Der DHB hat nun das Urteil verkündet, dass entgegen aller Gerüchte härter ausfällt als erwartet:
ZitatAlles anzeigenUrteil im Dopingverfahren gegen Martin Galia
In dem Dopingverfahren gegen Martin Galia, Bundesligaspieler des Vereins TBV Lemgo, wegen des Vorhandenseins einer verbotenen Substanz in der A- und B-Probe ergeht durch die Anti-Doping-Kommission (ADK) des DHB in der Besetzung
Heinz Winden, Kasel, als Vorsitzender
Nikola Pietzsch, Leipzig, als Beisitzerin,
Andreas Thiel, Köln, als Beisitzer,
Dr. Berthold Hallmaier, Rottenburg, als Beisitzer,im schriftlichen Verfahren - nach mündlicher Beratung – folgendes
Urteil:1. Der Handballspieler Martin Galia wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000,- (zwanzigtausend) EUR belegt.
2. Er wird zusätzlich mit einer ab Zugang dieses Urteils wirksam werdenden, persönlichen Spiel- und Trainingssperre von 6 (sechs) Monaten belegt, die am 30. September 2009 endet. Die Sperrfrist wird fiktiv ab 1. April 2009 berechnet, weil der Spieler die eingetretene Verfahrensverzögerung nicht zu vertreten hat.
3. Die Auslagen, Verfahrenskosten und Verwaltungskostenpauschale hat Martin Galia unter Vereinshaftung des TBV Lemgo zu tragen.
4. Die Geldstrafe sowie die Auslagen, Verfahrenskosten und Verwaltungskostenpauschale sind spätestens einen Monat nach Rechnungsstellung durch die DHB-Geschäftsstelle auf eines der DHB-Konten einzuzahlen.