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Original von Ide71
Da hättest Du eher die Bildzeitung als Quelle angeben sollen. Moniert wird von den Richtern nur die Begründung, nicht die Abschaffung als solche. Im Moment ist die Konsequenz die selbe, aber langfristig vermutlich nicht. 
Da hast Du recht. In der Kürze der Zeit habe ich nur die Quelle Spiegel Online gefunden. Der Server vom Bundesverfassungsgericht war gar nicht erreichbar, bzw. ist es bis jetzt nicht.
Ein bißchen mehr Licht ins Dunkel bringt vielleicht der Artikel in der FTD.
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Zwar habe der Gesetzgeber im Steuerrecht einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine hinreichende sachliche Begründung. Das Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Mrd. Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.
Was ich ausdrücklich begrüße, denn in letzter Zeit häufen sich Gesetzesbegründungen, die inhaltlich genauso hanebüchen sind wie diese Aussage. So hatte Steinbrück nämlich in der mündlichen Verhandlung argumentiert, er müsse eben 2,5 Mrd € sparen. Das liest sich wie: "Das muß gemacht werden, weil es so sein muß." Inhaltliche Auseinandersetzungen findet man da kaum noch, von daher ist es eine schallende Ohrfeige für das Finanzministerium und seine hochintelligenten Ministerialbeamten, die den Schrott ja erst zu Papier bringen.
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Allerdings wolle er ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Pauschale in ihrer alten Form wieder einzuführen, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Das hätte auch bedeuten können, daß die alte Regelung so wieder in Kraft gesetzt würde, daß man zwar ab dem ersten Kilometer wieder Fahrtkosten geltend machen kann, dafür aber nur mit 15 Cent pro km, oder 20, oder 25... Die Verlautbarungen aus dem Bundesfinanzministerium sind da aber eher eindeutig in Richtung 30 Cent.
Recht gebe ich Dir, daß ab 2010 wohl eine weitere gesetzliche Verschärfung droht. Ich tendiere hin zu einer Kürzung auf einen geringeren Kilometersatz. Nach dem Motto: "Wir subventionieren nur Fahrten mit einem Dreiliterauto". Das dürfte meiner Ansicht nach viel weniger als verfassungsbedenklich angreifbar sein.