Beiträge von Peter2000

    Ich weiß nicht, ob und wie das technisch funktionieren könnte, aber wo ich schon mal so dran gedacht habe, ob es nicht möglich wäre das Spiel sozusagen 1x als "Sicherungskopie" aufzunehmen, unabhängig vom Live-Gestreame, damit man wenigstens nachträglich eine saubere Aufnahme hat, um sie dann ins Re-live einzustellen.

    Das kommt ganz darauf an, wo die Übertragung letztendlich "aufbereitet" wird. Falls die alle Rohdaten erst an einen zentralen Ort schicken, wo dann die Regie aus den ganzen Kameras ein Fernsehsignal zusammenschneidet, dann ist halt nichts mehr zu retten, wenn die Daten dort nicht sauber ankommen. Man hätte allenfalls noch die reinen Kamerasignale und müsste daraus eine komplett neue Sendung generieren. Und den Aufwand wird man nicht betreiben. Wenn die Produktion dagegen in oder vor der Sporthalle stattfindet, dann sollte ein sauberes Backup eigentlich Pflicht sein.

    Ich weiß nicht, ob dieser Bericht schon mal verlinkt wurde:

    Sportsender Dyn setzt auf Tech-Projektmanagement von Qvest - film-tv-video.de
    Die neue Streaming-Plattform Dyn wird vor dem Go-live mit Projektmanagement und technischer Beratung von Qvest unterstützt.
    www.film-tv-video.de

    Aktuell muss man sagen, dass da jemand den Mund ganz schön voll genommen hat.

    Danke für die Erläuterungen.

    Noch ne (allgemeine) Frage, ist bisschen OT, aber ich will kein extra Topic aufmachen. Wie verhält es sich bei einer blauen Karte eigentlich im letzten Spiel einer Saison? Wird die dann übertragen?

    Da es eine persönliche Bestrafung ist gehe ich davon aus.

    Konnte nicht irgendein Spieler vorige Saison nicht das erste CL Spiel nicht bestreiten weil er in der Vorsaison (glaube auch noch bei einem anderen Verein) bestraft wurde und die Sperre noch absitzen musste,

    Hatte Marco nicht mal eine rote/ blaue am letzten Spieltag bekommen. Er durfte am ersten Spieltag spielen.

    Kann mich auch erinnern, das man bei SpielSperre ein offizielles Freundschaftsspiel angesetzt hat, somit konnte der Spieler die Sperre absitzen

    Das ist aber lang her

    Guten Morgen!

    Man muss hier genau schauen, in welchem Wettbewerb die Blaue Karte gezeigt wurde. Zumindest im Zuständigkeitsbereich des DHB (nationale Wettbewerbe) ist recht klar definiert, wann und wo die Sperre gilt. §17 der Rechtsordnung des DHB hilft da weiter. Die automatische Sperre gilt nur für das nächste Spiel des "laufenden Spieljahres" und auch nur für den Wettbewerb bzw. die Mannschaft, wo man sich die Blaue Karte eingefangen hat.

    Ein Freundschaftsspiel hat keinen Einfluss auf die Sperre. Es gibt allerdings die Regelung, dass man außerhalb der Saison trotz Sperre an Freundschaftsspielen teilnehmen kann. Runtergezählt wird damit aber trotzdem nicht.

    In internationalen Wettbewerben findet die Rechtsordnung des DHB keine Anwendung. Hier müsste man in die entsprechenden Ordnungen der jeweiligen Wettbewerbe schauen, wie da mit Blauen Karten umgegangen wird. Auf die Schnelle konnte ich bei der EHF aber nichts finden. Die automatische Sperre von einem Spiel könnte durchaus eine Eigenheit des DHB sein.

    Übrigens genauso wie das fordern von 2 min Strafen (das gab es ja schonmal, wurde aber leider abgeschafft).

    Die Regel dazu existiert noch, sie wird dann wahrscheinlich nur nicht mehr angewendet:

    Regel 8.7 - Unsportliches Verhalten, das progressiv zu ahnden ist:

    Zitat


    a)
    Protest gegen Schiedsrichter-Entscheidungen sowie verbale oder nonverbale Aktionen, um eine bestimmte Entscheidung der Schiedsrichter herbeizuführen;

    Allerdings muss ich gestehen, dass ich ad hoc nicht sagen kann, wann ich zum letzten Mal einen Spieler gesehen habe (in der Bundesliga), der eine Zeitstrafe gefordert hat. Dafür hatte ich die letzten Tage aber irgendwo gesehen, wie ein Spieler den Videobeweis wollte. Bestraft wurde er dafür nicht, obwohl das wohl so in Aussicht gestellt wurde.

