Siehe :
DHB,Spielordnung (SpO) in der seit 27.12.2016 gültigen Fassung
§34 Absatz (3) regelt den Ausnahmefall in dem der Wechsel auch noch nach dem 15.2. ausdrücklich erlaubt ist.
Ganz so einfach ist die Lage aber nicht: §34 Absatz (3) beschreibt den Fall, dass ein Verein aus der Spielzeit ausscheidet. Dieser Fall wird auch in den HBF Durchführungsbestimmungen gesondert behandelt.
Eine Insolvenz des Lizenznehmers führt aber nicht zwangsläufig zum Ausscheiden aus dem aktuellen Spielbetrieb. Das ist nur eine Konsequenz, die dann in den meisten Fällen auch so eintritt. Sollte der HCL tatsächlich Insolvenz anmelden, hätte man auf diese Entscheidung aber vermutlich gar keinen Einfluss mehr. Das entscheidet der eingesetzte Insolvenzverwalter anhand der wirtschaftlichen Situation. Die Spielerinnen hängen dann erstmal in der Luft. Und in Anbetracht der Tatsache, dass die Saison schon weit fortgeschritten ist, würde es vielleicht sogar Sinn machen, die Saison zu Ende zu spielen. Wenn man ausscheidet, verliert z.B. die hinterlegte Bürgschaft gegenüber der HBF. Das sind immerhin 50.000 €.
Wenn die Spielerinnen auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein wollen, müssten sie also bis zum 15.2 wechseln.