Zitiere mal die Stelle im Regelwerk.
| Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation zu ahnden sind | ||
| 8:5 | Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a). Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus (siehe nachstehenden Kommentar zu Regel 8:5). Neben den in Regel 8:3 und 8:4 angegebenen Merkmalen gelten folgende Entscheidungskriterien: | |
| a) | der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion; | |
| b) | eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts); | |
| d) | das rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit; | |