Wieso ist Friesenheim überhaupt angetreten, oder hätte das ein Strafgeld gekostet?
PS: Hätte nicht gedacht, es es in der 1. Liga noch Amateure gibt wie bei Friesenheim.
§ 48 Schadensregulierung bei Spielausfall
(1) Wer schuldhaft durch Spielabsage oder Nichtantreten einen Spielausfall verursacht, ist dem Verein, dessen Mannschaft an diesem Spiel beteiligt gewesen wäre, zum Ersatz des durch den Spielausfall entstandenen Schadens verpflichtet.
(2) Als Schaden können entweder Aufwendungen gelten d gemacht werden, die durch den Spielausfall nutzlos geworden sind oder der entgangene Gewinn.
(3) Zu den Aufwendungen, deren Ersatz geltend gemacht werden kann, sind z.B. Kosten für Hallenmiete, Programmhefte, der Druck von Eintrittskarten, Werbung, Schiedsrichter sowie Zeitnehmer und Sekretär zu zählen.
(4) Als entgangener Gewinn ist die Differenz zwischen den hypothetischen Einnahmen und den dafür aufzuwendenden Ausgaben anzusehen.
(5) Die hypothetischen Einnahmen können mit der Durchschnittssumme der aus den Spielen erzielten und nachgewiesenen Einnahmen ermittelt werden.
Das sind allerdings noch keine Strafen, sondern die Regulierung des Schadens. Was eine Strafe angeht, konnte ich nichts finden - glaube aber nicht, dass man das durchgehen lassen würde.