    Und fragt mal Außenspieler, wie ihre Sprunggelenke so drauf sind. Ist per se schon belastend, aber jede unkontrollierte Landung ist High Risk. Auch Sportler haben ein Recht auf Arbeitsschutz.

    Puh..., da bewegen wir uns jetzt aber auf einer ganz anderen Ebene.

    Jeder Beruf ist mit Risiken verbunden. Normalerweise wird niemand gezwungen, einen bestimmten Beruf auszuüben. Wenn ich mich entscheide, im Bergwerk oder in der chemischen Industrie zu arbeiten, dann weiß ich, dass ich meinem Körper damit nichts gutes tue. Auch beim Fußball ist nicht erst seit gestern in der Diskussion, dass Kopfbälle nachhaltig zu Schäden führen können. Und jetzt geh' mal auf die Straße und frage die angehenden Fußballmillionäre, ob sie deshalb mit dem Sport aufhören würden...

    Wer Handball spielt, kennt die Gefahren von kaputten Gelenken und Bändern. Ich kenne genügend Handballer, die sich nie freiwillig ins Tor oder an den Kreis stellen würden. Sie haben für sich entschieden, auf anderen Positionen zu spielen - der Gesundheit wegen. Für Außen gilt dasselbe.

    Arbeitsschutz ist keine Einbahnstraße. Es besteht natürlich eine Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers. Wir können ja mal diskutieren, ob ein Kristjansson unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Verordnungen überhaupt im CL-Finale hätte spielen dürfen...

    Arbeitsschutz heißt aber auch Eigenverantwortung. Abwägung der mit den Aktionen verbundenen Risiken. Und beim Handball ist der Gegnerkontakt ein unbestrittenes Risiko. Dazu gehören auch regelwidrige Aktionen des Gegners. Ich kenne Gegenspieler, da weiß ich ganz genau, was mir blüht. Wenn ich jetzt den von dir ins Spiel gebrachten Arbeitsschutz ernst nehme, müsste ich mich von diesen Gegenspielern fern halten.

    Wenn ich Gabelstapler fahre und ein Palette anhebe, deren Ladungssicherung kaputt ist, dann wird, wenn etwas passiert, die erste Frage nicht sein, warum die Ladungssicherung kaputt war. Gefahren erkennen gehört einfach dazu. Und wenn ein Spieler das nicht kann oder will, dann müsste er, den Regeln des Arbeitsschutzes entsprechend, vor sich selbst geschützt und aus dem Spiel genommen werden. Das wird im Spitzensport aber nicht passieren. Im Gegenteil: Die Spieler, die für sich selbst das größte Risiko eingehen, werden dann als MVP gefeiert.

    Ich habe lange Außen gespielt und begrüße diese Richtung.

    Zu meinen aktiven Zeiten und in meiner Spielklasse war das Spiel nicht so schnell wie heute. Aber wenn man als Flügelspieler abspringt und einen Wurf macht (auf den man sich aufgrund des in der Regel schweren Winkels) konzentriert, reicht ein „Stupser“, eine Hand am Arm oder ein Schritt mit folgendem Körperkontakt, um Dich völlig zu erwischen. Das sind hochkomplexe Bewegungsabläufe, und einen Rückraumspieler darf man auch nicht „richtig“ von der Seite angehen.

    Ich bin da eher beim Threadersteller. Wir sollten die Abwehr nicht opfern, nur um noch schönere, spektakulärere Tore zu sehen. Es gibt beim Sport auch so etwas wie Eigenverantwortung. Immer nur auf die vermeintliche Gefährlichkeit der Aktion hinzuweisen, ist eine Art Totschlagargument geworden.

    Was du beschreibst, nämlich den Wurf aus einer Situation, die keinen Kontakt zum Abwehrspieler erlaubt, ist für mich halt "Mission Impossible". Man will etwas, was eigentlich nicht geht.

