedeutet aus welchem Landesverband, kommt man

    und somit mit/vor welcher Software diskutiert/kommentiert derjenige.

    Ich schreibe aus Schleswig-Holstein und dort mit der aus der Vereinsverwaltungssoftware Phönix

    heraus aufrufbaren Software PassOnline (Handball4all).

    nuLiga haben/kennen wir nicht. Einen Aufruf/Abfrage/Darstellung pro Spieler mit all seinen durchgeführten Spielen

    kennen wir (ich) nicht.

    Unsere Spiele werden mit der Software SBO (SpielBerichtOnline) mit den darin zu hinterlegenden Mannschaftslisten abgewickelt.

    Daher hörten sich meine “Spielausweis-Praxisprobleme“ für dich wohl praxisfern an.

    OK

    OK, da muss ich wohl (für die Praxis) noch dazulernen.

    Bisher:

    - Gem. der Spielordnung (SpO) werden Spielberechtigungen erteilt (§ 10 SpO).
    Sie gelten nur für den Verein, für den sie beantragt wurden…..

    - Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise (Spielpässe) erteilt (§ 12 SpO).

    Es gibt jeweils nur einen Spielausweis. Weitere Spielberechtigungen sind darin einzutragen.

    - Ein Spielausweis enthält bestimmte/viele Angaben (§13(1) SpO), u. a. aber auch die Spielberechtigungen

    (alters-jahresmäßige Darstellung für die Zukunft).

    - Zum tatsächlichen Mitspielen benötigte Teilnahmeberechtigung (Prüfung vor dem Spiel vor dem Anpfiff)

    besteht nur für Mannschaften in der jeweiligen Altersklasse.

    Die im Spielausweis (alt Papier oder neuer digital) enthaltenen Spielberechtigungen enthalten

    Jahres-/Altersklassenangaben sehen z.B. so aus: (Anhang)

    Eine Festlegung auf (nur) eine Mannschaft der Altersklasse gibt es nicht,

    im Erwachsenenbereich kann/darf ich z.B. in allen vier Männermannschaften mitspielen

    im Jugendbereich darf ich als C-Mädel in beiden C-Mannschaften und beiden B-Mannschaften mitspielen

    (da es altersmäßig passt; allenfalls Festspielen gem. § 55 SpO ist/war zu beachten).


    NEU:

    - Nach der SpO vom 01.07.2025 erfolgt nun aber die Zuordnung der Spielberechtigung zu

    (jeweils nur) einer Mannschaft (§ 19(1) SpO 2025).

    - Nun wird mir gesagt/vorgehalten, die Spielausweise würden allein deswegen überhaupt nicht geändert/ nicht digital

    neu erstellt werden. Allenfalls Zweit-, Drittspielrechte würden ein-/nachgetragen. Hmm

    Ja, vom Wortlaut her enthält nur der § 19 Abs. 8 SpO einen verbalen Hinweis/Verpflichtung,

    dass Zweit-/ Drittspielerechte für einen anderen Verein einzutragen sind, dagegen der § 19 Abs. 1 nicht.

    Dort im § 19 Abs. 1 wird nur allgemein davon gesprochen, dass (bezogen auf den Heim-/Erstverein) die Erst-, Zweit-

    und Drittspielrechte (durch einen tatsächlichen Spieleinsatz; dafür reicht der Eintrag im Spielbericht § 81(4) SpO)

    scheinbar nur “festgelegt“ werden müssen/können.

    Von einer Eintragung im Spielausweis / von einem tabellarischen Festhalten/Dokumentieren steht nichts.

    Probleme:

    1) Woher weis ich denn als PassOnlinebeauftragter, welcher Spieler ab wann in welcher Mannschaft durch seinen tatsächlichen Einsatz sein Erst- und/oder Zweit- und/oder Drittspielrechtspielrecht in den ersten Wochen/Monaten “festgelegt“ hat?

    2) Jetzt kommt der Nachbarverein vor Saisonbeginn und möchte ein Zweitspielrecht haben.

    a) Muss ich dazu die Trainer aller maßgebenden Altersklassen im eigenen Verein befragen,

    ob und welches Zweitspielrecht selbst belegt/reserviert werden soll?

    b) Zitat:

    Ist das Erstspielrecht im Heimverein noch nicht "ausgespielt", muss es durch Erklärung festgelegt werden. (Zitatende).

