Ich verlagere die heutige Diskussion aus dem "Quo vadis, VfL"-Thread mal hierher:
Handballer2105
Christoph Schindler spricht explizit von "sehr viel Willkür und Undurchsichtigkeit" bei der Anwendung des Videobeweises. Extrovertierte Trainer oder theatralisch agierende Spieler führen bei vielen Schiedsrichtergespannen dazu, dass sie den Weg zum Monitor nehmen und sich Situationen detaillierter ansehen. Dafür war die Szene damals gegen den SC Magdeburg ein Paradebeispiel, denn es gab keinen nachvollziehbaren Grund diese undurchsichtige Szene am Spielende nicht in Ruhe am Monitor zu beurteilen. Stattdessen werden sich Szenen angeschaut, wenn mal wieder ein kleingewachsener Rückraumspieler mit Anlauf in den Zwei-Zweimeter-Hünen-Mittelblock hineinstürmt und sich anschließend am Boden liegend die Nasenspitze hält. Da stimmt in meinen Augen oft die Relation nicht.
Ja, er formuliert keine Lösungsvorschläge, aber das ist auch nicht primär seine Aufgabe. Diese Aufgabe hat das DHB-Schiedsrichterwesen in Zusammenarbeit mit der HBL. Vielleicht Bedarf es nur eindeutigerer Vorgaben bzgl. der Anwendungsfälle. Mir persönlich wird beispielsweise die Überprüfung "Disqualifikation" viel zu inflationär benutzt. Ich wäre dafür, dass die Schiedsrichter wieder Entscheidungen direkt auf dem Feld treffen. Wenn sie auf dem Spielfeld eine Rote Karte zeigen, können sie gerne anschließend am Bildschirm überprüfen, ob diese Beurteilung eine klare Fehleinschätzung war und abgeändert werden muss. Aber es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass sich Schiedsrichter komplett unsicher sind, erstmal keine Entscheidung auf dem Feld treffen und dann mit dem Vorwand einer möglichen Disqualifikation prüfen, ob sie überhaupt eine Zeitstrafe aussprechen müssen.
Vielleicht müssen die zulässigen Anwendungsfälle reduziert werden. Natürlich kann den Schiedsrichtern beim Videobeweis bzgl. einer Disqualifikation auf den Videobildern ein Schrittfehler auffallen. Aber diesen dann zu ahnden, obwohl das an sich keine überprüfbare Spielhandlung ist, halte ich für falsch.
Arcosh
Inhaltlich bin ich beim Videobeweis ziemlich der gleichen Meinung. Insbesondere sollten Zufallsbeobachtungen wie im Spiel THW gegen Eisenach nicht zu einer Änderung der Entscheidung führen.
Ich empfinde es auch als Problem, dass nicht die Aktion als Maßstab für die Herannahme des Videobeweises genommen wird, sondern die scheinbare Auswirkung. Gleichzeitig sehe ich es aber als schwierig an, dass deutlich besser zu machen.
Vielleicht ist es sinnvoller jedem Team 2-5 Challenges zu geben und den Schiedsrichtern die Möglichkeit zu nehmen.
Ob dies aber bei einem so schnellen Spiel praktikabel ist? Ich weiß es nicht!
Allerdings will ich auf den Videobeweis auch nicht verzichten.
Ich plädiere auf jeden Fall dafür den Schiedsrichtern wieder mehr Entscheidungsfreude auf dem Feld zu vermitteln und den Videobeweis als ultima ratio anzusehen. Mehr Mut zur eigenen Entscheidung. Er sollte nur in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Als Faustformel würde ich sagen, wenn die Schiedsrichter in einem Spiel mehr als zweimal den Videobeweis heranziehen müssen, dann läuft in der Spielleitung auf dem Feld etwas falsch. So viele unklare Situationen, in denen die Schiedsrichter kein eigenes Urteil fällen können, gibt es üblicherweise nicht.
Eine Coach Challenge fände ich sehr interessant im Hinblick auf theatralisches Agieren der Spieler. Im Basketball gibt es ebendiese und dort kann man sehen, dass die Schiedsrichter sehr zurückhaltend auf lamentierende Spieler reagieren. Dort lautet die Devise: Wenn Du als Spieler wirklich glaubst, dass ein Foul an Dir nicht geahndet wurde, dann diskutiere nicht mit den Schiedsrichtern, sondern überzeuge deinen eigenen Trainer, dass er eine seiner kostbaren Challenges zur Überprüfung einsetzt. Wenn der Spieler recht hatte, dann wird der Videobeweis ihm zu seinem Recht verhelfen. Hat er aber aus einer Maus einen Elefanten gemacht, dann verliert sein Trainer eine Challenge und wenn das öfter passiert, dann wird der Trainer sich seinen Spieler diesbezüglich zur Brust nehmen. Im Basketball ist dadurch die disziplinarische Instanz direkt eingebaut, während es im Handball für den theatralisch agierenden Spieler kaum ein negatives Feedback gibt.
Einen Videobeweis, um Schritte zu kontrollieren gibt es (noch) nicht. Und das ist auch gut so. Damit würde man das Handballspiel durch ständige Unterbrechungen kaputt machen.
Aber wenn sie im Rahmen einer anderen Überprüfung (Foulspiel) einen eindeutigen Schrittfehler erkennen, müssen die Schiris ihn auch ahnden. Die Krux bei der Entscheidung: Was war zuerst, der Schrittfehler (danach haben sie entschieden) oder das Foul.
Den Schrittfehler zu ahnden war nach aktueller Leitlinie wohl zulässig und richtig. Aber ich halte es dennoch für den falschen Weg. Im Fußball erleben wir Situationen, in denen ein Tor zurückgenommen wird, weil 20 Sekunden vorher beim Spielaufbau in der anderen Spielhälfte ein marginales Foulspiel entdeckt wurde. Das ist in meinen Augen nicht zielführend. Wo setzt Du im Handball die Grenze? Was ist, wenn der Video-Assistent versehentlich ein paar Sekunden zu weit zurückspult und die Schiedsrichter dadurch ein zuvor begangenes Foulspiel der anderen Mannschaft entdecken, dass progressiv zu ahnden gewesen wäre?
Ich persönlich plädiere dafür, den Videobeweis zu reduzieren auf die formalen Spielsituationen (War der Ball hinter der Torlinie? War der Ball vor Ablauf der Spielzeit im Tor?) und die Bestrafung von Unsportlichkeiten abseits des Spielgeschehens und außerhalb des Blickfeldes der Schiedsrichter. Alle übrigen Spielsituationen, die die Schiedsrichter auf dem Feld im Blick haben, sollen sie auf Basis ihrer eigenen Wahrnehmung entscheiden. Persönlich unentschlossen bin ich hinsichtlich des Spielgeschehens in den letzten 30 Sekunden. Aufgrund der Hektik in knappen Spielen und oft der unübersichtlichen aber wohl möglich entscheidenden Spielsituationen am Spielende scheint die Möglichkeit des Videobeweises verlockend, aber eigentlich finde ich es falsch diese letzten 30 Sekunden grundlegend anders zu behandeln als die vorherigen 59:30 Minuten, die gleichwertig zum Endergebnis beigetragen haben.