Zumal §55 formulierungstechnisch dermaßen entschärft wurde, das man jetzt garnichts mehr hineininterpretieren muß!
Beiträge von TLpz
-
-
isch schlagen for wir einrichten tun Spendenkasse für ordentlich deutsch und schreibmachine lergank

-
Tja, mit ihren Argumenten bewegen sich die RNL hier leider auf sehr dünnem Eis. Der §55 ist zum 01.07.06 entsprechend umformuliert und angepaßt worden. In der aktuellen Formulierung dürfte dieser Parapgrah eigentlich für jeden sehr eindeutig sein (Bitte prüft vor euren Posts, ob ihr die korrekte Version der SpO habt!).
In §55 dreht es sich ausschließlich um das Spielen in mehreren Mannschaften EINES Vereines in einer Altersklasse. Abs. 1 ist da maßgeblich (deshalb Abs. 1), Abs. 2 konkretisiert.
Die RNL beziehen sich in ihrer Argumentation auf Abs. 12, überlesen dort aber das wichtigste Wort: STAMMVEREIN. Damit wird nochmal deutlich herausgestellt, das sich der §55 nur auf einen Verein bezieht (nämlich beim spielen in z.B. 1. und 2. Mannschaft). Man müßte also demnach schauen, ob der betreffenden Spieler in seinem Stammverein in den ersten beiden Spielen bei mehr als einer Mannschaft mitgewirkt hat!
Eine andere Auslegung kann es nach der Neuformulierung nicht geben.
Im übrigen regelt §70 Abs.1 die parallele Spielmöglichkeit bei Spielern mit Zweitspielrecht.
MfG
-
Ich mchte ja deine Träume nicht zerstören, aber wenn du schon in der B- Jugend spielst, dürfte der Auswahl- Zug für dich schon abgefahren sein.
-
Zitat
1. Möglichkeit:
Die Ausbildungsentschädigung wird dann fällig, sobald der Spieler das erste Spiel in einer Seniorenmannschaft macht.
2. Möglichkeit:
Die Ausbildungsentschädigung wird in drei jährlichen Raten bezahlt. Sobald der Spieler mit dem Handball aufhört, erlischt die Restforderung.Und wer soll das überwachen? Z. Bsp. bei Spielern, die vielelicht auch noch den Landesverband wechseln? Sicher kein besonders praktikabler Vorschlag. Keine Frage, so wie es jetzt geregelt ist, ist's auch nicht optimal. Zwar gut für die Spieler, aber die Vereine haben oftmals den Zonk.
ZitatAber entschädigt er sich nicht selbst damit, wenn er einem talentierten Spieler keine Steine in den Weg legt. Dann besteht nämlich die Chance, dass der talentierte Spieler einige Jahre höherklassig spielt und dann wieder zu seinem Heimatverein zurückkehrt. Macht der abgebende Verein "blöd", geht diese Chance gegen null. Aber soweit denken die Verantwortlichen der "kleinen" Vereine meist nicht...
Diese Chance ist aber kein Muß. Vielleicht entscheidet sich der Spieler ja anders, geht vielleicht beruflich weg oder hört auf. Dann wäre dem abgebenden Verein ja auch nicht geholfen. Fakt ist, dass der abgebende Verein mehr oder weniger in den Spieler investiert hat, und dafür soll er einen Teil zurückbekommen.
-
-
Die Vorschrift soll dazu dienen, Kindern und Jugendlichen bessere individuelle Techniken mit auf den Weg zu geben.
Eine 6-0 kann auch keine C- Jugend korrekt spielen. Was viele machen, ist die Hacken an den Kreis zu stellen und dann zu glauben dass das eine 6-0- Deckung wäre...
-
Bis du mit Herrn Wallbaum befreundet?

Bei uns hat's damals wirklich 10 Wochen gedauert. Und das lag nicht am abgebenden Verband Argentinien.
-
Jeder, der für den Verein unterschriftsberechtigt ist.
-
Nur leider machen die Studenten dies zumeist nicht im Rahmen eines Austauschprogramms.
In unserem Falle handelte es sich um eine Spielerin aus Südamerika. Scheinbar gibt es da (leider) unterschiedliche Regelungen EHF/IHF. Insgesamt aber alles nicht befriedigend, denn ausser Studium gibt es noch jede Menge andere Möglichkeiten, warum man befristet in ein anderes Land geht.
-
Warum nicht zeitlich befristete Spielgenehmigungen im Landesverband? Darum geht es doch meist, Studenten die für 1-2 Semester im Ausland sind und gern weiter spielen möchten. Das kostet momentan 675 € (Hin- und Rückwechsel).
-
-
Keine Angst, ich bin nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen und weiß, wer beim DHB dafür verantwortlich ist. Aber nicht immer ist jeder Mitarbeiter da, es gibt auch Urlaub. An Formalitäten lag es auch nicht, die waren erfüllt. Deshalb sind für mich eher die 10 Wochen normal. Nach den AUssagen beim DHB würde ich persönlich auch nicht mit einer kürzeren Zeit rechnen, es sei denn es handelt sich um Bundesligaspieler oder man ist persönlicher Freund des DHB...
-
Zitat
Internationale Vereinswechsel können in wenigen Tagen über die Bühne gehen, aber zehn Wochen sind UNMÖGLICH, Der abgebende Verband muss das Transferzertifikat innerhalb von 30 Tagen ausstellen, andernfalls wird die Freigabe vom DHB erteilt.
Falsch! Wir hatten einen Wechsel (betraf aber die IHF) und der hat 10 Wochen gedauert. Bei telefonischer Nachfrage hieß es: Ja das liegt alles noch hier. Selbst Herr Wallbaum meinte wortwörtlich, das man ja in erster Linie für die Bundesliga zuständig ist und erst dann an die kleinen Vereine/Mannschaften denkt...
-
@Panic
Ein Anrecht auf Ausbildungskosten erlischt nicht, weil sich Trainer und Spieler nicht verstehen. Trotzdem hat der Spieler doch "Leistungen" des Vereines genossen. Und für die kann der Verein Ausbildungskosten verlangen.Man kann nur hoffen, das sich Vereine in Zukunft gütlich einigen (insbesondere bei Spielern, die in ihrem Verein keine Chance mehr haben und deshalb wechseln möchten) oder die Fristen versäumen.
Ansonsten sollte man etwas Geld zurücklegen.

-
Eben, die IHF hält da auch ihre Hand auf. Soweit ich mich erinnern kann, haben wir vor 1 1/2 Jahren bei einem solchen Fall 350,- EURO bezahlt. Da kann der dänische Verband gern zustimmen.
Unter http://www.hvs-handball.de/hvs/default.asp findest du den DHB- Antrag für einen internationalen Vereinswechsel. Dort stehen auch die aktuellen Gebühren.
-
Dann ist dies sicher im letzten Jahr geändert worden.
Eines hat sich aber garantiert nicht geändert: Die Bearbeitungszeit beim DHB. Die dürfte immer noch 10 Wochen betragen. Gerade wenn es ein kleiner Verein ist...
-
Könnte man vielleicht für die neue Saison auch wieder einen neuen Thread beginnen? Wird sonst etwas unübersichtlich...
-
Ihr müßt einen Antrag auf internationalen Spielerwechsel stellen. Kostet 300 EUR, wenn sie wieder zurückwechselt wird's dann nochmal so teuer. Leider sieht die Spielordnung für solche Fälle (Praktikum, AUslandssemester) keinen Sonderstatus vor.
-