Ich würde die Regel dahingehend ändern das JEDER aktive eingriff des Torwarts bei gegnerischem Ballbesitz zu einer progressiven Strafe gegen ihn führt. Es dürfte doch kein Problem sein die Finger vom Ball oder gegnerischen Spielern zu lassen, wenn diese in Ballbesitz sind.
Wie man die Regel im Jugenbereich ändern könnte habe ich mir, ehrlich gesagt, noch keine Gedanken gemacht.
Beiträge von Outsider81
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Teddy: Sicherlich gibt es unter den Sozialarbeitern Deutschlands auch inkompetente, realitätsfremde Personen, wobei diese nicht realitätsferner sind als diejenigen die meinen härtee und längere Gefängnisstrafen, würden die Jugendkriminalität veringern, und Gefängnissaufenthalte Straftäter nach ihrer Entlassung zu besseren Menschen werden lassen. Wer das glaubt der war noch nie in einem Knast.
Ich finde es jedoch traurig, das Jahr für Jahr die meisten sozialen Instutionen um Etats und teil um ihre Existenzberechtigung kämpfen müssen, selbst dann wenn ihre effizenz offensichtlich ist.@Ex-HVS-SR: Zuletzt fällt mir die Einschränkung des rauchens für Jugendliche ein. Das ist zwar jetzt keine gravierende Einschränkung, zumindest sehe ich das als Nichtraucher so, Raucher werden mitr eventuell widersprechen, jedoch ist dies ein Beispiel für Verantwortung für ihr eigenes Leben aus den Händen der Jugendlichen nehmen. In dem Jugendzentrum in dem ich ab und zu arbeite führt diese Neuregelung zu der unangenehmen Situation für mich als Erzieher, das ich beim verlassen unseres Jugendzentrum die Augen schließen muss, da dort ich etliche Jugendliche sehe die nun, nach der Gesetzesänderung nicht mehr rauchen dürfen.
Was Verbote dieser Art bewirken sieht man ja deutlich wenn man in die USA, und den dortigen Umgang der unter 21 Jährigen, mit Alkohol sieht.nadiner, Gottfried und Vorlaut:
Ich empfehle euch dringend einmal das deutsche Grundgesetz sowie Menschenrechtskonventionen zu lesen, um zu verstehen das Forderungen wie die von Vorlaut, gott sei Dank, rechtlich in Deutschland überhaupt nicht durchführbar wären.
Auch sollten Ihr dringend mal solche Begriffe Moral, Menschenwürde, Grundrechte, Kommunikation und Nächstenliebe nachschlagen, und mit Jugendlichen zu reden, oder besser noch, selbst in der Jugendarbeit aktiv werden. -
Zitat
Original von Matilda
Aber die Geschichte mit dem siebten Feldspieler ist damit dennoch nicht geregelt. Wie soll das denn gehandhabt werden?Das sobald eine Mannschaft in Ballbesitz ein siebter Spieler in den Angriff eingreif darf, sobald die Mannschaft jedoch den Ballbesitz verliert dieser entweder sich gegen einen regulären Torwart auswechseln lassen muss, oder in seinen Torraum zurück, ohne aktiv außerhalb des Torraumes ins Spiel einzugreifen.
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Es würde mich sehr interessieren welche praktischen Erfahrungen, die Hardliner die sich in diesem Thread äußern, mit Kindern und Jugendlichen haben!
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Gottfried: Ich könnte hier seitenlange Texte verfassen was in Deutschland, meiner Meinung nach, dringend geändert werden müsste, aber ich habe keine Lust mit einem ......... wie Dir weiter zu diskutieren. Normalerweise versuche ich es zu vermeiden Mitmenschen, auch wenn sie anderer Meinung sind als ich, zu beleidigen, da es für Dich jedoch zu einem Streitgespräch zu gehören scheint andersdenkende zu auf erheblichste zu diskreditieren, und so zu tuen als habe man selbst "die Weisheit mit den Löffeln gefressen"(vielleicht bist Du aber auch der liebe Gott der auf diesem Wege mich auf den rechten Weg bringen möchte?) begebe ich mich auf Dein Niveau herab.
Vielleicht solltest Du Dich mal mit Menschen unterhalten die praktisch mit Gewaltätigen, und straffälligen Jugendlichen arbeiten unterhalten, und sie fragen wie man den Jugendlichen helfen kann, auch wir als Gesellschaft!
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Wenn Du Dir meine Beiträge richtig durchlesen würdest dann würdest Du wissen das ich schon Vorschläge getätigt habe. Außerdem empfinde ich es als einen äißerst schlechten Diskussionstil, Zitate Deiner Diskussionspartner völlig aus denm Kontext gerissen hier zu veröffentlichen, und diese dann auch noch zu kritisieren.
