So wie ich es verstanden habe, hat der BHC nicht bei der Formulierung geschlampt, sondern das da reingeschrieben, was bisher absolut üblich war. Da wird man sich in Zukunft Gedanken machen müssen, wenn ich sowas lese wie „fehlendes Datum“. Soll man in die Zukunft gucken können?
Naheliegend ist es die Klausel so zu formulieren, dass zum jeweils 30. Juni eines Jahres die Ligazugehörigkeit des Vereins überprüft wird und dementsprechend die Möglichkeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung zu ebendiesem Termin möglich ist.