Lesen bildet. Lies Dich ein. Regeln sind Regeln. Niemandem gefällt das. Alle involvierten Parteien folgen bislang den Regularien, denen sie sich gemeinsam unterworfen haben.
Das Kompliment gebe ich aber gern zurück. Ich empfehle dann doch, die DHB-Anti-Doping-Regeln einmal danach zu durchforsten, was unter einem ausreichenden Nachweis verstanden wird. Das ist nämlich erst einmal der zu beurteilende Grundsachverhalt. Beachtlich sind auch die Beweislastregelungen sowie die Verhältnismäßigkeitsregeln bei Geringfügigkeit. Die Regelungen zur vorläufigen Suspendierung sind im Wortlaut im Übrigen nicht mit dem Grundsatz des ausreichenden Nachweises in Einklang zu bringen, widersprechen dem sogar, zudem enthalten diese auch noch einschränkende Regelungen.