    Wem gegenüber soll diese Erklärung abgegeben werden (Trainer gegenüber dem Verein; was er sonst durch den tatsächlichen Spieleinsatz auch hat “festlegen lassen“ oder Verein gegenüber Passstelle, also mit dem Antrag auf Zweitspielrecht hochladen?

    Und was macht die Passstelle beim HVSH mit dieser/diesen Erklärungen?)?

    c) Also ggf. den Antrag des Nachbarvereins ablehnen und einen Antrag auf Drittspielrecht befürworten?

    d) Und woher weis die Passstelle das (Zweitspielrecht schon selbst belegt), wenn sie meinen Antrag auf Zweitspielrecht

    genehmigen/ablehnen soll?

    e) Nun kommt der Nachbarverein erst später in der laufenden Saison (z.B. Rückrunde im Januar).

    Soll ich alle Spielberichte durchschauen, ob und wo und wann die Spielerin in welchen Mannschaften

    schon mitgespielt hat und dadurch ihre Erst- und/oder Zweitspielrechte selbst “festgelegt“ hat?

    f) Und woher weis die Passstelle das im diesem “Januar-Fall“? Muss die Passstelle alle Spielberichte durchschauen?

    3) Und wenn die bisherigen (Jugend)Spielausweise überhaupt nicht neu erstellt werden, bleiben denn die bisher eingetragen

    (alten) Doppelspielrechte und Jahres-Spielberechtigungen (s. Anhang) einfach weiterhin darin stehen?

    4) Hinweis auf Kommentar Kollege Zickenbändiger:

    Mit Mannschaftsliste meine ich nichts in/aus der SpO (Spielordnung)

    sondern aus/für SBO (SpielBerichtOnline).

    Hallo,

    kann jemand schon praktische Hinweise zu den Pässen 2025/2026 geben,

    bzw. wo liege ich mit meinen Ausführungen falsch? Danke

    I) Verein A (Leistungssport) Theorie, kein Echtfall

    1) Dieser Verein ist personell gut ausgestattet. Im Rahmen der Mannschaftsmeldungen

    zum 01.05.2025 wurden in der weibl. B insgesamt drei Mannschaften gemeldet, und zwar

    Für die Quali_____________OL-wB-1

    Für die Regionsliga_______RL-wB-2

    Für die Kreisliga__________KL-wB-3

    Variante_1: Die Quali wurde erfolgreich abgeschlossen (bis zum 30.06.2025).

    2) Die Mädels haben bis zum 30.06.2025 Spielerpässe, in denen sinngemäß drinsteht:

    Spielberechtigt für alle Mannschaften der weibl. B (auch in den Pässen der weibl. C steht das drin).

    Und sind auch so alle in/für SBO auswählbar

    Die Pässe/Spielberechtigungen verlieren alle ihre Gültigkeit zum 30.06.2025.

    3) Im Rahmen der Quali hat sich ein Mädchen schwer verletzt. Es ist noch nicht absehbar,

    ob sie nach der vollständigen Genesung erst in der KL-wB-3 oder RL-wB-2 oder OL-wB-1

    langsam wieder anfangen kann/soll zum Spielen.

    4) Vor Saisonbeginn am 15.09.2025 (oder sogar noch davor für Freundschafts- und Vorbereitungsspiele)

    müssen für alle Spielerinnen neue Spielberechtigungen beantragt/gewährt werden,

    denn anders als bisher muss jetzt die Spielberechtigung in Gestalt von Erst-, Zweit- und/oder Drittspielberechtigung

    einer EINZIGEN Mannschaft zugeordnet werden.

    Die neuen Pässe sollen/werden Angaben enthalten zu

    Erstspielrecht___________ -Verein, Mannschaft

    Zweitspielrecht_________ -Verein, Mannschaft

    Drittspielrecht__________ - Verein, Mannschaft

    5) Wie passiert das/läuft das ab? Haben einige der Forums-Experten schon Programmentwürfe gesehen?

