Beiträge von Arcosh

    Du musst aber auch den SCM mit einbeziehen. Drittes Spiel innerhalb von 5 Tagen. Dazu 2 Tage weniger Pause vor dem heutigen Spiel und das anspruchsvollere Programm. Trainiert wurde nach Kielce nicht mehr. Nur Theorie "gepaukt".

    Deshalb habe ich ja geschrieben:

    Zitat

    In den letzten zehn Minuten war beiden Mannschaften die Belastung und damit einhergehende Konzentrationsschwächen anzumerken.

    13,:14-Halbzeitführung für den VfL Gummersbach. Eine Schwächung für den ohnehin dünnen Kader ist die Disqualifikation gegen Stepan Zeman. Eine Rote Karte für die Hand im Gesicht kann man geben, aber man darf auch fragen was ten Veldes Plan war, wenn er frontal auf drei Abwehrspieler zuläuft und dabei selber regelwidrig den Arm nach vorne ins Gesicht der Abwehrspieler gestreckt versucht sich Platz zu verschaffen, den es dort nie gab.

    Ein tolles Spitzenspiel der HBL, das insbesondere zwischen der 40. und 50. Minute nicht einfach zu leiten war. Über 60 Minuten ist der SCM in meinen Augen der verdiente Sieger. Als Flensburg zum Ausgleich kam, schien die Partie zu kippen, aber genau dann war Magdeburg hellwach. In den letzten zehn Minuten war beiden Mannschaften die Belastung und damit einhergehende Konzentrationsschwächen anzumerken.

    Wenn Pascal Hens trotz langjähriger Profikarriere und (hoffentlich) Regelschulung für DYN-Kommentatoren und -Experten einige Grundsätze der Handballregeln nicht verstanden hat, sollte er Schiedsrichterentscheidungen einfach nicht bewerten.

    Bei Frisch Auf! war das Auftaktprogramm ungünstig. Erst nach den nächsten vier Spielen (Gummersbach (H), Bietigheim (H), Eisenach (A) und Potsdam (H)) ist zu beurteilen, wo die Reise hingeht. Evtl. stehen sie danach mit 9:9 im gesicherten Mittelfeld.

    Bietigheim hingegen hat den für sie optimalen Saisonstart umgesetzt, aber vor Dezember wird es schwierig mit weiteren Punkten.

    Da derzeit kein Weg an Potsdam auf Platz 18 vorbeizuführen scheint, ist die Zielvorgabe für die Übrigen "nur" noch einen weiteren Verein hinter sich lassen zu müssen. Aktuell habe ich bei Stuttgart die größten Bedenken, denn spielerisch haben sie bislang sehr wenig geboten und die Niederlagen waren recht deutlich. In den nächsten fünf Spielen ist von weiteren 0:10 Punkten auszugehen. Falls sie dann mit 2:22 Punkten auf einem Abstiegsplatz stehend im Dezember in die direkten Duelle gehen, wird das zusätzlich psychologisch eine ganz schwere Aufgabe.

    TVM:

    Der Regelbezug ist im Grunde genommen lediglich

    Zitat

    8:2 Es ist nicht erlaubt:

    [...] d) in den Gegenspieler hineinzurennen oder -springen.

    Wer die Bewegung in den Körper des anderen hinein macht, begeht das Foul bzw. wer den Raum zuerst eingenommen hat, ist im Recht.

    Sofern der Abwehrspieler mit seiner seitlichen Bewegung rechtzeitig zwischen Angreifer und Tor kommt und den Kontakt mit dem Angreifer frontal aufnehmen kann, ist es ein Offensivfoul. Ist der Angreifer hingegen schon in der Lücke und der Abwehrspieler nimmt von der Seite den Kontakt auf, dann ist es ein Vergehen des Abwehrspielers.

    Es wird mir leider deutlich zu häufig Offensivfoul gepfiffen wenn die Abwehrspieler seitlich in die Angriffsaktion reinlaufen. Der Abwehrspieler muss seine Position eingenommen haben wie wir alle wissen. Da gibt es weiterhin zuviele Fehlentscheidungen.

    "Der Abwehrspieler muss seine Position eingenommen haben" als Voraussetzung für ein Offensivfoul gibt es im Basketball, aber in dieser Form nicht im Handball. Der Abwehrspieler darf durchaus in einer seitlichen Bewegung sein. Er darf sich nur nicht nach vorne auf den Angreifer zu bewegen, wenn er ein Offensivfoul ziehen will.

    Die rote Karte gegen Wisla Plock finde ich zu hart. Es gab keine Lücke, in die Fabian Wiede gestoßen wäre, sondern er läuft frontal auf zwei stehende Abwehrspieler auf. Natürlich muss der Abwehrspieler auf seine Armbewegung achten und eine Zeitstrafe wäre in Ordnung gewesen, aber es kann nicht sein, dass vom Abwehrspieler erwartet wird auszuweichen, wenn der Angreifer ihn anspringt.

    Je mehr ich mich in das Thema einlese, umso höher schätze ich Jamal Najis Aussichten ein, auch in der nächsten Instanz vor Gericht Recht zu bekommen. Es gibt bereits ähnlich gelagerte Fälle in denen das Bundesarbeitsgericht für die Wirksamkeit einer vertragsauflösenden Klausel explizit den rechtfertigenden Sachgrund als notwendige Voraussetzung festgesetzt hat. Dabei muss der Sachgrund so geartet sein, dass er auch im Interesse des Arbeitnehmers ist und nicht allein dem Interesse des Arbeitgebers dient. (Stichwort "wirtschaftliche Gründe im Falle des Abstiegs")

    Zitat

    [...] Sportlerverträge sind häufig befristet. Dennoch gilt für sie das Kündigungsschutzgesetz. Ein Sportlervertrag kann jedoch ein Sonderkündigungsrecht vorsehen bei einem Abstieg in eine niedrigere Liga, auch Abstiegsklausel genannt. In einem solchen Fall stellt der Abstieg eine auflösende Bedingung dar. Tritt die Bedingung, der Abstieg, ein, löst der Vertrag sich auf. Genauso kann aber auch eine Verlängerungsklausel vereinbart werden, die zu einer Vertragsverlängerung für den Fall führt, dass ein Aufstieg gelingt.

