sorry konterspieler, da lag ich wohl falsch:
(2) Im Falle von Kaderspielerinnen des DHB, der Regional- und Landesverbände,die das 16. Lebensjahr vollendet haben und von Kaderspielern des DHB,der Regional- und Landesverbände, die das 17. Lebensjahr vollendet haben,kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 das Doppelspielrecht im Erwachsenenbereich auf Antrag auch an einen anderen Verein abgetreten werden. Wird diesem Antrag entsprochen, darf das Doppelspielrecht bezogen auf den Erwachsenenbereich, nicht mehr beim Stammverein vorgenommen werden. Dies gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften in einem anderen Verein gilt nur für Mannschaften, die mindestens der vierthöchsten Spielklasse angehören.