Beiträge von hlp

    Sie müssen nicht glänzen, aber eine Crunchtime will ich in diesem Spiel auch nicht sehen. Jeder Sieg mit mehr als 3 ist gekauft. TUSEM kommt mit einem Sieg in Ludwigslust im Gepäck. Das hätte ich ihnen auch nie zugetraut. Darf uns aber alles nicht jucken.

    Moritz Preuß sah in seinen 2 Abwehrminuten auch alles andere als beweglich aus. Den würde ich im Training gerne mal gegen Oma Inge sehen. :lol:


    Ich habe eben wieder unseren Saugstrup gegen Kiel gesehen. Der ist vorne und hinten doppelt so schnell wie Preuss. Ich hoffe mal für Preuss, dass er noch nicht wieder fit ist. Er muss zulegen, in jeder Hinsicht. Sonst weiß ich nicht, wo er gegen gesunde KM namens Gulle oder Saugstark seine Spielanteile herkriegen will.

    Kiel zur Pause nur 15-15 gegen Aalborg. Da ist noch ziemlich viel Sand im Getriebe. Sagosen sitzt angeschlagen nur draußen, Dule wirft nicht und Sunnefeldt und Ehrig nutzen ihre vielen Spielanteile nicht.


    Schön, dass er aus der U-Haft raus ist, aber schade, dass Gisli ihn mit seinem Eisenschädel verletzt hat. Ich würde den Selbär eine gefährliche KV prüfen lassen. Gisli selbst gilt als Waffe.

    hlp

    Es müsste dem gegnerischen Spieler schon Mutwilligkeit und erheblicher Vorsatz nachzuweisen sein, dass dieser auch über die Einverständniserklärung der Teilhabe des Geschädigten und dessen Wissen um die Verletzungsrisiken hinaus, tatsächlich eine Anzeige mit späterer Strafverfolgung droht. Ein öffentliches Interesse könnte z.B. dann gegeben sein, wenn er regelmäßig Gegner auf die Art und Weise verletzen will oder auf Schiedsrichter losgehen würde.


    Es ist ein bißchen anders. Mutwilligkeit (veraltet, heute Begriff des Zivilrechts) und Vorsatz gehören zu den subj. TBM. Die Einwilligung steht im § 228 und ist ein Rechtfertigungsgrund. Der § 230 ist die Antragspflicht. Die KV muss man immer im Komplex sehen, also 223 bis 231 StGB. 223 Grundtatbestand, folgende sind Qualifizierungstatbestände. Muss immer im Zusammenhang gesehen werden. Also wirklich nur das nehmen, was im Sachverhalt exakt drin steckt und nix dazu dichten. Strafrechtliches Prüfschema muss immer sein. Obj. TBM, subj. TBM, Rechtfertigung, Schuld. Reihenfolge ist zwingend. Das ist die absolute Kurzform. Dazu kommen noch begleitende Dinge wie Kausalität und Zurechenbarkeit. (Abgrenzung auch zum Unfall und Zufall)
    Für den Sport ist öff. interesse im strafrechtlichen Sinne unwahrscheinlich, weil der Täter vorher schon durch die Sportgerichtsbarkeit aus dem Verkehr gezogen worden wäre. Für die Zivilgesellschaft ist öff. Interesse (meint immer den Staat und seine Strafverfolgungsorgane) durchaus denkbar. Beispiel Hooligan oder Kneipenschläger.

    Wie viele Spiele ist Sagosen jetzt gesperrt worden? Darf er diese Saison überhaupt noch mal ran? Hoffe dass zumindest die Freiheitsstrafe noch auf Bewährung ist und er nun nicht jahrelang weggesperrt wird, der alte Schwerverbrecher.


    Ich hoffe du kriegst mit, dass auch SCMer sich für seine Freilassung einsetzen. :lol:

    Der Kollege Obotrit hat insofern absolut Recht, dass diese steile Körperverletzungsthese, die übrigens kein empörter SCMer ins Spiel gebracht hat, schon an der Tatbestandsmäßigkeit scheitern würde, wenn man von dieser erwähnten gefährlichen KV ausgeht.
    Die allgemeine Rechtsprechung spricht aber von der rechtfertigenden Einwilligung, die eine KV im rechtlichen Sinne hier ausschließt. Im juristischen Prüfungsprozess liegt die Tatbestandsmäßigkeit vor der Rechtfertigung. Im Kriminalfall Sagosen könnte man von einfacher KV ausgehen, also körperliche Misshandlung durch Tritt, Gesundheitsbeschädigung dadurch erzielt, Folge Kopfschmerz. Damit wären die obj. TBM laut Gesetz sogar beide erfüllt, hängen beide zusammen, (Kausalität) und sie sind auch dem Täter zuzurechnen. (objektive Zurechnung). Dann kommt die Frage nach den subjektiven TBM, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, da wirds schon schwierig, weil es bewiesen werden muss, aber da es auch eine fahrlässige KV gibt, wäre es immer noch strafbar. Vor Gericht scheitert es regelmäßig an der nächsten Stufe und das sind die Rechtfertigungsgründe. Der bekannteste dürfte die Notwehr sein. Hier also die rechtfertigende Einwilligung. Nettes Übungsszenario auch gern Freier und Domina, wenn der Dozent ein Witzbold ist. Im Umgangsdeutsch. Der Spieler, der an einem Handballspiel teilnimmt ist sich der Verletzungsrisiken durch diesen Sport bewusst und willigt in diese ein. Sonst darf er nicht mitmachen. Grenzen sind Auslegungssache. Ist die Verletzung noch "sporttypisch" oder darüber hinaus???

