Grundsätzlich ist allen Vereinen und Funktionären bekannt, dass Fehler bzgl. der Teilnahmeberechtigung unmittelbar zum Spielverlust führen und daher besondere Achtsamkeit erforderlich ist. Aber wenn man ehrlich ist, waren der TV Hüttenberg und die Rhein-Neckar Löwen wahrscheinlich nur die Unglücksraben, die nach der EM-Pause zuerst Platz im Kader für einen Nachwuchsspieler hatten. Wer weiß wie viele weitere Vereine in diesen Tagen nach dem Training noch schnell Unterschriften von Nachwuchsspielern einsammeln.
Im Thread zum falschen Spielstand beim Zweitligaspiel zwischen Eintracht Hagen und dem TuS Ferndorf wurde mir mehrfach entgegengehalten, dass Menschen Fehler machen und sich das auch nie vermeiden lassen wird. Diese Fehlertoleranz gilt aber in der DHB-Rechtsordnung nur für Offizielle. Begehen Offizielle einen Regelverstoß, dann hat dieser nur Konsequenzen, wenn er das Attribut "spielentscheidend" erfüllt. Ab nächster Saison können Fehler beim Torezählen sogar im Nachgang einfach korrigiert werden. Aber eine fehlende Unterschrift, die keinerlei Auswirkungen auf das sportliche Geschehen hatte, kann selbstverständlich nicht nachgereicht werden.
Wieso wird hier nicht auch die Frage gestellt, ob die fehlende Teilnahmeberechtigung spielentscheidend war? Ja, dies wird zu zusätzlicher Arbeit für spielleitende Stellen und Sportgerichtsbarkeiten führen, aber der Maßstab für "Gerechtigkeit" darf doch nicht sein, dass wir die Lösung wählen, die die geringste Arbeit macht. (Die Änderung der DHB-Rechtsordnung bzgl. der nachträglichen Spielstandkorrektur erweckt leider denselben Eindruck.) Für mich persönlich stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht - und der hier angesprochene Umgang mit Dopingvergehen fällt auch darunter.