Nein, der Vergleich hinkt nicht. Auch ich war beim Bund, als ich länger dienen wollte, war mir klar, dass eine Unterschrift unter dem Vertrag Folgen für mich hat. Wegen ein paar Monaten mehr war sogar ein Auslanseinsatz im Bereich des Möglichen.
"Pacta sund servanda" heißt das im Juristendeutsch. Und diesen Grundsatz durchbricht man nur entweder einvernehmlich oder wenn ein Kündigungsgrund besteht. Psychische Erkrankungen können ein Grund sein, diesen Grundsatz als Unterfall der Unmöglichkeit zu durchbrechen.
Aber dann heißt das BERUFSUNFÄHIGKEIT und nicht Regionenunverträglichkeit. Und das ist auch richtig so. Wo würde das denn Hinführen? "Nee, Eggesin macht mich fertig, ich will zurück nach Regensburg." Dieses Tor wird kein Gericht aufmachen. Vor allem, weiter gedacht, was hieße dass denn für den Sehnsuchtsort: Vertrags- und Beschäftigungspflicht aus psychischen Gründen? Wird er dann auch von der Spielpflicht befreit, wenn es nach Kassel geht?
Er WUSSTE, wo es hingeht. Anders als bei Soldaten kam der Marschbefehl nicht von heute auf morgen.
Aus Flensburger Sicht kann ich alles gut verstehen, was ihr sagt, aber es bleibt Wunschdenken. Wer an bestimmten Orten, die nicht aus besonderen Gründen eine besondere Gefährdung haben (giftiges Grundwasser, 364 Tage Sturm oder -50 Grad Durchschnittstemperatur) nicht arbeiten kann, der ist krank und muss sich behandeln lassen. Wir reden hier auch nicht von 12 Jahren Bundeswehr, sondern nur wenige Jahre.
Und ich bin nördlich von Eisenach aufgewachsen, das heißt, ich kenne Nordhessen. Ist sicherlich nicht so besonders, aber so schlimm ist es da auch nicht.