28. Spieltag: MT Melsungen - TSV GWD Minden

  • Es wurde doch nicht unter den Teppich gekehrt. Der DHB hat doch dazu Stellung bezogen (die Schiedsrichter haben die falsche Kamera ausgewählt). Es passt dir nur nicht, weil du denkst, dass die richtige Perspektive den Schiedsrichtern nicht zur Verfügung stand.

    Das hätte schon vor 2 Jahren so sein müssen 😉

  • Info von Minden (2. und 3. Absatz beachten - sehr schön GWD! 👍)

    GWD Minden hat den beim Bundessportgericht des DHB eingelegten Einspruch gegen die Wertung des Pflichtspiels gegen MT Melsungen zurückgenommen - GWD Minden

    Zitat

    Das Gericht erteilte den schriftlichen Hinweis, an seiner stringenten Rechtsprechung festhalten zu wollen. Danach habe unabhängig von der Spielklasse ein Regelverstoß der Schiedsrichter nur dann spielentscheidende Folgen im Sinne des § 55 Abs. 2 DHB-RO, wenn der benachteiligte Verein eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen günstigeren Spielverlauf bei Hinwegdenken der Regelverletzung nachweisen könne. Ein solcher Nachweis werde nach Einschätzung des Gerichts nicht gelingen, da die maßgebliche Entscheidung der Schiedsrichter im Spiel GWD gegen MT Melsungen bereits in der 7. Spielminute erfolgt sei und GWD das Spiel mit vier Toren Rückstand verloren habe.

    GWD Minden respektiert die gerichtliche Positionierung und hat über seinen Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Michael Horstmann, ausführlich das grundsätzliche Bedürfnis dargelegt, die Vorschrift des § 55 Abs. 2 DHB-RO auf Ebene der 1. und 2. Handball-Bundesliga abweichend von dieser Rechtsprechung auszulegen oder durch den Normgeber insoweit zu reformieren, als Spielbetriebsgesellschaften in der Handball-Bundesliga Wirtschaftsunternehmen darstellen und Regelverstöße auch unterhalb der Schwelle einer hohen Wahrscheinlichkeit eines günstigeren Spielverlaufs über diesen hinaus erhebliche negative Folgen in sportlicher, wirtschaftlicher und reputativer Hinsicht haben können.

    Ferner hat Rechtsanwalt Horstmann den ausdrücklichen Impuls gegeben, das in Struktur und Inhalten unzureichende Regelwerk für den Videobeweis durch den Normgeber zu reformieren oder zumindest die sportgerichtliche Rechtsprechung dahingehend anzupassen, dass die Schiedsrichter verpflichtet sind, alle vor Ort zur Verfügung stehenden Kameraperspektiven zu nutzen und in ihre Entscheidung einzubeziehen. Dieses ist im Spiel GWD Minden gegen MT Melsungen unterblieben, da die Schiedsrichter in der 7. Spielminute die Perspektiven selektiv ausgewählt und die Signale der in den Torwinkeln installierten Kameras nicht berücksichtigt haben, was selbst der DHB in seiner begrüßenswerten öffentlichen Stellungnahme vom 11.04.2026 bestätigt hat.

    “I don't know why people are so keen to put the details of their private life in public; they forget that invisibility is a superpower.” — Banksy