    Bis zum August/Anfang September hat noch kein Erstspiel als Punktspiel (Meisterschafts- oder Pokalspiel) stattgefunden.

    Die Quali war bis zum 30.06. vorbei.

    Bekommt man als Verein nun Programmmasken (Phönix-PassOnline) pro Altersklasse angeboten,

    in denen alle Jugendliche z.B. einer Altersklasse angezeigt werden, und in jeder Zeile erscheint ein Dropdownfeld,

    in dem man (unter Einbeziehung aller Trainer) pro Jugendlichen festlegen muss,

    in welcher der gemeldeten drei Mannschaften der Ersteinsatz = Erstspielberechtigung vorgesehen ist?

    Und diese Zuordnung=Erstspielrecht gilt dann unabänderbar (mal abgesehen von Vereinswechseln) für die gesamte Saison?

    6) Und erst danach kann man mit Zweit- und Drittspielrechten anfangen/zuordnen?

    7) Man kann dann nicht mehr so einfach zwischen den Mannschaften hin- und herspringen, oder?

    Wenn jetzt Mädels aus der RL-wB-2 mal in der OL-wB-1 Mannschaft aushelfen wollen/müssen,

    - muss man dann erst ein Zweitspielrecht für die OL im selben Verein beantragen

    (gilt dann ebenso für die gesamte Saison)?

    - und auch erst danach kann man sie in/für SBO der Mannschaftsliste hinzufügen?

    - Und dann schweben über allem auch noch die Festspielregelungen des § 55 SpO?

    9) Und was mache ich mit der verletzten Spielerin (Genesungsprozess noch nicht absehbar)?

    20) Und erst NACH der Festlegung von Erst- und Zweitspielrechten müssen/können die Spielrinnen in

    Handball4all-Mannschaftsverwaltung-SBO in einer Mannschaftsliste zugeordnet werden.

    Wenn ich dann die Ma-Liste für die OL-wB1 anlege, werden dann gem. erteilten Spielberechtigungen

    NUR DIE angezeigt und sind auswählbar, die eine Spielberechtigung für diese Liga haben?

    Entweder als

    - Erstspielberechtigung aus eigenem Verein

    - Zweitspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    - Drittspielberechtigung aus eigenem oder fremdem Verein

    Und von denen kann ich dann bis zu 16 als aktive und die übrigen als passive Spielerinnen festlegen???


    II) Verein B (Breitensport)

    1) Dieser Verein ist personell nicht so gut ausgestattet. Für den Bereich der weibl. D können nur

    zwei Mannschaften gemeldet werden. Leistungsmäßig reicht es “nur“ für die Kreisliga.

    Gemeldet werden also die KL-wD-1 und die KL-wD-2 (spielen auch in derselben Liga).

    Aus personellen Gründen müssen sie sich zudem noch gegenseitig aushelfen/unterstützen.

    2) Auch hier stellt sich die Frage (Erstspielrecht nur für EINE Mannschaft; gilt dann für die gesamte Saison),

    wie die Zuordnung am besten erfolgen soll

    (zudem noch vor dem Hintergrund § 55 SpO und Aufnahme/Pflege der Ma.Liste in/für SBO).

    - alle Spielerinnen der KL-wD-2 bekommen ihr Erstspielrecht in/für die wD-2

    und ein Zweitspielrecht für die wD-1 fürs Aushelfen

    - alle Spielerinnen für die wD-1 entsprechend umgekehrt

    - und einzelne Spielerinnen bekommen ein einzelnes direktes/konkretes Drittspielrecht zum Aushelfen in der wC

    (das sollte das Meiste abdecken, denn Viertspielrechte gibt es nicht)

    Ist das praktikabel?

    Gruß

    Wiederum sehr interessante Gedanken vom Kollegen Zickenbändiger im letzten Beitrag.
    Man, was müsst ihr viele Spieler:innen haben, die in ihren Heimvereinen völlig „unausgelastet“ sind
    und vielfach in anderen Vereinen eingesetzt werden wollen. So schön, so gut.

