Nachdem der Schwaniwolli sich jetzt noch nicht dazu geäußert hat, sage ich jetzt mal was dazu.
Ich finde das Verhalten des Staffelleiters absurd. Es liegt doch in seinem Ermessen auf Grund von Stellungnahmen des Vereins und des SR-Berichts ein Verfahren zu beantragen, eine Strafe zu verhängen, oder es eben zu lassen. Gerade das ist doch der Kernpunkt des neuen §5 der RO. Und wenn der SR-Bericht, wie in diesem Falle so dürftig ist, dann ist es meines Erachtens seine Pflicht, sich eine ausführliche Schilderung des Sachverhalts vom SR zu besorgen. Nur aufgrund des vorliegenden SR-Berichts und seiner schwammigen mündlichen Aussage ist eine Bestrafung doch gar nicht haltbar. Wo steht denn genau, dass nur das Wort "SR-Beleidigung" ohne nähere Ausführung zu einer Sperre führen muss?
Meines Wissens gab es schon Urteile, dass eine Beleidigung nur dann wirklich eine ist, wenn sie auch objektiv (also von Dritten) als eine solche aufgefasst wird. Da reicht es nicht sich subjektiv beleidigt zu "fühlen".
Also, ich bin der Meinung, dass ein Einspruch gegen die verhängte Sperre sehr gute Chancen auf Erfolg hätte (zumindestens haben sollte ;))
P.S.: Zu dem SR-Kollegen: Wer so sensibel ist, der hat sich das falsch Hobby rausgesucht.
P.P.S.: Die Regelung aus der neuen(?) Spielordnung des DHB §81 (7), dass ein Spieler, der durch D oder A automatisch gesperrt wird, dies auf dem Spielprotokoll unterschriftlich zu bestätigen hat, ist ja wohl Humbug. Wie mhs schon sagte, bei uns im LV (und wahrscheinlich auch im SHV) wird dies so nicht gelehrt. Es hat schon seinen Grund gehabt in der Vergangenheit solche Personen aus der SR-Kabine fernzuhalten.
P.P.P.S.: Ein Staffelleiter kann ja überprüfen, wieviele Spiele der betroffene Spieler wirklich auszusetzen hat, und dies über die maximale Sperrdauer versuchen zu beeinflussen. Ob das aber die gängige Praxis ist, weiss ich nicht...