Wenn ich die PM der Kanzlei Stapper (vorläufige Insolvenzverwaltung) richtig verstehe, liegt das Spielrecht für die wegen Lizenzverweigerung abgestiegene Mannschaft in der 3.Liga bei der GmbH und nicht beim Verein.
Geht die GmbH komplett pleite und geht wegen Nichtsanierbarkeit in Liquidation ist auch das Spielrecht verloren?
Wo darf dann der HCL2 (jetziges Juniorteam) spielen.? Darf diese Mannschaft,die unter Oberhoheit des Vereins stand, dann zurück in die dritte Liga oder bleibt es auch dann noch beim Zwangsabstieg? Und der Weg zurück in die Bundesliga wird nochmals länger ?Ganz so problemlos wie die PM des HCL (unterzeichnet von Herrn Hennig )zum gesicherten Spielbetrieb für die Nachwuchsmannschaften(einschliesslich HCL2?) die Situation darstellt scheint mir die Sache nicht.
Oder hab ich da einen Denkfehler drin?
Die Kanzlei ist wohl noch nicht so ganz im Thema drin. In den Statuten der 3. Liga steht klar formuliert, dass das Spielrecht ausschließlich an einen Verein erteilt werden kann. Es ist also ausgeschlossen, dass die GmbH das Spielrecht hat. (Außer der DHB hält sich nicht an seine eigenen Statuten.)