    Ich habe mal andere Fragen praktischer Art in die Runde (fürs Passantragswesen).
    Wie im Vorbeitrag bzw. der SpO ausgeführt, wird das Erstspielrecht durch den ersten Einsatz in/für die Mannschaft festgelegt
    (oder durch Erklärung gegenüber dem Verband, wenn Antrag vom Zweitverein zeitlich vor dem ersten Spiel liegt).

    1) Müsste/sollte ich mir (am besten weit) vor dem ersten Spieltag) eine große Exceltabelle mit ALLEN Spieler:innen des Vereins anlegen, damit ich dokumentiere, in welcher Mannschaft sie spielen werden (=Erstspielrecht oder für die „Verbandserklärung“),

    damit ich für Anträge auf Zweitspielrecht gewappnet bin?

    2) Der Heim-/Erstverein beantragt für den andern/Zweitverein ein Zweitspielrecht und "unterrichtet" die Passstelle des Zweitvereins über die Erteilung (§§ 15(5) und 19(8) SpO idF vom 18.05.2025)

    Da steht nicht, dass der Erstverein den elektronischen Pass/eine Kopie an den Zweitverein schicken soll/muss für eine etwaige Passkontrolle durch den Schiri vor dem Spiel.

    Wird dadurch mehr oder weniger die Passkontrolle durch die Schiris "abgeschafft" -es gilt nur noch was in SBO drin ist-,
    und das von der Landesebene bis hinunter die Kreis- und Jugendebene?
    Denn der Trainer beim Zweitverein hat dann ja gar keinen mehr vorzulegenden/zu zeigenden elektronischen Pass (PDF-Datei).

    Gruß

    Ja, Dany, um genau das geht es.

    1) Dein Werfer springt von RL und landet im Kreis. Läuft er von dort im Kreis durch den Kreis zu RR, ist abzupfeifen.

    2) Läuft er aus dem Kreis wieder zurück zur "Eintrittsstelle" RL, und von dort dann hin zum Ball im 9m Kreis zu RR

    (und ist dann immer noch schneller als die Anderen für den Nachwurf), dann pfeife ich nicht ab.

    Ein Eintretender muss sich doch "wieder ins Spiel brngen können" (er muss es aber richtig anstellen)

    3) Springt er nicht ein, sondern kann rechtzeitig abbremsen bei RL,

    dann kann er auch im 9m Kreis rüber zu RR laufen , um dort den Ball aufzunehmen.

    Ich hoffe, das Thema kann nun als durchdiskutiert angesehen werden.

    Und jeder Schiri wird/muss es vor Ort entscheiden.

    Danke für den regen Gedankenaustausch.

    Hallo, erneut eine kurze Erwiderung auf User Pro Handball:

    In vielen Teilen teile ich deine Ausführungen, jedoch es müsste konkreter/praxistauglicher sein.

    “…auf direktem Weg und verhindert dadurch, dass…“

    Was bedeutet für dich ‚direkt‘? Auf kürzestem Weg oder genau (nur) wieder dort,

    wo er reingesprungen ist?

    “… verschafft er sich aus seiner von ihm verursachten regelwidrigen Position einen Vorteil…“

    Werde bitte konkreter: Wo kann/darf/muss der Abwehrspieler denn stehen?

    a) Genau dort, wo der Abpraller aus dem Kreis rauskommen wird?

    b) Oder darf der Abwehrspieler auch 5m entfernt stehen und der Angreifer hat dennoch einen Vorteil,

    weil er nur 1m im Kreis steht und der Abpraller dort hin geht, wo er reingesprungen ist

    (und somit schneller wieder außerhalb des Kreises am Ball ist)?


    Und bitte nicht auf DIE Schiedsrichter schimpfen.

    Hallo, mit meinem Wiederaufgreifen des Themas vom 14.05.2025 (im Nachgang zum Beitrag im DHB-Schiriforum vom 12.05.2025) hatte ich eigentlich nur einen “Stoßseufzer“ setzen wollen, dass ich weiterhin mit meiner Meinung alleine bin.

    Dennoch kommen danach verschiedenen Meinungen und Lösungsansätze. Irgendwie komisch, dass das scheinbar nicht einfach zu lösen/zu entscheiden ist (nicht geregelt ist: DHB wo bist du?).

