Ich versteh Dich gut: Die Wahrheit ist eben schwer zu ertragen!
Wohl dem, der die Wahrheit schon kennt. Vielleicht auch weil er sie gepachtet hat.
Nebenbei habe ich den leisen Verdacht, dass hier auf Grund der Regularien in Dopingverfahren bestimmte Rechtsbegriffe verwechselt, vermischt oder im falschen Kontext gebracht werden. Die Unschuldsvermutung hat meines Wissens Verfassungsrang.
Gemeinhin kann da nix durch nachrangiges Recht ausgehebelt werden.
Das mit der Beweislastumkehr liest sich in diesem Statement der NADA auch anders. NADA-Statement!
Bleibt zu hoffen, dass sie sich an ihre Äußerungen halten. Das Zusammenspiel von Sportrecht, bzw. Dopingregeln und Strafrecht macht es auch nicht gerade übersichtlicher. Über kurz oder lang kommen auch noch zivil-bzw. arbeitsrechtliche Aspekte dazu.
Hut ab, wer das jetzt schon alles auf dem Schirm hat und die Wahrheit kennt, Respekt! 