    Es völlig in Ordnung und notwendig, Fouls zu sanktionieren. Aber wie oben geschildert, verschiebt sich die Grenze anscheinend immer mehr in Richtung "Narrenfreiheit für den Angreifer". Zumindest bei den Außen. Beim klassischen Stürmerfoul über die Mitte oder die Halben sehen wir oft genug, dass die Abwehrspieler noch in der Bewegung sind und aktiv in den Weg des Angreifers gehen. Trotzdem wird da im Zweifel eher für den Abwehrspieler entschieden. Bei den Außen dagegen sieht man (gefühlt) immer öfter, dass die Abwehrspieler stehen, bevor es zum Kontakt kommt, und trotzdem wird gegen den Abwehrspieler entschieden. Dabei geben die Regeln keinerlei Auskunft, wie lange der Abwehrspieler schon stehen muss. 10 Sekunden, 1 Sekunde, 0,1 Sekunde - welcher Zeitraum ist zulässig, bevor aus einer zulässigen passiven Handlung (der Abwehrspieler steht da) eine unzulässige (der Abwehrspieler läuft in den Außen) wird? Und wo sollte man die Grenze zwischen Kreisläufer und Außen ziehen? Wenn ein Außen freien Weg hat und mit 3x Dribbeln irgendwo Richtung Kreismitte ankommt, dann kann man doch nicht mehr von einem Außen reden, oder?

    Vor einigen Jahren wurde ja bereits das Herauslaufen des Torhüters stark eingeschränkt. Ich weiß, dass die Mehrheit hier im Forum das unterstützt. Ich bin aber nach wie vor der Ansicht, dass da Zwei dazu gehören. Früher wusste der Angreifer, dass da noch ein Torhüter kommen kann. Wer dann trotzdem über Meter im vollen Tempo rückwärts lief, hat meiner Meinung nach einen Zusammenstoß genauso billigend in Kauf genommen. Wenn ich im Straßenverkehr ohne Spiegel rückwärts fahre - wie würde das ein Gericht beurteilen? Aber da sind wir wieder beim Punkt: Was soll der Angreifer gefahrlos machen dürfen? Gegenstöße sind spektakulär - also werden die Angreifer besonders geschützt.

    Kleine Nebenbemerkung: Wenn ich als Torwart außerhalb des Kreises völlig passiv stehe und der Angreifer rennt rückwärts in mich rein, müsste auf Stürmerfoul entschieden werden. Trotz der Tatsache, dass der Angreifer sich dabei verletzen kann. Aber ich kenne keinen Torwart, der dieses Risiko eingeht. Die Gefahr, trotzdem vom Platz gestellt zu werden, ist einfach zu groß.

    Ich bezog mich auf das Statement von Schmedt, der ja gesagt hat, dass Smarason seiner Meinung nach die Starfe abgeleistet hat, weil er nicht am Spiel teilgenommen hat.

    Ob das aber auch juristisch so gesehen wird, weil er ja noch keine offizielle Sperre abgeleistet hat, stelle ich bezogen auf die Aussage halt einfach in Frage...

    Meine Sichtweise:

    Wenn man den Fall von 2018 und die Begründung des DHB Bundesgerichts heranzieht, dann kann es nur eine Argumentation geben: Die Blaue Karte aus dem Berlin-Spiel ist untrennbar mit der Sperre für das nächste Bundesliga-Spiel verknüpft. Nicht irgendein Spiel in der Zukunft. Es ist klar festgelegt, dass es sich um das direkt darauf folgende Meisterschaftsspiel handelt (§17 Rechtsordnung).

    Kassiert das Bundesgericht also den "Freispruch" des Bundessportgerichts, dann stellt es damit fest, dass die Blaue Karte und die damit verbundene Sperre im nächsten Spiel Bestand hatte. Es kann die Sperre nicht auf ein anderes Spiel umlegen, denn dazu fehlt die Rechtsgrundlage. Die spielleitende Stelle prüft dann, ob der Spieler die Sperre brav abgesessen hat und trifft daraufhin ggf. neue Entscheidungen.

    Die Strafe existiert nach dem Urteil der 1. Instanz doch aktuell gar nicht.
    Also kann sie auch nicht abgesessen werden/worden sein.