    Aber toll, dass man über dieses tolle Forum sich mit Anderen/anderen Meinungen auseinandersetzen kann.

    Eine weitere Anmerkung von mir:

    1) Nach den Beiträgen Rheiner (32), nicnamejur(33) bzw. Zwetschge(34) habe die Spielerin nicht den kürzesten Weg raus aus dem Kreis genommen

    („nach hinten wäre kürzer gewesen“ bzw.

    „hinten raus und außen rum“ bzw.

    „Richtung Mittellinie statt Seitenlinie“).

    Ich habe beileibe nicht die beste/richtigste Lösung, aber für die Ansicht, der „kürzeste“ Weg sei von der gelandeten Spielerin
    zur 6m Kreislinie zu beurteilen fehlt, mir der Regelbezug bzw. eine Guideline.

    1) Früher vor gefühlt 40Jahren (ja, ich bin schon etwas älter) musste man nach einem Kreiseintritt IMMER hintenraus

    und über die Seitenlinie wieder rein. Aber das gilt schon lange nicht mehr.

    Klar: Was gilt dann stattdessen?

    DHB: Führt das doch bitte wieder ein. Dann ist es für alle eindeutig geregelt. Wenn dann der Angreifer hintenraus
    und über die Seitenline wieder rein dennoch schneller ist, dann hat die Abwehr doch richtig gepennt.

    2) Ich habe die Auffassung, der der Eintretende immer dort wieder raus muss, wo er den Kreiseintritt begangen hat (und dahin auf kürzestem Weg), und zwar unabhängig davon, ob er damit/dadurch schneller ist, als der zB bei 14Meter stehende Abwehrspieler.

    Wie lange (Sekunden) /wie weit (Meter) will ich denn irgendeinem Abwehrspieler die Chance einräumen/abschätzen/entscheiden, dennoch vor dem Angreifer beim rausrollenden Ball zu sein??? Und das soll der Schiri unter Einschätzung der „Kondition/Schnelligkeit“ des Abwehrspielers taxieren/einschätzen? Geht irgendwie gar nicht.

    Man stelle sich vor, der sprunggewaltige Außen landet (mit zwei Stoppschritten) ca. 2m neben der Torwartgrenzlinie und der Abpraller rollt Richtung 7m Linie. Dann soll der kürzeste Weg maßgebend sein und der Angreifer darf von der 4m Linie direkt Richtung 7m laufen? Dann hätte er sich aber direkt einen Vorteil verschafft. Auch das kann nicht richtig sein.

    Hallo, ich möchte dieses Thema (Kreiseintritt nach erfolgtem Wurf) erneut aufgreifen, weil es hierzu aktuell gerade Thema

    im DHB-Schiriforum (Beitrag vom 12.05.2025 Nutzen des Torraums nach dem Wurf) ist.

    Anders als hier im ersten Post (7m Wurf von Timo Kastening und Eintritt)

    geht es im aktuellen Beitrag um die andere Variante (Eintritt nach Torwurf aus dem Spiel heraus).

    Auch hierbei geht Kay Holm von einem Vorteil für den Werfer aus mit Spielfortsetzung = Abwurf.

    Und weiterhin bin ich mit meiner Meinung allein.

    Schön ist, wenn eine Regel eindeutig formuliert und leicht in der Praxis auch in vielfältigen Situationen anwendbar ist.

    Hier geht es darum, ob sich ein angreifender Spieler einen Vorteil verschafft hat, in dem er nach dem Wurf den Kreis betritt,

    diesen danach aber auf direktem Weg wieder verlässt Richtung Spielfeld.

    Sich ‘einen Vorteil verschaffen‘ könnte man als aktive willentliche Entscheidung definieren (wie zB das absichtliche

    Hinterlaufen der Abwehr, um an anderer Stelle besser/frei anspielbar zu sein).

    Dann könnte man das abgrenzen von einer “un-willentlichen“ Aktion, soll bedeuten, nur durch den Schwung meines Laufs/

    des Körpers bin ich nach dem Wurf in den Kreis gelangt. Ich bin nicht gelaufen/gesprungen, um absichtlich/willentlich

    in den Kreis zu gelangen, um mir dort/dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

    Solche Unterscheidung/Auslegung enthält die Regel 6:3 aber nicht.

