Hi Lika!
Doppelspielrecht für Mädchen ab dem 16. Geburtstag:
§ 19 Doppelspielrecht von Jugendspielern SpO DHB
(1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Ju-gendspielern, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 auf Antrag durch den zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spielerinnen und Spieler in Jugendspielgemeinschaften gilt das erteilte Doppel-spielrecht für den im Spielausweis einzutragenden Stammverein (s. § 12 Abs. 3). Dies gilt auch, wenn der Stammverein einer Erwach-senenspielgemeinschaft angehört.
(2) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung von Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften.
Einsatz nur in zwei Altersklasse pro Saison (Vorsicht bei Quali-Spielen oder Relegation!)
§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(1) Jugendliche sollen in einer Mannschaft spielen, die ihrer Altersklasse entspricht. Der Einsatz Jugendlicher ist -in bezug auf ihr Lebensalter- unabhängig von der Stichtagsregelung nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig. In einer Spielsaison darf der Einsatz (vgl. a. § 19 Abs. 1) jedoch in höchstens zwei Altersklassen gemäß § 37 Abs. 2 erfolgen.
Nur zwei Spiele pro Kalendertag:
§ 22 Jugendschutzbestimmungen
(2) Jugendliche dürfen an einem Kalendertag nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendspieler für alle weiteren Spiele des Tages als nichtspielberechtigt.
Festspielen geht genau wie bei Deinen volljährigen Spielerinnen auch:
§ 55 Festspielen
(3) Unbeschadet Abs. 2 ist ein Spieler in der höheren Mannschaft festgespielt, in der er innerhalb von 4 Wochen – zurückgerechnet vom Tage seines letzten Mitwirkens in der höheren Mannschaft – an mehr als einem Spiel der höheren Mannschaft teilgenommen hat. Der Tag, an dem der Spieler zuletzt in der höheren Mannschaft mitgewirkt hat, ist in die 4-Wochen-Frist einzurechnen.
Einzige Ausnahme:
(12) Spieler bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres können sich in Mannschaften der Bundesligen und Regionalligen (gilt nur für den Erwachsenenbereich) nicht festspielen. Ihr Einsatz ist jedoch nur ab der vierthöchsten Spielklasse zulässig. Für Spieler mit Zweifachspielrecht gilt dies auch für untere Mannschaften ihres Stammvereins, sofern diese nicht mit der Mannschaft an die der Spieler ausgeliehen wurde, in derselben Staffel spielen.