    Doch. Die Strafe existiert seit dem Zeigen der Blauen Karte. Die Regeln sagen: Bei Blau gibt es automatisch eine Sperre von einem Spiel. Das Bundesgericht, welches sich demnächst mit dem Fall befassen wird, sah bisher die Schiedsrichterentscheidungen als "unanfechtbare Tatsachenentscheidungen". Wenn also die Entscheidung des Bundessportgerichts kassiert wird, wird sozusagen der alte Stand wiederhergestellt. Man würde also so agieren, als hätte es den Freispruch des Bundessportgerichts nie gegeben. Die einzig gültige Strafe ist dann die Blaue Karte aus dem Spiel, mit ihren Folgen.

    Dass das Ganze reichlich konfus ist, vor allem, was die möglichen Folgen angeht, wurde oben im Video sehr gut erklärt.

    Es gibt in der Rechtsprechung durchaus Entscheidungen, im Sinne von "das hätten Sie ahnen müssen". Deshalb ist dieses Risiko, im Nachhinein bestraft zu werden, obwohl doch eigentlich zum Zeitpunkt X gar keine Sperre vorlag, durchaus gegeben. Auch wenn es nicht direkt vergleichbar ist, aber die "unechte Rückwirkung" ist für mich so ein Paradebeispiel. Da werden Satzungen 10 Jahre lang angewendet und dann für nichtig erklärt und rückwirkend durch neue ersetzt, von denen so getan wird, als wären sie vor 10 Jahren erlassen worden. Und das alles mit der Begründung, der Normalsterbliche hätte doch erkennen müssen, dass die Satzung fehlerhaft ist.

    Lothar Frohwein

    Ist das normal, dass man bei Einspruch bei Blau mit automatischer 1-Spiel-Sperre sowas wie eine "Schrödingers Sperre" hat?
    Schrödingers Sperre:
    Wenn der SCM den Spieler einsetzt und das Urteil gekippt wird, wird sie so behandelt als hätte der SCM gegen die Sperre verstoßen,
    zeitgleich wird sie aber eigentlich erst nach der 2. Instanz rechtskräftig, gilt also durch das 'freiwillige' Aussetzen noch nicht als 'abgesessen?

    Hier gibt es die Erklärung: Der Fall Smarason - Automatische Sperre: Ja? Nein? Vielleicht?

    Ohne jetzt DYN in Schutz nehmen zu wollen. Aber wäre es denkbar, dass die Hallentechnik in Magdeburg das eigentliche Problem war? Der Würfel unterm Hallendach ging ja offensichtlich auch nicht, wodurch die Zuschauer weder Spielstand noch Spielzeit angezeigt bekamen. Und das Kampfgericht hat wie in guten alten Zeiten mit Klapptafel und Stoppuhr gearbeitet.

    Wer ist denn für die Übertragungsinfrastruktur verantwortlich? Nutzt DYN hier komplett eigene Kapazitäten oder stöpselt man sich ans vorhandene Netzwerk an?

    Danke für die verständliche Erläuterung.

    Nochmal eine kurze Frage dazu. Wie ist das jetzt, gilt die Sperre, die ja eigentlich aufgehoben war jetzt als abgesessen oder kann es passieren, daß wenn die nächste Instanz (wie ja wohl zu erwarten ist) entscheidet, daß die Sperre berechtigt gewesen wäre, daß Smarason dann noch ein Spiel aussetzten müsste?

    Wenn er (rechtlich sauber) nicht am Spiel teilgenommen hat, also auch nicht als Spieler auf dem Spielberichtsbogen stand, dann ist die vorläufige Sperre von einem Spiel damit abgesessen.

    Eine weitergehende Bestrafung (im Sinne einer Erhöhung der Sperre) scheint nicht im Raum zu stehen. Prinzipiell wäre das ja bei einer Blauen Karte denkbar.

    Damit ist für Smárason die Sache erledigt.

    Aber wie sollen die Schiedsrichter in der Verhandlung zu einer anderen Entscheidung kommen? Sie haben sich die Szene doch schon im Video angeguckt. Es kann doch keinerlei neue Erkenntnisse geben.

    Sie hatten die Möglichkeit, ein paar Nächte drüber zu schlafen und sich die Eindrücke nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen.

