Das GPG wird vom Stat. Bundesamt ausgewiesen, als Begründung steht dort:
Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Ursachen hierfür können unterschiedlich aussehen: Frauen arbeiten beispielsweise in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Einige Frauen erhalten auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind. Dabei unterscheidet man zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap.
Das Thema Verdienstungleichheit hat aber weitere Dimensionen: Frauen nehmen zum einen seltener am Erwerbsleben teil als Männer und arbeiten darüber hinaus häufiger in Teilzeit. Dies schmälert die finanziellen Möglichkeiten und verstärkt Verdienstungleichheit weiter.