Danke Schwaniwolli,
endlich einer, der meine Version bestätigt.
eisbeer, jfherden u.a.
Euer Problem ist, dass ihr den Paragraphen auf die tatsächliche Anzahl der Spiele, die der Spieler bestritten hat, bezieht. Das ist euer Fehler. "in den ersten beiden Saisonspielen" bedeutet eben nicht, das der Spieler zwei Mal in einer Mannschaft gespielt haben muß, wie ihr vermutet. Selbst die wortwörtlicher Auslegung des §55 (2) gibt es her, das er im Ausgangsfall in der 2.Herren spielen darf. Es steht nirgends, das beide Mannschaften bereits zwei Spiele bestritten haben müssen.
ZitatWenn man jetzt betrachtet, dass die Saison für den Bezirk bspw. Anfang September anfängt (mehr Mannschaften-mehr Spiele), für die Kreisklasse aber erst Anfang Oktober (weniger Mannschaften-weniger Spiele), dann hätte der § in der wörtlichen Auslegung (s.o.) keine Wirkung, da im Bezirk schon vier Spiele absolviert wurden (4 Wochen), wenn der Kreis anfängt. Somit darf gleich munter gewechselt werden. Denn: Es wird nach Altersklassen gruppiert, nicht nach Spielklassen.
Denkfehler! Um in eine niederklassigere Mannschaft zu wechseln, gibt es noch andere Regelungen, die zu beachten sind. Die würden in dem von dir geschilderten Fall greifen.
Selbst wenn du dein Beispiel herumdrehst (Kreisklasse beginnt im September, Bezirk im Oktober) hat der Paragraph seinen Sinn: Wer eines der ersten beiden Saisonspiele im Kreis bestreitet, darf nicht in einem der ersten beiden Saisonspiele in der Bezirksmannschaft teilnehmen. Hat aber alles nichts mit unserem Ausgangsfall zu tun.