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Angesichts der durch die Boulevardpresse kolportierten Einzelfälle wurde Ende 2003 von mehreren Seiten die Erhöhung der Maximaldauer der Jugendstrafe auf fünfzehn Jahre gefordert. Dies wurde jedoch durch die Fachwelt fast einhellig abgelehnt, da der Zweck des Jugendstrafrechts damit nicht getroffen werde, die Anwendung der Jugendstrafe von einer Dauer mit mehr als sieben Jahren bundesweit unterhalb des Promillebereichs aller Verurteilten liegt und eher durch vernünftige Integrations- und Sozialpolitik die Kriminalität besser bekämpft als durch hohe Strafen abgeschreckt würde. Die Überbelegung in den Jugendanstalten würde durch höhere Strafen noch verschärft werden. Übrigens könne die Strafdauer über fünf Jahren nur noch den Zweck der Vergeltung von Schuld erfüllen.
Der Jugendstrafvollzug ist nach Darstellung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) durch deren Betreiben auf die Gesetzesagenda der politischen Parteien gekommen. Das JGG besteht seit 80 Jahren, hat aber den Jugendstrafvollzug nur im Ansatz geregelt. Weitere Vorschriften werden derzeit noch durch das Strafvollzugsgesetz (StvollzG) gestellt. Mehrere konkrete Normenkontrollen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Situation des Jugendstrafvollzugs wurden als unzulässig abgewiesen. Dennoch sieht die herrschende juristische Meinung die ("gesetzlose") Situation derzeit als verfassungswidrig an.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung in seinem Urteil 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04 vom 31. Mai 2006 bestätigt. Es verlangt eine gesetzliche Regelung für den Jugendstrafvollzug, die auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten ist. Das Gericht räumt dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des Jahres 2007 ein, um eine solche gesetzliche Regelung zu schaffen. Innerhalb dieser begrenzten Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der erforderlichen gesetzlichen Regelungen müssten eingreifende Maßnahmen im Jugendstrafvollzug jedoch hingenommen werden, soweit sie zur Aufrechterhaltung eines geordneten Vollzuges unerlässlich seien.
ERGÄNZUNG:
Die Verhängung von Jugendstrafe als Erziehungsstrafe verstößt nämlich gegen die Menschenwürde und ist damit verfassungswidrig, wenn – wie es das OLG Schleswig NStZ 1985, 475 formuliert – „der mit der gesetzgeberi-schen Idee vorgegebene Sinn und Zweck einer Norm…. auf Dauer schlechthin nicht in die Tat umgesetzt werden kann, also als utopischer Programmsatz realitätsfeind-lich gleichsam im luftleeren Raum stehen bleibt“.
obig die von mir erwähnte Aussage eines OLG. -
Das Jugendstrafrecht mißt der Erziehung eine zentrale Bedeutung bei, da die Straftaten junger Menschen meist entwicklungsbedingt sind und oft aus Konfliktsituationen ihres Alters resultieren." So lautete die Begründung des ersten JGG-Änderungsgesetzentwurfs 1989.
Dementsprechend gilt das Jugendstrafrecht traditionell als Erziehungsstrafrecht. Dem oder der Jugendlichen soll in Abweichung vom Erwachsenenstrafrecht im Hinblick auf die Entwicklung zum Erwachsenen jugendadäquat begegnet werden, was sowohl ein pädagogisch befähigtes Personal, ein besonderes Verfahren als auch entsprechende Reaktionen erfordert. Abschreckende Wirkungen dürfen mit dem Jugendstrafrecht nicht verfolgt werden.
Kritiker des Erziehungsstrafrechts sprechen demgegenüber von einer im Gesetz angelegten und von der Praxis verfolgten Erziehungsideologie, mit der der strafende Charakter des jugendgerichtlichen Verfahrens sowie der jugendrichterlichen Sanktionen geleugnet werde. Dies habe unter dem "Deckmantel" der Erziehung teilweise zu einer Benachteiligung Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender gegenüber erwachsenen Straftätern geführt. So sind beispielsweise die Rechtsmittelmöglichkeiten für Jugendliche aus "erzieherischen Gründen" eingeschränkt.
Übereinstimmung besteht darin, daß das Ziel staatlicher Strafmaßnahmen nicht der "gute Mensch" als Idealtypus sein darf, sondern daß alle Maßnahmen und somit auch die erzieherischen darauf gerichtet sein müssen, zukünftige Straftaten zu verhindern. Schädigende Wirkungen für die Entwicklung des Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden sollen vermieden werden. Aus diesem Grunde sind die Dauer des Freiheitsentzuges im Jugendstrafrecht eingeschränkt und die Anordnung einer Untersuchungshaft an engere Voraussetzungen geknüpft, insbesondere müssen zuvor andere Maßnahmen ausgeschöpft sein.
Einigkeit besteht auch, daß gegen jugendliche Straftäter möglichst mit pädagogischen Sanktionen vorgegangen werden sollte, um sie so von weiteren Straftaten abzuhalten.
http://www.bpb.deWenn ich daran denke werde ich auch demnächst die Aussage des OLG hier posten.