    Führt eine Abstiegsklausel zu einer Umgehung der Kündigungsvorschriften, die Arbeitnehmer schützen sollen, bedarf es eines sachlichen Grundes, der die Anwendung einer solchen Klausel rechtfertigt. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 4.12.2002, Az. 7 AZR 492/01) ist eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig, wenn es einen rechtfertigenden Sachgrund für die Bedingung gibt. Ein solcher Grund kann etwa darin liegen, dass die Vereinbarung dem Interesse des Arbeitnehmers entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Spieler den ausdrücklichen Wunsch äußert, dass der Vertrag im Falle eines Abstiegs endet. Laut BAG kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer den Vertrag auch ohne die auflösende Bedingung geschlossen hätte.

    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf) hat eine „Ausstiegsklausel“ als unwirksam gemäß § 16 Satz 1 1. Halbsatz Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 21 TzBfG für unwirksam betrachtet, weil in dem Fall die auflösende Bedingung ohne sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG in Verbindung mit § 21 TzBfG erfolgte. In dem Streitfall begründete der Verein die Ausstiegsklausel damit, dass die Höhe der Spielklasse entscheidend sei für seine wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten. Das LAG Düsseldorf war der Ansicht, dass der Verein damit nicht mehr beschrieben habe, als dass sich sein unternehmerisches Risiko primär im Erhalt einer bestimmten Spielklasse niederschlage. Der Verein hatte darüber hinaus mit der Gefährdung des Spiel- und Geschäftsbetriebs argumentiert. Laut LAG Düsseldorf habe der Verein damit lediglich dargelegt, dass es sein Interesse sei, das unternehmerische Risiko als Verein auf die Spieler abzuwälzen. [...]

    Quelle: Sonderkündigungsrecht, Ausstiegsklauseln und Vertragsauflösung (lhr-law.de)

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    Der Sportrechtblog hat sich auch mit den unterschiedlichen Möglichkeiten beschäftigt eine solche Vertragsklausel zu formulieren.

    Vertragsverlängerung nur bei Klassenerhalt? | Sportrechtblog

    Sävehof hat sich sehr gut geschlagen und uns die ein oder anderen Probleme bereitet. Ich denke, dass das unser schwerster Gruppengegner ist. Toulouse kann ich nur bedingt einschätzen, sehe sie aber nicht stärker als Sävehof. Hafnarfjördur dürfte eher der Außenseiter sein.

    Fenix Toulouse kann ich persönlich auch noch nicht einschätzen und ich bin sehr gespannt auf ihr Spiel am Dienstag bei Sävehof.

    Zitat

    Auch gestern hat man gesehen, dass unsere Jungs bis zum Ende durchziehen. Jedes der letzten vier Spiele wurde zum Ende nochmal sehr spannend, teilweise lag man sogar zurück und dennoch hat man aus jedem der Spiele mindestens einen Punkt geholt bzw. ist eine Runde weiter gekommen. Das ist mittlerweile auch eine Qualität, die Dinger dann nicht reihenweise aus der Hand zu geben. Noch besser wäre es natürlich, man würde es gar nicht mehr erst spannend werden lassen. Aber das ist wohl auch dem aktuellen Kader geschuldet.

    Volle Zustimmung. Genau dieses Selbstbewusstsein der Mannschaft, dass sie daran glauben es immer selber in der Hand zu haben ein Spiel zu gewinnen und dass im Zweifelsfall der Torwart mit einer Parade das Spiel entscheiden wird, macht den Unterschied zwischen einer guten und einer erfolgreichen Mannschaft aus. Die Krux ist, dass Du die notwendige Qualität der Spieler zwar einkaufen kannst, aber dieses Mannschaftsgefühl kann sich nur durch gemeinsame Erfolge bilden. Der VfL Gummersbach hat diese Mannschaft drei bis vier Jahre lang aufgebaut und trägt jetzt die Früchte.

    Selbst wenn der Bergische HC in der nächsten Instanz gewinnen sollte, zeigt die erste Instanz zweifelsohne und irreversibel, dass die Klage nicht absurd, sondern mindestens mit einem gerechtfertigten Kern war.

    Jamal Naji scheint in seinem Umfeld einen versierten Berater oder Juristen zu haben, um überhaupt auf die Idee zu kommen eine solche Standardklausel für juristisch anfechtbar zu halten (.. sofern die Vertragsklauseln tatsächlich so formuliert sind wie Jörg Föste es darstellt.) Juristisch ist es vollkommen legitim gegen seine Kündigung vorzugehen und aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen ist das sicherlich auch nachvollziehbar, wenn er keine Trainerstelle für die laufende Saison gefunden hat. Moralisch ist es fragwürdig, denn natürlich wird Jamal Naji bei Vertragsunterzeichnung genau gewusst haben, wie die Abstiegsklausel gemeint ist.

    Kein guter Europapokalabend für Spanien:

    Vizemeister Bidasoa Irun, der sich immerhin um eine Wildcard für die Champions-League beworben hatte, spielt zum Auftakt zu Hause nur unentschieden gegen den polnischen Vertreter SPR Chrobry Glogow und Ademar Leon verliert beim schweizer Qualifikanten HC Kriens-Luzern.