Kaderplanung für die Jugend-Quali: Möglichkeiten und Grenzen

  • Nach der Saison ist Quali-Saison. Bei uns laufen schon die Vorbereitungen heiß. "Kannst Du uns Waltraud und Elfriede für die Oberliga-Quali ausleihen? Falls wir es nicht schaffen, können sie ja..." Nee, können sie nicht! Weder bei Euch zu Gast noch alternativ einfach zurückwechseln.


    I. Zweitspielrecht Zweitverein für die Quali

    Das alte Spieljahr läuft zwar noch bis zum 30.06. und bestehende Jugendspielrechte erlöschen erst dann, die Quali gehört in der Jugend aber bereits zur neuen Saison. Zeitlich überschneidend sind also sich eigentlich widersprechende Jugendspielrechte denkbar.

    Nein, ich kann keine Spielerinnen mit Zweitspielrecht für die Oberliga-Quali C-Jugend (weder C- noch D-Jugendliche) "verleihen". Wir planen mindestens eine C Jugend für den Spielbetrieb selbst zu melden. Ein Spielrecht im Zweitverein für die Quali funktioniert nur nach den Voraussetzungen des ehemaligen Gastspielrechts: In der Altersklasse, in der Quali gespielt wird, darf es im Erstverein (Heimatverein) keine Mannschaft geben, egal ob ich eine D- oder C-Jugendliche für die C verliehe. Spannende Frage für mich ist, ob zu dem Zeitpunkt dann überall schon die Mannschaftsmeldungen raus sind und was passiert, wenn der Erstverein später mal eine Mannschaft nachmeldet? Sind aber die hier erst mal nicht spannenden Exotenfälle.


    II. Fortbestand der Zweitspielrechte in der Saison

    Das für die Quali erteilte Spielrecht gilt dann für den Rest des Spieljahres fort (außer bei einem Vereinswechsel), unabhängig vom Erfolg der Quali. Eins von maximal drei Spielrechten ist dann weg. Und der Zweitverein ist dann ebenfalls festgelegt. Schafft nur ein dritter Verein die Quali und der wird plötzlich attraktiver, bleibt nur der Vereinswechsel mit Wartefrist. Die Spielrechte lassen sich nur auf zwei Vereine verteilen.


    III. Vereinswechsel für die Quali

    Dafür gibt es das Wechselfenster vom 15. März bis 31. Mai. Wer innerhalb dieses Zeitraums den Verein wechselt, bekommt für Spiele der neuen Saison keine Wartefrist von zwei Monaten. Für weiterführende Meisterschaften der alten Saison kann ich mich natürlich nicht verstärken.

    "Falls wir es nicht schaffen, können sie ja..." Gegen jegliche Trickserei (soll da ja jedes Jahr im Mai an der Lübecker Bucht wilde Völkerwanderungen im Handball gegeben haben), gibt es § 26 II SpO DHB: Wer das Wechselfenster in Anspruch genommen hat, kann bei einem weiteren späteren Vereinswechsel in derselben Saison oder bei Antrag auf ein neues Spielrecht in einem weiteren/im ehemaligen Verein nicht vor dem 15. Oktober spielen. Die Formulierung:

    "... darf frühestens zum 15. Oktober desselben Jahres ein Vereinswechsel vollzogen oder weitere Jugendspielrechte erteilt werden..."

    spricht dafür, dass

    a) am 15.10. - nach Ablauf der Wartefrist - auch sofort gespielt werden darf ("vollzogen") und die Wartefrist nicht draufgeschlagen wird und

    b) "weitere Spielrechte erteilt" nur für den Zweitverein gilt, nicht den Erstverein, da im Erstverein die Spielrechte durch Spielen manifestiert werden und nicht erteilt werden müssen.


    Hab ich was übersehen?

    Sensation! Die Füchse Berlin finden die gestohlene Meisterschale im Keller wieder. Versteckt hinter Kartons. Und daneben, in einem Marmeladenglas, die vor dem Champions League Finale 2025 verlorenen Eier.