    Ich denke, es ist unstrittig, dass in der Halle ein enormer Druck auf den Schiedsrichtern lastet und dass diese innerhalb kürzester Zeit Entscheidungen treffen müssen. Die Redewendung "Eine Nacht drüber schlafen" kommt nicht von ungefähr. Das Gehirn verarbeitet während des Schlafs alle Eindrücke, wodurch es durchaus zu anderen Entscheidungen kommen kann.

    Die Schiedsrichter fertigen ihren Bericht an und machen vor Gericht ihre Zeugenaussage, wie es jeder Polizist auch tun würde, das Urteil sprechen die Richter und die Paragraphen kommen hier eben vom DHB

    Das ist eben mit der unanfechtbaren Tatsachenentscheidung nicht der Fall. Lothar hat das ja nochmal in einem Video aufgearbeitet (siehe entsprechender Thread): Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind nicht nur Zeugenaussagen, sondern Urteile, die durch nachfolgende Instanzen, dank der DHB-Regeln, im Normalfall nicht mehr korrigiert werden können.

    Ein Polizist schickt niemanden in den Knast. Die Schiedsrichter tun dies (im übertragenen Sinne) jedoch schon. Und wenn sie bei ihrer subjektiven Meinung zum Vorfall bleiben und dabei keinen gravierenden Fehler gemacht haben, dann kann kein Richter eine abweichende Entscheidung treffen. Das hat das Bundesgericht des DHB so klargestellt.

    Eigentlich hat der Sport hier nicht seine eigenen Gesetze. Es ist wie bei jedem Gerichtsurteil welches noch nicht rechtskräftig ist, nur wirkt sich diese Situation im Sport ggf. leider speziell/problematisch aus

    Naja, die Schiedsrichter sind Ermittler, Ankläger und Richter in Personalunion. Dazu die Unanfechtbarkeit einer Tatsachenentscheidung, das ist schon sehr speziell und kommt quasi nur im Sport vor. Die Entscheidungen der Schiedsrichter entfalten sofort Rechtskraft. Auch das ist ein deutlicher Unterschied zum "wahren Leben". Eine echte Berufungsverhandlung gibt es nicht und auch unabhängige Gutachter sucht man vergebens.

    Das eigentliche Problem ist, dass Schiedsrichter spielübergreifende Sperren auszusprechen können. Für mich gibt es keinen Grund, das nicht in die Hände einer separaten Rechtsinstanz zu legen. Die Schiedsrichter fertigen sowieso ihren Bericht an und auf dessen Grundlage kann weiter entschieden werden. Wenn die zuständige Instanz dazu (zeitlich) nicht in der Lage ist, sollte das nicht zum Nachteil der Spieler ausgelegt werden. Ich denke, dass alle technischen Mittel vorhanden sind, um zeitnah Entscheidungen treffen zu können. Der Handball sollte hier vorwärts gehen und sich der Zeit anpassen.

    Warum? Der Spieler darf doch eingesetzt werden. Es ist doch eine Magdeburger Entscheidung, den Spieler nicht einzusetzen.

    Bin aber nur ein juristischer Laie.

    Bitte dazu die Stellungnahme von Lothar lesen. Ich wollte das auch nicht wahr haben.

    Schmedt hat es im Interview aber gerade bestätigt. Es ist eine juristisch ungeklärte Situation. Aktuell ist er freigesprochen, es wurden jedoch weitere Rechtsmittel angekündigt. Damit ist die Sperre nicht endgültig weg vom Fenster.

    Fakt ist: Der Sport hat seine eigenen Gesetze, die sicherlich weitgehend ihre Berechtigung haben. Die Unschuldsvermutung gehört aber nicht dazu. Und laut Bundesgericht geht ein Handballer dieses Risiko ein, wenn er sich für diesen Beruf entscheidet. Muss man nicht so sehen...

    Mich hätte gefreut, wenn die Schiedsrichter die Eier gehabt und ihre Entscheidung korrigiert hätten. Dann wäre das Thema erledigt gewesen. Sie hätten meiner Meinung nach damit auch Stärke bewiesen. So aber stehen sie weitgehend isoliert da und werden sicherlich zukünftig noch mehr unter Beobachtung stehen. Vielleicht nicht durch die Verantwortlichen beim Handball, sicher jedoch durch Öffentlichkeit und Presse.

