ja, steht auch völlig unstrittig im Regelwerk:
7.12:
Wird eine Tendenz zum passiven Spiel erkennbar, wird das Vorwarnzeichen (Handzeichen Nr. 17)
gezeigt. Dies gibt der ballbesitzenden Mannschaft die Gelegenheit, die Angriffsweise umzustellen,
um den Ballverlust zu vermeiden. Falls sich die Angriffsweise nach dem Anzeigen des
Vorwarnzeichens nicht ändert, kann jederzeit auf passives Spiel entschieden werden. Wird von der
angreifenden Mannschaft nach maximal 4 Pässen kein Torwurf ausgeführt, also, wenn der 5. Pass
von einem Mitspieler angenommen wurde, wird auf Freiwurf gegen die ballbesitzende Mannschaft
entschieden (13:1a, Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 4 Abschnitt D).
Die Feststellung über die Anzahl der Pässe treffen die Schiedsrichter im Sinne der Regel 17:11.
17.11:
Entscheidungen der Schiedsrichter oder der Delegierten aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung oder
Beurteilung sind unanfechtbar.
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben
werden.
Während des Spiels sind nur die jeweiligen „Mannschaftsverantwortlichen“ berechtigt, die
Schiedsrichter anzusprechen.