    Ich würde von einer soliden Leistung sprechen. Stark, wie Herr Miller sie gesehen haben will, war sie ganz sicher nicht.


    Solide wird auch kaum einer bestreiten. Aber solide haben wir schon zu lange. Es dürfte auch mal in Richtung mehr als solide gehen und zwar gern auch dauerhaft.

    Spielmacher79
    Jenau so isses. Gerade der forschen Töne aus dem Thread der Turngemeinde wegen und weil sie für mich eher Kontrahent sind als Kiel oder Flensburg wäre ein Sieg über die Großbourgeoisie wie eine Freifahrt im Autoscooter. So geil Siege gegen die Nordclubs auch sind, MT, Füchse und DHfK stehen für mich noch darüber. Gerne würde ich auch Kronau nennen, aber gegen die gewinnen wir ja nie.

    Nach 60 Minuten 12:11 für Landin, wobei es irgendwann in Hälfte 1 ja schon 7:6 stand.
    Ich bleibe dabei, Green hat in Hälfte 2 der Mannschaft zu wenig geholfen.

    Zu Eijlers Zeiten hatten wir Torhüter, die kamen pro Partie auf 15-16 Paraden
    Davon sind wir weit entfernt.


    Zustimmmung! Dabei hatte Gerrie Eijlers nie annähernd so ein Standing wie Green. Das Ding mit Dänemarks 2. TW und den Titeln hat vieles weichgezeichnet.
    Wann konnten wir denn das letzte Mal sagen, dass der oder die TW uns den Arsch gerettet haben? Solche Spiele gibt es bei den Kleineren der Liga jede Woche einige.
    Für unsere Ansprüche brauchen wir eine stabil bessere TW-Leistung.

    Hab’s eigentlich nur so aufgenommen wie du’s geschrieben hast. Aber danke für die Erläuterung. Mit der ausführlicheren Version würde ich dir deutlich eher zustimmen. Es erscheint mir allerdings ordentlich schwierig.


    Ja, ich habe mich anfangs missverständlich ausgedrückt. Ich hatte mehr im Kopf als ich in zu kurzer Zeit zu Papier gebracht habe. Wenn man mit "worst case" hantiert kann man natürlich schnell als Pandemieverharmloser dastehen. Aber so war es nicht gemeint.

    du könntest ja auch stellung dazu nehmen,
    wie ein verhältnis von 1 zu 7000 vorkommen könnte, wenn man dies für uns in deutschland betrachtet.
    das machst du vorsorglich nicht.


    Bitte keine Unterstellung! Ich weiß nur nicht mehr wo ich es gelesen habe. Sonst hätte ich es verlinkt. Wieso soll ich jetzt zu etwas Stellung nehmen, was ich gar nicht kann? Warum sollte ich jetzt da was auf Deutschland übertragen? Dafür sind doch wohl Wissenschaftler da. Vielleicht wäre das ja was für Lauterbach?
    Aber ignorieren muss man doch so eine Aussage auch nicht, oder?

    es bestreitet auch keiner irgendwelche studien, aber vlt. stimmen da die parameter nicht mit usneren
    überein ? denn wenn die quote von 1 zu 7000 auch bei uns machbar wäre- woran machst du dann unsere zahlen fest ?


    Kann sein, sollte aber dann auch mal gecheckt werden, wenn man es für Deutschland wissen möchte. Könnte doch das RKI mit einer Uni zusammen machen, beispielsweise.
    Wie komme ich denn dazu, unsere Zahlen, die noch gar keiner kennt, irgendwo dran festzumachen? Was ist das denn wieder für eine schräge Diskussion?

    grad wenn bei uns die konzepte für hallenöffnungen vorgelegt würden damit wir in absehbarer zeit mal wieder handball indoor sehen können, wäre doch bei anwendbarer studie und einem verhältnis von 1 zu 7000 dies die näcshten 2 jahre gar nicht möglich.


    Verstehe ich nicht, was du da meinst. Wenn man den Fakt 1:7000 für immer und ewig als alleingültig ansehen würde, (ohne mit dem Wert sinnvoll zu arbeiten oder einem anderen meinetwegen, den man bestimmt hat) dann würde tatsächlich nie wieder irgendetwas in Räumen mit Menschen ohne Vollschutz stattfinden dürfen.