    Ebenso enthält die Regel keine genaueren Angaben in zeitlicher oder räumlicher Art

    - dieses für den Gegenspieler keinen Nachteil bedeutet

    - und sich dadurch einen Vorteil verschafft.

    Wie viele Sekunden oder Meter “Vorteil“ müssen denn für den Angreifer gegeben sein, der sich wieder aus dem Kreis herausbewegt, dass es sich um einen Vorteil gegenüber dem Abwehrspieler handelt? Wann ist er als Angreifer wieder „spielfähig“?

    Ich wiederhole mal meine Beispiele.

    1) Spieler Weiss_1 läuft pfeilschnell einen Konter. Alle Abwehrspieler von Schwarz können ihm nicht folgen

    (laufen allenfalls bis zur Mittelinie zurück). Der Ball/sein Wurf gelangt NICHT ins Tor.

    a) Er springt bei 9m, landet und bremst vor 6m, nimmt den Abpraller dort auf, der Nachwurf geht rein.

    Lösung: Alles ok und richtig.

    b) Er springt bei 6m, landet und bremst bei 4m, geht auf direktem Weg wieder raus auf 6m,

    nimmt erst dort den Abpraller auf und wirft erneut.

    Lösung: Obwohl hier nun von den Abwehrspielern weit und breit nichts zu sehen ist (und es eine Unterscheidung

    zwischen willentlichem Betreten des Kreises, un-willentlich, Zeit und Entfernung nicht gibt),

    hat sich der Angreifer einen Vorteil verschafft. Wem gegenüber denn?

    2) Spieler Weiss_1 läuft pfeilschnell einen Konter. Alle Abwehrspieler von Schwarz können ihm nicht folgen

    (laufen allenfalls bis zur Mittelinie zurück). Der Ball/sein Wurf gelangt NICHT ins Tor.

    Sein Lattenkracher springt im hohen Bogen zurück zB bis 10m.

    a) wie zuvor. Er angelt sich den Ball bei 10m und kommt zum Torerfolg.

    b) Obwohl er nach dem Wurf „noch weiter weg steht“ bei 4m zum Ball bei 10m, soll/hat er sich einen Vorteil verschafft. Spielfortsetzung = Abwurf. Hmmmm

    3) Wenn jetzt die Abwehrspieler näher dran sind, dann wird zu zugegebermaßen schwierig,

    weil die Regel keine Zeit- und/oder Entfernungskomponenten enthält.

    a) Der Werfer steht bei 4m und geht wieder raus auf 6m. Der Abwehrspieler steht beim Wurf bei 12m.

    Lösung: schwierig. So richtig und genau enthält die Regel keine Anweisungen hinsichtlich Zeit und Raum/Entfernung.

    Hier ist/soll also der Werfer sich einen Vorteil verschafft haben, indem willentlich auf 4m Meter reingegangen ist,

    um die “Bogenlampe“/Lattenkracher bei 12m schneller als der Abwehrspieler aufnehmen zu können?

    Das würde ja bedeuten, dass ich mich als Abwehrspieler um den Werfer nicht mehr kümmern muss, wenn er nach

    dem Wurf den Kreis betritt. Der Werfer darf den Abpraller in keinem Fall wieder aufnehmen. Hmmm

    4) Was ist denn, wenn der Abpraller seitwärts wegrollt zum weiteren Angreifer Weiss_2.

    Weiss_1 geht direkt wieder aus und ist anspielbar.

    Da Schwarz _2 den Angreifer Weiss_2 atackiert, macht Weiss_2 einen Pass zu Weiss_1.

    Ist das dann ok oder hat Weiss_1 sich ebenso vorher einen Vorteil verschafft?

    5) …..und andere Varianten…

    OK, abschließend:

    - Ich finde, das Thema bleibt in der Praxis schwierig und ich bin/bleibe mit meiner Meinung allein.

    - Man kann einem konter-laufenden Spieler nur zwingend empfehlen/raten, mindestens schon bei 9m abzuspringen,

    damit er noch vor 6m abbremsen kann, um sich zulässigerweise noch um den Abpraller kümmern zu können.

