Das ist jetzt doch recht arg harter Tobak.
Erstens ist Art. 8 GG nicht "egal".
Zweitens. gilt auch hier natürlich grundsätzlich das Abstandsgebot. Die Frage ist nur wie man reagiert wenn es nicht eingehalten wird. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit gilt rechtlich bei sämtlichen ordnungspolizeilichen Maßnahmen. Und ob es verhältnismäßig ist bei einer Verletzung des Abstandsgebotes dann mit dem "Wasserwerfer" drüberzuhalten" wage ich zu bezweifeln. Die Gerichte würden ein solches Vorgehen wohl letztlich nicht gutheissen .
Ich habe das bewusst etwas provokant formuliert, weil ich dafür plädiere, dass man bestimmte Dinge dann auch mal konsequent zu Ende denken muss, auch wenn das Ende vielleicht nicht schön oder erstrebenswert ist. Sonst ist es für mich halbgare "Wasch mich, aber mach mich nicht nass-Scheixxe".
Ich habe nicht gesagt, dass das GG egal ist, also bitte nichts umdeuten. Das die Abstandsregel gilt ist doch nicht die Frage, sondern wohl eher, dass sie massiv gebrochen wird.
Der Staat erlässt Regeln und ist nicht in der Lage die Einhaltung durchzusetzen. Eine Folge ist für mich, dass man den Systemverächtern damit noch mehr Mut macht und die indirekt sogar bestätigt.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt immer und überall. Bei G 20, Gorleben oder Brokdorf galt der auch schon, aber da hat der Staat dann auch mal durchgegriffen.
Ich wünsche mir keine gewaltsame Auflösung und Straßenschlachten, aber ich halte es für fatal, wenn der Staat schon Bedingungen schafft, die es praktisch unmöglich machen auch mal Härte zu zeigen, falls dies geboten sein sollte. Und das macht z. B. ein Spahn, wenn er um Nachsicht für die Demonstranten wirbt.
Das ist ein Einsatz für Leute, die das dem Spahn garantiert nicht danken werden.