Es reicht ja, wenn eine Partei die Option zieht.
Dann hoffen wir mal, das Gerard die Option nicht auch noch zieht.
Die konkrete Vertragskonstruktion kennen wir im Übrigen nicht. Ein einseitiges Ziehen ohne, daß der Vertragspartner dies will, kann auch schnell zum Karriere-Knick oder -Ende führen.
Der THW musste schon mal einen Spieler gegen seinen Willen weiterhin bezahlen und hat ihn daher nicht mehr eingesetzt.