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Zitat
Original von Bilbo
das halte ich aber für SEHR fragwürdig (und auch irrelevant, solange das nicht vom BVerfG kommt...) - warum sollte Simpler Freiheitsentzug bei Minderjährigen gegen die Menschenwürde verstoßen, bei Volljährigen aber nicht mehr? Ist übrigens eine rein juristische Frage, daß in 99,X% der Fälle ein reiner Freiheitsentzug gerade bei Jugendlichen wenig sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber verfassungswidrig?

Ganz einfach aus dem Grund da im Rahmen einer Jugendstrafe Erziehungsmassnahmen oberste prorität haben, dies jedoch bei einem bloßen "wegsperren, nicht der Fall ist!
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vorlaut: Sondern wäre gleich bei Dir in der Gaskammer gelandet???
Dann bin nicht nur ich kein Realist, sondern auch der immerhin protokolarisch fünftwichtigste Bewohner Deutschlands, der Verfassungsgerichtspräsident, der in einer Podiumsdiskussion vorgester, in der Heidelberger Uni, das Grundrecht der Menschenwürde vehement verteidigte!
Ich frage mich im übrigen inwiefern Du mit Jugendlichen Kontakt hast um mir, der in der Jugendarbeit tätig ist, realitätsferne vorzuwerfen?!
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Ich dachte schon Du befindest Dich gerade in einem Umerziehungscamp in dem Deine wertlose Personlichkeit gebrochen wird und Dir Respekt, soziales Verhalten, passendes Kommunikationsverhalten etc. durch gewalttätige, menschenverachtende Methoden beigebracht wird.
DIE WÜRDE DES MENSCHEN (JEDES) MENSCHEN IST UNANTASTBAR!!!
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@Ex-HVS-SR:
Wenn der Staat durch ständig die Freiheit von Jugendlichen einschränkenden Gesetzen diesen die Verantwortung für ihr eigenes Leben abnimmt, fördert das nicht gerade den Lernprozess der Jugendlichen ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen.
Es gibt in Deutschland keine Staatsreligion, die meisten christlichen Feiewrtage haben ohnehin nichtchristliche Ursprünge, und nur weil ein andres Land etwas erlaubt oder nicht erlaubt, müssen wir deutschen nicht uns genauso verhalten, oder?
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Weil Jugendliche bzw. Erwachsene stück für Stück lernen sollten ein autonomes Leben zu führen.
Fatih Akin ist kein gutes beispiel für einen nicht kriminiellen deutsch-türken, das war er sehr wohl, er war in einer Schlägergang, aber ein gutes Beispiel dafür das Menschen sich ändern können.Vorschläge zur Integration:
Entweder auch anderen religionsgemeinschaften die Möglichkeit zu Religionsunterichten an Schulen einräumen, und immer wieder gemeinsame Unterrichte.
Abschaffung einiger christlicher Feiertage, warum sie gefeiert werden wissen viele deutsche christen sowieso nicht, dafür Feiertage anderer Religionsgemeinschaften für alle einführen, oder gar eine absolute umbennung aller christliche in weltliche feiertage.
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Zitat
Original von Teddy
Naja, wer in Niedersachsen als gewalttätiger Jugendlicher noch keine "richtig harten Jungs" kennengelernt hat, der lernt sie spätestens dann kennen, wenn er in der Jugend-JVA Hameln einsitzt ...
Ein Jugendlicher, der bereits im Jugendknast saß und jetzt in einer der sehr wenigen pädagogisch halbwegs sinnvollen "freien Vollzugseinrichtungen" seine Zeit verbringen darf, sagte sinngemäß "Hier lerne ich einen Beruf und etwas sinnvolles, um aus meinem Leben etwas zu machen - im Jugendknast habe ich nur gelernt, wie man einen Roller knackt."
Leider gibt es nur allzu wenige Einrichtungen dieser Art!!!
Von einem deutschen Oberlandesgericht, ich weiß momentan jedoch nicht welches, stammt die Feststellung das Jugendstrafen, wenn sie primär oder ausschließlich aus Freiheitsentzug, und nicht aus Erziehungsmassnahmen besten, würden die Menschenwürde verletzen und seien somit Verfassungswidrig!!!
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Bin ja wieder wach;)
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Nun geh ich ins Bett;)
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Eine, wie ich finde, lobenswerte Selbstverpflichtung! Ich hoffe nach wie vor noch das diese Einschränkung auch in die offiziellen Handballregeln aufgenommen wird.
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Zitat
Original von Ronaldo
Mindestens ein Gast passt nicht zum Titel der Sendung...
Findest :?
Ich bin mal gespannt wie er sich präsentieren wird, und was für populistisches Gehetze er wieder loslässt.
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Heut abend um 21:45 Uhr in der ARD "Hart aber fair" zum Thema Jugendkriminalität, unter anderem zu Gast Roland Koch und Brigitte Zypries
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Zitat
Original von Ex-HVS-SR
Wie, ein Fall von Altersdiskrimierung ? Nur weil der Mann schon 71 Jahre alt ist ?Populistische Hetze gegen Alte ! Also wirklich !

Quark, Felix macht sich bestimmt nur um die Gesundheit des Herren Sorgen
