Für mich stellt sich die Frage, ob in diesem Fall die spielleitende Stelle nicht die Möglichkeit hätte bezüglich des unsportlichen Vergehens von Lucas Meister tätig zu werden. Die DHB-Rechtsordnung lässt in §34, Absatz 3 Einsprüche gegen Disqualifikationen explizit zu.
Zitat§34 Einsprüche
[...]
(3) Gegen Disqualifikationen in den Fällen der Regeln16:6a), b) oder e) IHR ist der Einspruch ebenfalls zulässig.
[...]
(5) Über im Spielbericht nicht vermerkte Gründe für den Einspruch darf nur dann verhandelt werden, wenn der Vermerk ohne Verschulden des Einspruchsführers nicht im Spielbericht aufgenommen worden ist. [...]
Sollte eine nicht direkt am Spiel betetiligte Partei den Einspruch gegen die Disqualifikation ohne Bericht einlegen, dann könnte §34, Absatz 5 greifen und ein Einspruch bis zu drei Tage nach Spielende möglich sein.
Für die Frage ob ein solcher Einspruch eine mögliche Sperre für Lucas Meister bewirken kann ist der Eintrag der Schiedsrichter in Spielprotokoll relevant. Grundsätzlich können die Schiedsrichter die Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht (Rote Karte) im Spielbericht mit den Regeln 8:5 oder 8:9 begründen. 8:5 kommt bei einem gesundheitgefährdenden Angriff zum Tragen während 8:9 ein grob unsportliches Verhalten sanktioniert. Falls im Spielbericht 8:9 eingetragen worden sein sollte, dann wäre das in meinen Augen zwar eine falsche Entschiedung der Schiedsrichter, aber eine Tatsachenentscheidung, die nicht mehr anfechtbar wäre. Falls die Schiedsrichter hingegen die Disqualifikation im Spielbericht richtigerweise mit 8:5 begründet haben sollten, dann läge ein Regelverstoß vor, denn in den letzten 30 Sekunden des Spiels verlangt Regel 8:10d, dass bei einem nach 8:5 zu bestrafenden Foul der Spieler mit einer Disqualifikation mit schriftlichem Bericht (Blaue Karte) zu sanktionieren ist.
Allerdings rechne ich nicht damit, dass die spielleitende Stelle oder ein anderer Verein hier tätig werden - obwohl es in meinen Augen angebracht wäre.