    Ich hab ne Weile über "Rot oder nicht Rot" nachgedacht. Für mich bleibt es ne Tätlichkeit. Bin im Nachhinein froh, dass wir Flensburg mit ihm geschlagen haben. 2 Dinge aber noch dazu:

    1. Mich hätte wirklich interessiert, wie die Mädels ohne Videobeweis entschieden hätten

    2. Weber wurde wegen des Fouls behandelt, war dadurch 3 Angriffe draußen. Da war Golla eher wieder auf der Platte als der Gefoulte. Ich weiß nicht, ob dieser Part bewusst in Kauf genommen wird.

    Wichtig ist hier auch, zu verstehen, dass die Schiedsrichter nicht das Ergebnis des Fouls zu bewerten haben, sondern die Aktion an sich.

    Gerade in den unteren Klassen finden sich einige Spieler und Spielerinnen, die Neymar in Sachen Überdramatisierung durchaus Konkurrenz machen können. Da wird teilweise schon vor dem Körperkontakt geschrien. Leider habe ich in über 35 aktiven Jahren nur ein paar Mal erlebt, dass Schiedsrichter da auf unsportliches Verhalten seitens des Angreifers entschieden. Es ist halt ein sehr schmaler Grat. Viel häufiger jedoch lassen sich in den unteren Klassen Schiedsrichter durch das Ergebnis eines vermeintlichen Fouls beeindrucken. Anfang des Jahres habe ich da eine richtig krasse Fehlentscheidung gesehen. Eine Spielerin läuft in die Abwehr und bricht nach leichtem Kontakt schreiend zusammen. Es folgen mehrere Minuten Erstversorgung auf dem Platz, gefolgt von Abtransport per Trage. Danach geben die Schiedsrichter der Abwehrspielerin die Rote Karte. Sie haben sich hier sichtlich vom Geschehen beeindrucken lassen, denn bei der Aktion war nichts, was auch nur ansatzweise eine Hinausstellung gerechtfertigt hätte. Eigentlicher Grund war, dass die Angreiferin sich wenige Monate vorher schwer am Knie verletzte und viel zu früh und ohne Aufbautraining wieder aufs Spielfeld zurückkehrte. Da reichte dann ein leichter Kontakt für die nächste Verletzung am selben Körperteil.

    Uns selbst bei etwas Offensichtlichem, wie einer blutenden Nase oder einer Platzwunde haben die Schiedsrichter ihre Entscheidung nicht danach zu treffen, dass da Blut tropft.

    Im Fall von Golla will ich keine Absicht unterstellen. Ja, man muss fragen, was der Arm da oben macht. Aber ähnliche Bewegungen sieht man sehr oft, wenn quer zur Abwehr laufende Angreifer angenommen werden. Eigentliches Ziel dürfte der Wurfarm oder der Oberkörper gewesen sein.

    Den Begriff der Tätlichkeit gibt es in den Regeln ja so nicht mehr. Und selbst "früher" wären bei dieser Aktion die Bedingungen dafür nicht erfüllt gewesen. Eine Tätlichkeit hätte zum Ausschluss geführt. Das Analogon heute wäre Rot + Blau (Regel 8:6).

    Wenn du mit Tätlichkeit "nur" Rot meinst, also eine Disqualifikation nach Regel 8:5, dann sind die Bewertungskriterien "besonders aggressive Aktion" und Rücksichtslosigkeit. Und hier tue ich mich sehr schwer damit, das anzuwenden. Zumal es deutlich schlimmere Aktionen geben kann, zu denen dann die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben sollte.

    Hansen bleibt mit seinem Arm in Musches Arm/Hand/Faust hängen.

    Nein, bleibt er nicht. Es gibt einen Kontakt zwischen Musches Hand und dem Ball in Hansens Hand. Im Anschluss fällt Hansen einigermaßen spektakulär. Kann man ihm auch nicht verdenken, denn gewöhnlicherweise bekommt der Abwehrspieler da eine progressive Strafe, wenn der Angreifer scheinbar die Kontrolle verliert. Ich will da Hansen jedoch nichts unterstellen, denn manchmal reicht schon der Schreck durch den bloßen Kontakt, um aus dem Konzept gebracht zu werden.

    Ich jedenfalls kann selbst bei der 20. Wiederholung weder ein Hängenbleiben mit dem Arm, noch die für eine Zeitstrafe nötige Intensität erkennen.