    Landet er dennoch im Kreis, kann er sich man umdrehen und „nach Hause laufen“.

    Danke für eure Geduld mit mir.

    Gruß

    Hallo,

    ich möchte mal den letzten „Pfiff der Woche“ vom 28.04.2025 vom DHB-Schiriportal thematisieren (ich kann den Kollegen Kay Holm nicht direkt anschreiben und befragen).

    Dabei geht es um eine Abstandsverletzung bei einem Freiwurf innerhalb der letzten dreißig Sekunden.

    Das Thema (Abstandsverletzung) / der Pfiff / die Entscheidung der Schiris (ebenso im Querverweis auf den Pfiff der Woche vom 11.12.2023)
    wird unter dem Thema/Regel 8:11a (zuvor 8:10c) abgehandelt mit dem Ergebnis,

    die Ausführung des Freiwurfs wurde nicht behindert

    die Regel 8:11a (zuvor 8:10c) sei nicht anwendbar

    in der Situation 11.12.2023 hätten keine 2min und sodann auch keine rote Karte

    (ich könnte mir vorstellen, nur wegen nachfolgendem Meckern oder die dritte 2min)
    gegeben werden dürfen.

    Da gehe ich voll mit.

    Aber wie seht ihr das?
    Können beide Situationen nicht ebenso/zusätzlich unter dem „normalen“ Gesichtspunkt Abstandsverletzung nach Regel 13:8 betrachtet/entschieden werden?

    Wir wissen nicht, wie oft die Schiris eine Abstandsverletzung schon vorher moniert/progressiv geahndet haben. Da sie „sofort“ nach dem Anpfiff schon wieder unterbrochen haben wegen der Abstandsverletzung, dürfte es nicht vielmehr eine Ahndung nach Regel 13:8 gewesen sein (und kein Thema von 8:11a bzw. 8:10c)?

    Gibt es keine "normale" Bestrafung wegen Abstandsverletzung mehr in den letzten 30 Sekunden?
    (sicherlich müsste man seine Linie im ganzen Spiel auch so ausgerichtet haben)

    Gruß

    Hallo,

    darf ich den Kollegen Florian einmal bitten, seine Übersetzungen im ersten Beitrag zu überprüfen?

    Zu Regel 5.4: Was ist mit 'Spielraum' gemeint? Der Torwart verlässt mit dem Ball (den er unter Kontrolle hat? oder doch nicht,

    weil er ja gerade keine Körper und/oder Ballkontrolle hat) den Torraum und darf "den Ball wieder in den Spielraum spielen".

    Hm, was ist denn in diesem Zusammenhang mit dem Spielraum gemeint? Das Spielfeld?

    Zu Regel 10.3.b: Ist hier nicht der Anwurf aus dem Anwurfbereich (schnelle Mitte) gemeint?

    Oben im Text steht viermal Abwurf.

    Gruß

    Hallo, vielleicht darf ich ebenso meine Meinung (und Verständnisfragen) einbringen.

    1) Das IHF-Regelheft datiert vom 01.03.2025 und soll (mit den gelb markierten Änderungen erst)

    zum 01.07.2025 in Kraft treten. Gibt es aus den Beratungen zu den neuen Regelungen denn nicht Vorlagen/Erklärungen/Eingaben der nationalen Verbände mit Begründungen oder dgl.?

    2) Regel 8.8 d,e - Herabstufung auf 2min: Ich finde das ein sehr schlechtes Signal, nur noch 2min zu geben. Sowohl der 7m Werfer als auch der Freiwurf-Werfer müssen sich ihr Verhalten zurechnen lassen. Man stelle sich vor, beim Freiwurf nach dem Schlusssignal „brettert“ der Werfer voll drauf gem. dem Motto: Abwehrspieler ducke dich weg / ich halte jetzt voll drauf / die etwaigen 2min sind mir doch egal / ich will/muss unbedingt noch ein Tor werfen.

    3) Regel 7.3 verlängerter Einleitungssatz (vom Kollegen Florian Bsn tituliert als “0-Schritt nach Dribbling möglich“

    3a) Textlich sieht das Ganze so aus:

    7:3 sich mit dem Ball höchstens 3 Schritte zu bewegen (13:1a).

    7:3. take a maximum of 3 steps with the ball (13:1a) after receiving the ball from another player or catching the ball after bouncing. If a player receives or catches the ball while his feet have no contact with the floor, putting one foot or both feet simultaneously down on the floor is not counted as a step.

    Regel 7.3. Es ist erlaubt, maximal 3 Schritte mit dem Ball zu machen (13:1a), nachdem er den Ball von einem anderen Spieler erhalten oder nach dem Aufprall gefangen hat. Wenn ein Spieler den Ball erhält oder fängt, ohne dass seine Füße den Boden berühren, wird das gleichzeitige Absetzen eines Fußes oder beider Füße auf dem Boden nicht als Schritt gewertet.


    3b) Wahrscheinlich bin der Einzige, der die neue Regelung nicht mit dem hier skizzierten Ergebnis nachvollziehen kann. Dennoch traue ich mich zu fragen:

    Wir haben doch „hundert“ Jahre gelehrt und gepfiffen, dass man sich nicht selbst in den Nullschritt bringen kann. Und der übersetzte Text spricht weiterhin von >>den Ball erhält oder fängt, ohne dass seine Füße den Boden berühren<<.

    Soll es sich dabei (erhalten bzw. fangen) künftig nicht mehr ausschließlich um ein Zuspiel von einem Mitspieler handeln (müssen)?

    Ich laufe mit dem Ball prellend/dribbeln über das Feld und kann dabei zu einem Nullschritt kommen.

    Der Kolleg Florian spricht sogar von Genau. Du kannst mit einmal Prellen also ziemlich einfach auf 9-10 Schritte (4+1/2+4) kommen.

    Könnte das bitte einer noch einmal erklären? Danke

    Hallo, ich möchte ein weiteres (zugegebenermaßen sehr theoretisches, aber vielleicht in den unteren Ligen durchaus häufiger vorkommendes) Thema ins Forum einbringen, auch wenn einige nach dem Lesen vielleicht sagen werden: Hast du ansonsten keine Probleme an der Basis.


    Die Fragestellung ist, ob man sogar mehrere Spieler zugleich als Offizielle in den Spielbericht (SBO) eintragen darf.


    Ausgangslage:

    1) Mannschaft B reist mit „nur“ aktiven Spielerinnen (insgesamt zwölf) zum Auswärtsspiel an. Es gibt keine,n Offizielle,n.

    2) Da Keine/Keiner doppelt eingetragen werden soll/darf, wird vor Spielbeginn in SBO im Freifeld der Hinweis eingetragen,
    dass die Spielerin Nr 11 zugleich als Offizielle MV A fungiert. Alle vier Felder/Zeilen in SBO für die Offiziellen bleiben leer.
    (macht ihr das in eurem Verein/Verband auch so oder gibt es andere Verfahrensweisen?)

    3) Vor dem Spielbeginn erfolgt eine „Beratung/Hinweis/, dass nach dem Regelwerk/DFB nur ein Offizieller
    (egal welcher der max. vier) das TTO beantragen darf/muss. Dem Grunde nach sind die Spielerinnen selbst dazu nicht berechtigt.
    Das ist der Spielerin Nr 11 auch bewusst/bekannt. Solange sie auf der Bank sitzt, kann sie es ja auch selbst machen.
    Und wenn sie spielt, wird sie kurz zur Bank kommen, die grüne Karte nehmen und das TTO beantragen.

    4) Nun kommt die Diskussion/der Vorschlag auf, die beiden Torhüterinnen ebenfalls als Off B und Off C variabel einzutragen.
    Eine der Torhüterinnen sitzt immer auf der Bank, um das TTO regelgerecht zu beantragen, sodass die Spielerin Nr 11 durchweg auch spielen kann.

    Fragen:

    Kann man mehrere Spielerinnen als Offizielle eintragen?

    Spricht regeltechnisch etwas dagegen?


    (für die „Kopfschüttler“: Ja, natürlich kann man absprachegemäß auch das Beantragen eines TTO
    durch die anderen Spielrinnen realitäts- bzw. praxisnah zulassen.)